Rückgabe beim Kilometerleasingvertrag. Wie sieht es in der Praxis aus?

Hallo Zusammen,

ein Unterschied zwischen KM Leasing und Restwertleasing ist ja relativ eindeutig. Bei KM Leasing trägt das Restwertrisiko der Leasinggeber ( in der Theorie). Ich bräuchte jetzt ein Paar Erfahrungswerte der Praxis.

Folgende Szenarien

1) Das Auto ist bei der Rückgabe in einem guten bis sehr guten Zustand, ABER aufgrund von mir verschuldeten Unfall waren ein Kotflügel und Fahrertür fachmännisch instandgesetzt und nachlackiert. Schadenshöhe laut Gutachten 5000€. Den Schaden hat Kasko übernommen.

Wie siehts aus? der RW ist doch durch den Unfall anders. Der Händler kann den Wegen nicht als Unfallfrei auf dem Gebrauchtmarkt verkaufen. Muss ich den Wertverlust zahlen? die Position Wertverlust steht eigentlich im Gutachten drin, also für meine Begriffe muss dafür Kasko gerade stehen oder? Ich habe noch eine Meinung gelesen, dass man als Leasingnehmer 10% der Schadenhöhe als Wertausgleich zu entrichten hat. Wie ist es in der Praxis?

2) Szenario 1, aber der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung übernommen (also ich war an dem Unfall nicht schuld).

3) Ein Auto hat Schlüßelkratzer. Ich habe das nicht über Kasko abgewickelt, da es für mich persönlich günstiger war, das auto selber lackieren zu lassen (jemand aus der Familie ist Profilackierer). Den Schaden habe ich gemeldet. Also, muss ich hier auch für den Wertverlust bzw. die Wertminderung wegen der Lackierung gerade stehen?

Vielen Dank für Euere Antworte

15 Antworten

Ja genau. Die wurden bei der Abrechnung fällig.

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