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Rückgabe bei 3-Wege-Finanzierung wo muss Inspektion und welche Reparaturen müssen gemacht werden?

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 13:29

Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 4 Jahren einen 2 Jahre alten Tiguan beim VW Händler über eine 3-Wege-Finanzierung gekauft. Das Auto benötige ich nicht mehr und würde es gerne am Ende der Vertragslaufzeit (Oktober 2020) zurückgeben.

Beim letzten TÜV im November 2019 wurden poröse Motorlager angemerkt aber nicht bemängelt (also es gab ohne eine Reparatur neuen TÜV, jedoch stehen diese im TÜV-Bericht), müssen diese vor der Rückgabe repariert werden und wenn ja kann ich da auch einfach zu einer freien Werkstatt gehen, oder muss es eine Vertragswerkstatt sein?

Vor der Rückgabe steht auch noch ein Ölwechsel und, wenn ich Pech habe, noch eine große Inspektion an. Kann ich diese ebenfalls in einer freien Werkstatt machen lassen?

Da ein guter Freund eine eigene Werkstatt besitzt und ich auch keine Rechnung benötige, wäre dies natürlich sehr viel günstiger (oder brauch ich für die Reparatur eine offizielle Rechnung?

Vielen Dank für die Hilfe!

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23 Antworten

Was steht dazu denn im Vertrag?

Themenstarteram 7. Januar 2020 um 14:12

ist dies nicht ein Standarddokument der VW-Bank?

Ich müsste zuhause noch einmal schauen, kann mich aber nicht entsinnen, dass dies, jedenfalls für mich, klar definiert ist

Dann schaue doch einfach erst nach.

Da es sich noch nicht um dein Fahrzeug handelt, bist du an die Vertragswerkstatt gebunden

 

Motorlager kannst in einer freien Werkstatt wechseln, Ölwechsel und Inspektion nicht

Schaue nach, aber es wird wahrscheinlich kein Problem sein, es beim Kumpel machen zu lassen. Das Autohaus will auch keine Rechnung sehen, sondern das gewartet wurde. Dein Kumpel kann doch sicher einen Firmenstempel ins Serviceheft hauen.

Natürlich ist er Eigentümer des Fahrzeugs. Das Teil ist finanziert mit einer Rückkaufvereinbarung. Es ist lediglich sicherungsübereignet an die Bank. Und das ist was anderes. Beim Leasing kann man die Vorgaben strenger bestimmen, was der Halter in der Zeit zu tun und zu lassen hat. Hier dient das Fahrzeug lediglich als Sicherheit, wenn nicht gezahlt wird, um daraus Erlös zu bekommen. Mehr nicht. Deshalb ist der Halter nicht völlig eingeschränkt, was er tun und lassen kann.

Themenstarteram 9. Januar 2020 um 8:33

ich werde mal schauen was genau im Vertrag steht

Aber klar, das Checkheft wäre mit Stempel etc nur halt kein Stempel einer Vertragswerkstatt

Schon einmal vielen Dank für das Feedback!

Wie die rechtliche Sache aussieht weiß ich nicht.

Vermutlich ist es rechtlich kein Problem, solange nach Herstellervorgaben gearbeitet wird.

Es wird aber mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Diskussionen geben.

Wenn ein VW Händler später ein VW Fahrzeug verkaufen soll das nicht bei VW gewartet wurde, wird sich das wertmindernd auswirken.

Wenn Du dann keinen Anschlusskauf vornimmst, ist das Gezetere vorprogrammiert.

Hatte damit noch nie Probleme wenn es in einer Fachwerkstatt war-das einzige Problem ist nur wenn du was auf Kulanz haben willst,da stellt sich VW quer.

Zitat:

@A346 schrieb am 7. Januar 2020 um 15:05:23 Uhr:

Was steht dazu denn im Vertrag?

Das ist da einzig sinnvolle. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Mal ein Beispiel, wie es bei Sixt aussehen würde. So n Passus ohne ähnlich musst Du suchen bzw finden. Kannst ihr online stellen.

Unbenannt

Das ist bei Sixt und dann nocj Leasing-da ist es normal dass man in die Vertragswerkstatt zur Inspektion muss.Andere Arbeiten sind eigentlich egal wo.

Zitat:

@atze1111 schrieb am 09. Jan. 2020 um 20:19:43 Uhr:

normal dass man in die Vertragswerkstatt zur Inspektion muss

Das steht da nicht und das muss man auch nicht. Das Fahrzeug muss lediglich nach Vorgaben des Herstellers gewartet werden. Und das kann eine freie Werkstatt ebenso gut.

Zitat:

@alsdorfer schrieb am 11. Januar 2020 um 23:26:38 Uhr:

Zitat:

@atze1111 schrieb am 09. Jan. 2020 um 20:19:43 Uhr:

normal dass man in die Vertragswerkstatt zur Inspektion muss

Das steht da nicht und das muss man auch nicht. Das Fahrzeug muss lediglich nach Vorgaben des Herstellers gewartet werden. Und das kann eine freie Werkstatt ebenso gut.

So ist es bei BMW auch

Im Zweifel musst aber Du nachweisen das diese Werkstatt exakt mach Herstellervorschrift gearbeitet hat und da vermutlich die meisten Hersteller mittlerweile verlangen das zeitnah zur Inspektion nachgeschaut wird ob es offene Aktionen gibt ist das der Knackpunkt. Denn der Autohersteller kann nachweisen wenn nicht auf die Datenbank zugegriffen wurde und damit ist die Wartung nicht nach Vorschrift.

Die Frage ist wie viele Freie sich die Mühe machen die nicht kostenlosen Angebote der Hersteller auch zu nutzen und nach Aktionen zu schauen.

Zum Einen kostet das Zeit und wenn man bei mehreren Marken täglich schauen muss auch ein gewisser Zeitaufwand und dann kommen eben auch noch die Kosten dazu. Wobei man die zb 7€/Tag die man bei Ford pro VIN zahlen darf sicher in der Rechnung unterbringen könnte, am besten als eigene Rechnungsposition.

Dazu kommt noch das elektronische Serviceheft im Bordcomputer, wo freie Werkstätten i.d.R. keine Einträge vornehmen können. Daher wäre für mich ein fehlender Eintrag sich nicht in Ordnung.

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