Rückkaufverpflichtung Ballonrate

Hallo liebe Motortalker,

einmal eine kleine Frage.

Meine Autofinanzierung läuft jetzt aus.
Letzte Rate (Ballonrate) ist 9300Euro. Wagenwert laut DAT 8200Euro.
Mein Händler hat sich verplichtet den Wagen für 9300Euro zurückzukaufen. Jetzt hat der Händler schon angekündigt, jede Kleinigkeit von dieser Summe abzuziehen.
Mein Problem nun... welche Mängel kann er wirklich anrechnen und welche sind normale Gebrauchsspuren? Und wie behandelt ein Gutachter den Fall? Legt er Schwacke zugrunde und ich muß dann die Differenz von 1100Euro nachzahlen? Oder schaut er sich nur die Mängel an und zieht diese dann gegebenenfalls von den 9300Euro ab, die der Händler zahlen sollte?

Gruß und Danke schonmal im voraus.

Beste Antwort im Thema

Haben Banken noch ein Kerngeschäft?

Bei dem, was die heutzutage alles verkaufen, warte ich nur noch auf die Wursttheke in der nächsten Sparkasse. 😁 😁

73 weitere Antworten
73 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Twinni


Sicher wird er das versuchen, aber hat er ein Recht dazu? Da wir dein Auto nicht kennen, können wir dazu gar nichts sagen. Warte erst mal ab, was er dir vorwirft.

Andreas

Was anderes wird mir eh nicht übrig bleiben. ^^

Aber wenn ich schonmal einige Informationen habe, was der Wagen haben darf und was nicht, macht es mir bei der Beurteilung des Wagens einfacher, mich nicht übers Ohr hauen zu lassen. Z.B. hat der Wagen 3500km weniger gefahren, als vertraglich festgehalten... das sollte man ja auch berücksichtigen, auch wenn es nicht sonderlich ins Gewicht fallen dürfte.

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76


Aber gerade deswegen wird der Händler versuchen, den Preis extrem zu drücken, da er ja sonst ein Minusgeschäft machen würde. Oder sehe ich das falsch?

Ja.

Wir kennen die Kalkulation des Händlers nicht. Vielleicht hat er beim Verkauf seinen Reibach gemacht.

Aber wenn er den Restwert so festlegt, muss er ihn auch vertreten. I.d.R. klappt das auch ganz gut, die Leute verdienen damit ja ihr Geld. Und falls der Markt mal für ein best. Modell zusammenbricht, ist das das Risiko, dass der Händler tragen muss. Das ist doch gerade der Clou, dass er den Rückkaufwert garantiert, unabhängig vom Markt. Wenn eh nach Marktwert abgerechnet würde, müsste man dieses ganze Konstrukt doch nicht erfinden.

Zitat:

Original geschrieben von BrummDiesel



Zitat:

Original geschrieben von lorddark76


Aber gerade deswegen wird der Händler versuchen, den Preis extrem zu drücken, da er ja sonst ein Minusgeschäft machen würde. Oder sehe ich das falsch?
Ja.
Wir kennen die Kalkulation des Händlers nicht. Aber wenn er den Restwert so festlegt, muss er ihn auch vertreten. I.d.R. klappt das auch ganz gut, die Leute verdienen damit ja ihr Geld. Und falls der Markt mal für ein best. Modell zusammenbricht, ist das das Risiko, dass der Händler tragen muss. Das ist doch gerade der Clou, dass er den Rückkaufwert garantiert. Wenn eh nach Marktwert abgerechnet würde, müsste man dieses ganze Konstrukt doch nicht erfinden.

Ich denke eher, dass die Bank aufgrund der Ratenhöhe, etc. den Restwert so festgelegt hat und der Händler diesem zustimmen mußte, da er sonst den Wagen nicht verkauft bekommen hätte. Da es ein sehr kleines Autohaus ist (Mutter, Vater und Sohn + einem Meister), ist jeder Verkauf sehr wichtig und über die Auiswirkungen in der Zukunft wird weniger nachgedacht.

Naja ich werde nächste Woche sehen, wie es wird.

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76



Ich denke eher, dass die Bank aufgrund der Ratenhöhe, etc. den Restwert so festgelegt hat und der Händler diesem zustimmen mußte, da er sonst den Wagen nicht verkauft bekommen hätte.

Wenn ein Händler eine Rückkaufverpflichtung übernimmt, bestimmt er auch die Höhe des Rückkaufwertes und nicht die Bank.

Der Bank ist das ziemlich egal - der Händler hat den Verkaufspreis für das Auto von der Bank erhalten, Du hast die Raten inkl. Zinsen für die Finanzierung bezahlt und die Schlussrate bezahlst entweder Du (wenn Du das Fahrzeug behältst) oder der Händler (wenn Du das Auto zurückgibst).

Gruß
Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76


@ Chaosmanager:

Stress nur insofern, dass er mir vor 1,5 Jahren für eine Reparatur 270Euro abgeknüpft hat, vorher jedoch mündlich eine Rechnungshöhe von 180Euro angekündigt hat. Auf Rückfrage hat er mich ohne Umschweife an den Meister verwiesen, der natürlich nicht sagen konnte, was da schief lief. Eine Enttschuldigung oder ähnliches kam nicht. Daher bin ich daraufhin zu einer freien Werkstatt gewechselt und habe alles nach Herstellervorgaben dort erledigen lassen. Das hat dem Händler nicht gepasst.

Das ist auch nachvollziehbar, dass dies dem Händler nicht gefällt.

Bei späteren Kulanzfragen, die ja kommen können, kann dies Probleme geben und auch bei eventuellen Anschlussgarantien seitens des Herstellers.

Ist mal so ein Gedanke von mir. Ob es zutrifft, wer weiß!

Im Endeffekt viel Stress wegen 90 €.

Und noch ergänzend, da ich mich in Autofinanzierungen nicht auskenne, ist in den Verträgen nicht etwas geregelt, wo Inspektionen zu machen sind?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von lorddark76


@ Chaosmanager:

Stress nur insofern, dass er mir vor 1,5 Jahren für eine Reparatur 270Euro abgeknüpft hat, vorher jedoch mündlich eine Rechnungshöhe von 180Euro angekündigt hat. Auf Rückfrage hat er mich ohne Umschweife an den Meister verwiesen, der natürlich nicht sagen konnte, was da schief lief. Eine Enttschuldigung oder ähnliches kam nicht. Daher bin ich daraufhin zu einer freien Werkstatt gewechselt und habe alles nach Herstellervorgaben dort erledigen lassen. Das hat dem Händler nicht gepasst.

Das ist auch nachvollziehbar, dass dies dem Händler nicht gefällt.

Bei späteren Kulanzfragen, die ja kommen können, kann dies Probleme geben und auch bei eventuellen Anschlussgarantien seitens des Herstellers.

Ist mal so ein Gedanke von mir. Ob es zutrifft, wer weiß!

Im Endeffekt viel Stress wegen 90 €.

Und noch ergänzend, da ich mich in Autofinanzierungen nicht auskenne, ist in den Verträgen nicht etwas geregelt, wo Inspektionen zu machen sind?

Das mit der Inspektion war vorher schon abgeklärt... das gibt keine Probleme.

Ich gehe mal davon aus, dass der Händler keinen großen Stress machen kann, wenn ich mich im Vorfeld gut informiere. Und 90Euro sind zwar nicht viel, aber das sind Methoden, die nicht gehen. Hätte sich jemand enttschuldigt und mir erklärt, wie es zu diesem Fehler kam, hätte ich auch kein Problem gehabt. Aber die Art und Weise dieses Händlers ging mir einfach gegen den Strich.

Zitat:

Original geschrieben von Chaosmanager



Zitat:

Original geschrieben von lorddark76



Ich denke eher, dass die Bank aufgrund der Ratenhöhe, etc. den Restwert so festgelegt hat und der Händler diesem zustimmen mußte, da er sonst den Wagen nicht verkauft bekommen hätte.
Wenn ein Händler eine Rückkaufverpflichtung übernimmt, bestimmt er auch die Höhe des Rückkaufwertes und nicht die Bank.

Der Bank ist das ziemlich egal - der Händler hat den Verkaufspreis für das Auto von der Bank erhalten, Du hast die Raten inkl. Zinsen für die Finanzierung bezahlt und die Schlussrate bezahlst entweder Du (wenn Du das Fahrzeug behältst) oder der Händler (wenn Du das Auto zurückgibst).

Gruß
Der Chaosmanager

Danke für die Info... ich dachte immer die Bank diktiert dem Händler den Preis... nicht umgekehrt.

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76



Danke für die Info... ich dachte immer die Bank diktiert dem Händler den Preis... nicht umgekehrt.

Nee nee - glaub' mir, die Bank hat kaum Ahnung von marktüblichen Restwerten ... die Vermarktung von Autos ist ja auch nicht ihr Kerngeschäft.

Gruß
Der Chaosmanager

Haben Banken noch ein Kerngeschäft?

Bei dem, was die heutzutage alles verkaufen, warte ich nur noch auf die Wursttheke in der nächsten Sparkasse. 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt


Haben Banken noch ein Kerngeschäft?

Bei dem, was die heutzutage alles verkaufen, warte ich nur noch auf die Wursttheke in der nächsten Sparkasse. 😁 😁

😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von lorddark76


aufgrund der Ratenhöhe, etc. den Restwert

Hi,

die Raten sind der entscheidende Punkt, DAT-Preise spielen erst einmal keine Geige. Auch der höhere garantierte Rückkaufpreis ist egal.

Das Geschäft war für den Händler ok, wenn Anzahlung + Summe aller Raten + garantierter Rückgabepreis den Verkaufspreis decken, zzgl. Zinsen.
Ist es so, dass damit der Verkaufspreis bezahlt ist, ist er schon mit dem garantierten Rückkaufbetrag im Plus, mit Verweis auf DAT ist er noch mehr im Plus und zockt Dich nur ab. Dieser Sachverhalt läuft parallel zu den "Mängeln". Die pauschale Aussage: Händler zahlt drauf, wenn Marktpreis bei Rückgabe geringer ist, ist Kundenverarsche, um es mal direkt zu sagen. Oder die Herrschaften im Autohaus sind nicht ausreichend kaufmännisch beschult.

Habe dir eben eine PN geschickt

Bei VW bleiben 2500km unberücksichtigt.Bei Seat bestimmt auch
1000km müssen dann noch vergütet werden.Wieviel es für den km gibt steht in deinem Vertrag

Ich hätte dem Händler gleich gesagt das du für die weniger gefahrenen km noch Geld zurückgezahlt haben möchtest 😁

Sollte man nicht erst das Rückgabeprotokoll abwarten ?

Viele empfehlen ja, das Auto schonmal 4 Wochen vorher vom zurück nehmenden Händler begutachten zu lassen. Dann kann man die Mängel eventuell noch selbst abschaffen oder sich ein besseres Ankaufangebot einholen. Das funktioniert meistens ganz gut, bei dem Händler wo man das Nachfolgeauto kaufen möchte. Von einer Inzahlungnahme muss man ja nichts erwähnen um erstmal die besten Konditionen für den Neuen zu erhalten.

Zitat:

Original geschrieben von Mobi Dick


Von einer Inzahlungnahme muss man ja nichts erwähnen um erstmal die besten Konditionen für den Neuen zu erhalten.

Du bist lustig....

meinst du der Händler fragt nicht ob ein Wagen in Zahlung genommen werden soll 😁

Deine Antwort