Rücksendung des Fahrzeugbrief an den Händler

Ich kaufe ein gebrauchtes Auto (3 Jahre alt) bei einem Händler (300 km von mir entfernt - offizieller Peugeot-Händler in Dortmund), der von der PSA-Bank finanziert wird.
Wir haben das Auto gesehen und beschlossen, es zu kaufen.

Ich habe die verbindliche Bestellung per E-Mail unterschrieben. Der Händler schickte mir die Fahrzeugpapiere per Post (Fahrzeugbrief, Schein, TÜV, COC) und bat mich, das Auto anzumelden. Für die Abholung bat er mich, die Anzahlung (mehr als 70%) auf seine Händlerbank zu überweisen. Er bat mich auch, alle Dokumente zurückzubringen, damit er den Fahrzeugbrief behalten und an die Bank senden kann.

Ist diese Rückgabe des Fahrzeugbriefes an den Abfertiger nach der Anmeldung normal? Kann er das Auto nicht einfach wieder verkaufen? Ich habe keine Dokumente (vom Händler oder der Bank), die besagen, dass die Fahrzeugbriefe aufbewahrt werden. Ich habe nur die Dokumente unterschrieben, in denen die Beiträge und die Verbindliche Bestellung aufgeführt sind. Soll ich den Handler bitten, ein Papier zu unterschreiben, aus dem hervorgeht, dass er die Fahrzeugbriefe aufbewahrt, um sie an die Bank zu senden?
Ich habe auch keine unterschriebene Auftragsbestatigung. Er sagte, der Vertrag ist geschlossen, sobald er das Auto liefert.

16 Antworten

Knapp 3 Jahre danach sollte das zwischenzeitlich geklärt sein…

Und das Fahrzeug des TE abbezahlt

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