Rückgaberecht an Händler nach feststellen erheblicher Mängel
Hallo,
via mobile.de hab ich am 10. April eine MT-03 gekauft. Das Motorrad kam mit neuem TÜV, neuer AU, neuen Reifen und lt. Aussage des Händlers keinen Mängeln. Geliefert wurde das Motorrad am 28. April via Spedition.
In den folgenden Tagen fiel mir ein enormer Benzinverbrauch auf ( 10ltr auf 70km ). Beim Prüfen des Luftfilters fand ich einen Luftfilter, der eher einem Ölfilter glich. Ferner wollte ich wissen, wie die Zündkerze aussieht. Hierbei stellte ich fest, dass das Zündkerzengewinde zur Hälfte aus dem Zylinderkopf herausragte. Die Kerze jedoch fest ist.
Meine Schlussfolgerung: Das Gewinde im Zylinderkopft ist beschädigt. Als nächstes zeigt sich, dass der Drehzahlmesser im Aus-Zustand bei 3000U/min steht. Übersteigt der Motor die 3000U/min, schlägt die Anzeige aus. Dennoch ist es ein unschönes Makel.
Als ich den Händler daraufhin anrief, wollte er nichts davon gewusst haben. Beim Luftfilter meinte er, dass er den nicht geprüft hat. An der Zündkerze war er angeblich auch nicht dran. Die fehlerhafte Armatur habe ich noch nicht erwähnt.
Da ich in Berlin lebe, der Händler aber aus Bayern ist bat er mich, bei einem ihm bekannten Motorrad-Händler im Norden Berlins vorbeizufahren, sodass er sich die Mängel anschauen kann. Nach all dem ist mein Vertrauen ihm gegenüber belastet.
Frage: Habe ich das Recht vom Kauf zurückzutreten?
Grüße, Ingo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Was ist das denn für eine Theorie 😕 😕, mit solchen Unterstellungen würde ich etwas zurückhaltender umgehen.Zitat:
Tja, wie so oft: Gier frisst Hirn, das Motorrad war dort wohl Hundert Euro billiger als beim Händler um die Ecke, nicht? Und nun kommt das böse Erwachen.
Wieso? Also ehrlich, ich würde mir doch niemals im Leben ein gebrauchtes Auto/Motorrad nur aufgrund von Bildern und einer Beschreibung des Verkäufers aus der Ferne kaufen, ich würde IMMER mir die Kaufsache vor Ort anschauen, probefahren, beim unabhängigen TüV oder Dekra oder sonstwas-Prüfer mal durchchecken lassen, dann wären diese Mängel (Zündkerzengewinde defekt und völlig verölter Luftfilter) schon mal aufgefallen.
Übrigens könnte (muss nicht, aber KANN) ein defektes Zündkerzengewinde ganz schön ins Geld gehen, es gibt da zwar so Reparatursätze, aber wenns mit denen nicht geht, muss ein neuer Kopf her. Auch der völlig verölte Luftfilter MUSS nicht, KANN aber ein großes Ärgernis sein, kommt drauf an, was da defekt ist.
Der verkaufende Händler ist auch drollig, hat nach eignen Angaben diese Dinge nicht überprüft, mit anderen Worten: der hat die Maschine nur durchgereicht und die Hand aufgehalten, nichtmal einen kleinen Check gemacht, dann wäre das nämlich aufgefallen.
All diese "Kleinigkeiten" hätten durch einen Vor-Ort-Kauf zuverlässig vermieden werden können, im schlimmsten Fall wäre man ohne Motorrad wieder nach Hause gefahren, aber mit noch vollem Geldbeutel.
Wer trotzdem auf die Angaben des Verkäufers blind vertraut und aus der Ferne kauft, muss eben das Risiko tragen, dass er übern Tisch gezogen wird, was in diesem Fall ja wohl auch passiert ist.
Der Käufer wollte sich wohl den weiten Weg nach Bayern sparen, daher mein Spruch: "Gier frisst Hirn".
Grüße
Udo
12 Antworten
Ich denke mal, hier wirst dir erstmal eine Nachbesserung gefallen lassen müssen. Unabhängig davon, ob du noch Vertrauen zu dem Händler hast oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von bolshii
Frage: Habe ich das Recht vom Kauf zurückzutreten?Grüße, Ingo
Nein, so einfach geht das nicht.
Erstmal ist es äußerst ungünstig, ein gebrauchtes Kraftfahrzeug sozusagen unbesehen aus der Ferne zu kaufen, natürlich schreiben die Verkäufer nur positive Dinge in die Anzeige.
Da der verkaufende Händler dein Ansprechpartner ist und sonst niemand, musst du dich an diesen wenden, da ist sein Entgegenkommen, dass du dich an einen Händler/Werkstatt an deinem Wohnort wenden sollst, schon mehr, als zu erwarten wäre.
Mein Rat: Mach das und fahr zu einem Händler in deiner Nähe, lass die Dinge begutachten, im Idealfall repariert der örtliche Händler die Schäden und rechnet direkt mit deinem verkaufenden Händler ab, aber nur nach Rücksprache mit deinem verkaufenden Händler, der kann nämlich darauf bestehen, dass das fehlerhafte Motorrad an ihn zwecks Reparatur gesandt werden muss, natürlich auf deine Kosten!
Erst, wenn 3 Reparaturversuche nicht zum Erfolg führten, kannst du auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages pochen eher nicht. Natürlich muss es sich jeweils um die gleiche kaputte Sache handeln, unterschiedliche Dinge zählen jedes Mal einzeln.
Wenns dumm läuft, musst du also das Motorrad 3 Mal zu dem verkaufenden Händler schaffen lassen und kannst erst dann den Kaufvertrag rückgängig machen.
Tja, wie so oft: Gier frisst Hirn, das Motorrad war dort wohl Hundert Euro billiger als beim Händler um die Ecke, nicht? Und nun kommt das böse Erwachen.
Grüße
Udo
Zitat:
Original geschrieben von bolshii
Frage: Habe ich das Recht vom Kauf zurückzutreten?
erstmal musst du dem Händler das Recht auf Nachbesserung einräumen. Erst, wenn dies 2x erfolglos war, hast du das Recht auf Wandlung oder Preisminderung.
Zitat:
Tja, wie so oft: Gier frisst Hirn, das Motorrad war dort wohl Hundert Euro billiger als beim Händler um die Ecke, nicht? Und nun kommt das böse Erwachen.
Was ist das denn für eine Theorie 😕 😕, mit solchen Unterstellungen würde ich etwas zurückhaltender umgehen.
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Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Was ist das denn für eine Theorie 😕 😕, mit solchen Unterstellungen würde ich etwas zurückhaltender umgehen.Zitat:
Tja, wie so oft: Gier frisst Hirn, das Motorrad war dort wohl Hundert Euro billiger als beim Händler um die Ecke, nicht? Und nun kommt das böse Erwachen.
Wieso? Also ehrlich, ich würde mir doch niemals im Leben ein gebrauchtes Auto/Motorrad nur aufgrund von Bildern und einer Beschreibung des Verkäufers aus der Ferne kaufen, ich würde IMMER mir die Kaufsache vor Ort anschauen, probefahren, beim unabhängigen TüV oder Dekra oder sonstwas-Prüfer mal durchchecken lassen, dann wären diese Mängel (Zündkerzengewinde defekt und völlig verölter Luftfilter) schon mal aufgefallen.
Übrigens könnte (muss nicht, aber KANN) ein defektes Zündkerzengewinde ganz schön ins Geld gehen, es gibt da zwar so Reparatursätze, aber wenns mit denen nicht geht, muss ein neuer Kopf her. Auch der völlig verölte Luftfilter MUSS nicht, KANN aber ein großes Ärgernis sein, kommt drauf an, was da defekt ist.
Der verkaufende Händler ist auch drollig, hat nach eignen Angaben diese Dinge nicht überprüft, mit anderen Worten: der hat die Maschine nur durchgereicht und die Hand aufgehalten, nichtmal einen kleinen Check gemacht, dann wäre das nämlich aufgefallen.
All diese "Kleinigkeiten" hätten durch einen Vor-Ort-Kauf zuverlässig vermieden werden können, im schlimmsten Fall wäre man ohne Motorrad wieder nach Hause gefahren, aber mit noch vollem Geldbeutel.
Wer trotzdem auf die Angaben des Verkäufers blind vertraut und aus der Ferne kauft, muss eben das Risiko tragen, dass er übern Tisch gezogen wird, was in diesem Fall ja wohl auch passiert ist.
Der Käufer wollte sich wohl den weiten Weg nach Bayern sparen, daher mein Spruch: "Gier frisst Hirn".
Grüße
Udo
Hi,
hier würde ich mich an deiner Stelle mal schleunigst mit einem Anwalt Kurzschließen.
Es gibt in Deutschland ja kein allgemeines Rückgaberecht wie viele meinen.
Ausnahme sind Fernabsatzgeschäfte und Kreditverträge.
Und der Kauf des Motorrads war meiner Meinung nach ein Fernabsatzgeschäft. Daher hättest du 14 Tage Zeit das Krad zurückzuschicken.
Aber ich bin kein Anwalt und weiß auch nicht 100% ob das oben gesagt auch für Gebrauchtwaren gilt.
Daher wäre der Weg zum Fachmann hier sicher der beste.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Und der Kauf des Motorrads war meiner Meinung nach ein Fernabsatzgeschäft. Daher hättest du 14 Tage Zeit das Krad zurückzuschicken.
Gruß Tobias
Die Zeit wäre jetzt sowieso schon rum, da braucht er nicht zum Anwalt. Später vielleicht, wenn sich der Händler irgendwie rauswinden will.
Aber bis jetzt hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung.Und wenn ihm das schon so angeboten wird, dass es am Wohnort passieren darf, sollte er diese Option auch wahrnehmen.
Der Termin ist noch nicht rum!
Geliefert wurde am 28. April. +14 Tage, da ist noch Zeit bis 12. Mai gemäß nach BGB 312d und 355.
Ich würd es versuchen und den Händler um Rückabwicklung/Abholung bitten.
Bedingungen müssen natürlich nach BGB 312b erfüllt sein. Wenn dem nicht so ist, hilft nur Nachbesserung.
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,hier würde ich mich an deiner Stelle mal schleunigst mit einem Anwalt Kurzschließen.
Es gibt in Deutschland ja kein allgemeines Rückgaberecht wie viele meinen.
Ausnahme sind Fernabsatzgeschäfte und Kreditverträge.
Und der Kauf des Motorrads war meiner Meinung nach ein Fernabsatzgeschäft. Daher hättest du 14 Tage Zeit das Krad zurückzuschicken.
Aber ich bin kein Anwalt und weiß auch nicht 100% ob das oben gesagt auch für Gebrauchtwaren gilt.
Daher wäre der Weg zum Fachmann hier sicher der beste.
Gruß Tobias
Es ist klassisch ein Fernabsatzgeschäft, sofern Du ein privater Kunde (also kein Gewerbetreibener) bist. Du hast bestellt, der Händler hat zu dir nach Hause geliefert. Sollte er dich hinsichtlich deines Rückgaberechtes nicht aufgeklärt haben, kannst du auch länger als 14 Tage vom Vertrag zurücktreten. Sollte er dich aufgeklärt haben, gilt das gesetzliche Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Ich würde ganz rasch die Maschine an Deinen Händler in Bayern zurückschicken, danach schickst Du ihm ein Schreiben, dass Du vom Kaufvertrag mit sofortiger Wirkung zurücktrittst, weil Du von Deinem gesetzlichen Rücktrittsrecht gebrauch machst.
Die einzige Sache ist, dass du seit 1.1.2014 die Kosten der Spedition selbst zu tragen hast (wurde vergangenes Jahr geändert).
Christian
Rückgabefrist fängt ab Erhalt der Ware (Motorrad) an zu laufen.
Christian
Der Händler nimmt das Motorrad zurück 🙂
Da der Händler ja aus Bayern ist läuft die Übergabe über einen Dritten (befreundeter Händler vor Ort). Gibt es einen vorgefertigten Vertrag, mit dem ich mir die Rückgabe bestätigen lassen kann/muss?
Zitat:
Original geschrieben von bolshii
Der Händler nimmt das Motorrad zurück 🙂Gibt es einen vorgefertigten Vertrag, mit dem ich mir die Rückgabe bestätigen lassen kann/muss?
Meines Wissenstandes nicht. Entwerfe dir was, schreib die Mängel rein, den Kilometerstand und natürlich an wen du das Motorrad zurückgegeben hast.
Hintergrund: Sollte es Schwierigkeiten mit der Rückzahlung bzw. der Laufleistung geben, hast du den Beweis, in welchem Zustand und mit welcher Laufleistung Du den Kaufgegenstand zurückgeben hast.
Der Händler wird vermutlich die gefahrenen Kilometer dir in Rechnung stellen. Einmal durch die Stadt, wirst du noch verschmerzen können.
Christian