Rückgabe eines Unfallwagens
hallo zusammen,
im letzten jahr (april) hab ich mir einen opel gekauft, der händler versicherte, er sei unfallfrei.
dies wurde auch im kaufvertrag vermerkt.
heute sollte die klimaanlage repariert werden.
noch bevor man anfing stellte man fest, dass der wagen definitiv einen unfall gehabt haben muss.
man erklärte mir, das beispielsweise eine haltung des kühlers rausgebrochen und dermaßen auf spannung sei, das ein normales zurück drücken in die vorrichtung nicht möglich sei.
mehr wolle man mir morgen sagen.
wie sieht es nun mit der rückgabe des wagens bzw. schadensersatz oder anderen möglichenkeiten aus?
Beste Antwort im Thema
Was fragst du uns das?
Hier ist keine Rechtsanwaltskanzlei.
12 Antworten
nach über einem Jahr 🙄
schlecht siehts da aus
Wenn er damals laut Kaufvertrag Unfallfrei verkauft wurde sowieso gleich zweimal.
HI,
nach einem Jahr wirds schwer - du musst beweisen, dass der Wagen den Unfallschaden zum Zeitpunkt des Kaufs schon hatte. Kannst du das?
Wenn nicht ... Pech gehabt.
Innerhalb der ersten 6 Monate hättest du noch gute Karten gehabt.
Evtl. lässt sich der Vorbesitzer ausmachen. Wenn der den Unfall hatte und das bestätigt, hat möglicherweise der Händler schlechte Karten. Dann hat er - ob er von dem Unfallschaden wusste oder nicht - falsche Zusagen im Kaufvertrag gemacht und du kannst evtl. Minderung rausschlagen, wenn du vorher einen Gutachter ranlässt.
Vorausgesetzt, die Sachmängelhaftung beträgt 2 Jahre und wurde nicht auf ein Jahr runtergesetzt...
Gruß cocker
Ähnliche Themen
dann wurde der Wagen als "unfallfrei" vom Händler angekauft
und so hat er diesen auch weiter gegeben. Wir kennen die spielchen und Tricks der Händler 😁
Zumal ein Fahrzeug eh solange als "unfallfrei" verkauft werden darf wie keine tragenden Karosserieteile beschädigt wurden und das Fahrzeug wieder ordnungsgemäß in einer Fachwerkstatt repariert wurde.
Hi,
ob er Händler vom Unfallschaden gewusst hat, spielt keine Rolle - unfallfrei angekauft oder nicht ... er muss im Falle eines Falles dafür geradestehen!
Was im aktuellen Fall hier aber wohl flachfällt...
Gruß cocker
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
dann wurde der Wagen als "unfallfrei" vom Händler angekauft
und so hat er diesen auch weiter gegeben. Wir kennen die spielchen und Tricks der Händler 😁Zumal ein Fahrzeug eh solange als "unfallfrei" verkauft werden darf wie keine tragenden Karosserieteile beschädigt wurden und das Fahrzeug wieder ordnungsgemäß in einer Fachwerkstatt repariert wurde.
Die Aussage ist leider Falsch, bei jegliche Art von Beschädigungen an einem Fahrzeug ist der Zustand nicht mehr als Unfallfrei zu beschreiben.
Hier sind mal zwei entsprechende Links dazu:
http://www.focus.de/.../...auchtwagen-streng-definiert_aid_337181.html
http://www.unfallfrei.info/wie-wird-der-begriff-unfallfrei-definiert
Zitat:
Original geschrieben von Der Vectra
Die Aussage ist leider Falsch, bei jegliche Art von Beschädigungen an einem Fahrzeug ist der Zustand nicht mehr als Unfallfrei zu beschreiben.
Hier sind mal zwei entsprechende Links dazu:
http://www.focus.de/.../...auchtwagen-streng-definiert_aid_337181.html
http://www.unfallfrei.info/wie-wird-der-begriff-unfallfrei-definiert
Du hast dir schon komplett durchgelesen was du hier postest an Links ?
Zitat:
Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.
Und auch so wurden bisher alle Fälle die über eine höhere Instanz geführt wurden entschieden.
Wäre ja ansonsten absoluter Wahnsinn kein Händler könnte mehr mit gutem gewissen Fahrzeuge ankaufen und die weiter verkaufen.
Müsste er ja grundsätzlich angeben "Unfallwagen mit geringfügigen Blechschaden" oder ähnlich.
und wo ist bitte für einen Käufer der Unterschied zwischen "Unfallwagen" und "nicht unfallfrei" ...?
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
Du hast dir schon komplett durchgelesen was du hier postest an Links ?Zitat:
Original geschrieben von Der Vectra
Die Aussage ist leider Falsch, bei jegliche Art von Beschädigungen an einem Fahrzeug ist der Zustand nicht mehr als Unfallfrei zu beschreiben.
Hier sind mal zwei entsprechende Links dazu:
http://www.focus.de/.../...auchtwagen-streng-definiert_aid_337181.html
http://www.unfallfrei.info/wie-wird-der-begriff-unfallfrei-definiert
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
Und auch so wurden bisher alle Fälle die über eine höhere Instanz geführt wurden entschieden.Zitat:
Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.
Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.
Wäre ja ansonsten absoluter Wahnsinn kein Händler könnte mehr mit gutem gewissen Fahrzeuge ankaufen und die weiter verkaufen.
Müsste er ja grundsätzlich angeben "Unfallwagen mit geringfügigen Blechschaden" oder ähnlich.
Klaro,
hier ging es ja um die Definition "Unfallfrei" und nicht "Unfallwagen"....!!!!
@TS
Vorbesitzer ausfindig machen und kontaktieren. Wär ja möglich, das da noch was schriftliches übrig ist. Falls Serviceheft vorhanden, die aufgeführte Werkstätte mal anrufen und nachfragen, vielleicht ist dein Unfallschaden dort repariert worden. Dann können auch Unterlagen angefordert werden.