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Rückabwickelung

Themenstarteram 25. Oktober 2008 um 9:53

Hallo EOS-Gemeinde

 

Mein erster EOS war Bj.03/07 und wurde wegen Undichtigkeit des Daches nach mehreren vergeblichen Reparaturversuchen gewandelt.

Den zweiten EOS habe ich nun seit Anfang Oktober 2007.

Auch der war schon mehrfach beim "Freundlichen" , weil die Fensterdichtungen undicht sind und weil die Scheibenwischer überhaupt nicht gut wischen - trotz mehrfachem Austausch.

Hat jetzt 9300km drauf.

Ich habe vor 4 Wochen Antag auf Rückabwickelung des Kaufvertrags gestellt.

Trotz mehrerer Anrufe meinerseits tat sich nichts.

Am Do.23.10.08 habe ich ein Fax geschickt, mit dem Hinweis , dass ich einen Anwalt einschalten werde, wenn ich innerhalb einer Woche keinen Bescheid bekomme.

Zwei Tage später kam eine Nachforderung für den Ersten EOS über 1666.-Euro für Nutzungsentgelt, obwohl das schon über 1 Jahr her ist. Und wir uns eigentlich mündlich geeinigt hatten dass sich die monatlichen Finanzierungsraten in etwa mit dem Nutzungsentgelt deckt. Die Sache war für mich schon längst abgeschlossen.

So, nun meine Fragen:

Wie lange muß ich max. warten bis ich schriftlich Antwort auf das Rückabwicklungsgesuch bekomme ?

Wann verjährt die Frist zur Geltendmachung des Nutzungsentgeltes ?

Sind die einbezahlten Monatsraten von mir anzurechnen ?

 

Vielen Dank füe Eure Mühe und Eure schnelle Hilfe.

 

Gruß aus BB,

Gerry 

13 Antworten

hi, nimm dir doch einen Anwalt, wohl besser für dich

am 25. Oktober 2008 um 17:50

Hallo!

Also ich habe in den letzten 2 Jahren 3 Neuwagen von Volkswagen gewandelt, und wenn das mit meinem Passat so weitergeht, steht bald die 4. Wandlung ins Haus.

Also, es ist defentitiv so, das die einbezahlten Raten (ich denke mal Ratenkredit) dir wieder ausbezahlt werden müssen. Meist werden die aber mit der Nutzungsentschädigung verrechnet. Lass Dir bitte aufstellen wie der Betrag von 16XX Euro zustande kommt..wo sind die Raten? Wie ist der Prozentsatz der Nutzungs-Entschädigung (0,67% oder 0,50% oder.....)

Und wenn die mit dem Wandlungsantrag nicht in die Hufe kommen (nach dem Motto, der Kunde beruhigt sich schon wieder), schalte sofort einen Anwalt ein. Ansonsten bringt das GARNICHTS!!!

 

Viele Grüße

tobi

Themenstarteram 26. Oktober 2008 um 12:40

Hi Tobi , vielen Dank für Deine Info.

Ich habe jetzt erst mal an das Autohaus gefaxt, dass ich eine detailerte Aufstellung der Rechnung haben möchte.

Die Rechnung beinhaltet nur den Betrag für gefahren km = 1400,42 Euro zuzüglich Umsatz-Steuer 19% = 266,08. Ergibt Gesamt 1666,50 Euro.

Dürfen die beim Nutzungsentgelt überhaupt zusätzlich Umsatzsteuer verlangen ?

 

Gruß,

Gerry

Themenstarteram 13. November 2008 um 17:53

Hallo Gemeinde.

 

Der neuste Stand der Dinge:

Habe vor 1 Woche einen Anwalt genommen.

Der hat VW jetzt eine 2-Wochen-Frist zum Zustimmen der Rückabwickelung gesetzt.

Gestern kam ein Anruf vom "Freundlichen" , das heute ein "Task Force Team" aus

Wolfsburg in der Nähe ist und ich soll doch meinen EOS vorbei bringen.

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt habe ich das abgelehnt. Ich hätte so kurzfristig

eh nicht von der Arbeit frei machen können.

Die Frist geht noch 1 Woche. Bin gespannt wie es weitergeht.

 

Ach ja, das Dach ist mittlerweile auch wieder undicht.

Wagen Stand am Parkplatz über Nacht im Regen.

Am nächsten Morgen waren Wassertropfen innen an der A-Säule.......

Jetzt steht der EOS nur noch in der Garage.......ich fahr auch nimmer damit. - Schnauze voll.

 

Wer weiß, was das "Task Force Team" für eine Funktion hat ?

 

Gruß,

Gerry

 

Moin!

Das "Task Force Team" wird vom Werk bei Fällen eingesetzt, bei denen die Stürzpunkthändler ratlos sind. Ich habe - nachdem ich mich für die Rückabwicklung entschieden hatte - auch einem Einsatz des Teams nur unter ganz engen Bedingungen zugestimmt - nämlich, dass die Rückabwicklung vorher schriftlich zugesichert wird.

Eine solche Zusage wollte man mir nicht geben - also gabs auch keinen "Task Force Team" -Einsatz. Ich bin auch an der Undichtigkeit des Daches verzweifelt - regelmäßig Wassereinbruch an der A-Säule. Nu bin ich froh, dass der EOS nicht mehr meiner ist und sich jemand anderes mit der Karre rumärgern muss.

Gruß

vello

Themenstarteram 15. November 2008 um 10:48

Danke Vello für Deine hilfreiche Antwort.

 

Wie hat Dein Schreiben an VW ausgesehen ?

Und wie hast Du die Wandlung trotzdem erreicht.

 

Muß ich das Task Force Team an meinen Wagen ran lassen ?

Kann ich auch zu einem unabhängigem Sachverstängigen/Gutachter gehen ?

 

Ich bin mit meinen Nerven langsam am Ende.

 

Danke für Eure Tips.

Gerry

Moin!

Ich habe nicht eine Zeile geschrieben - meinem :) habe ich klar gemacht, dass nach diversen - weiß nicht mehr wie vielen - Reparaturversuchen am Dach nunmehr von mir keine Nachbesserung mehr zugelassen wird. Er hat dann das Formale mit VW erledigt. Einen zweiten EOS wollte ich auf keinen Fall haben - mein :) hätte mir auch keinen verkauft.

Du hast doch schon einen Anwalt eingeschaltet. Kläre bitte die Rechtsfragen mit ihm.

Gruß

vello

@Gerry

Ich habe bei beiden Rückabwickluingen sowohl an VW und auch an den Händler geschrieben. Dieser ist formal

Dein Ansprechpartner, auch wenn VW letzlich über die Rückabwicklung entscheidet. Diese Entscheidung wird VW aber, soweit ist meine Erkenntnis, zu fast 100 % von der Empfehlung des Händlers abhängig machen. Mein Händler

war dabei ganz vorbildlich, beim ersten Mal gab es gar keine Probleme, beim zweiten Mal gab er mir den Tip, ich solle

gegenüber VW eine nochmalige Nachbesserung kategorisch aussschließen, die " Task Force" ablehnen und mich auch nicht auf das Angebot, ein anderes Fahrzeug aus dem VW Konzern zu nehmen, einzulassen. Weiterhin sollte ich

sämtliche weiter Korrespondenz über meinen Anwalt laufen lassen. Dies war glücklicherweise nicht mehr nötig, da

VW daraufhin die Rückabwicklung akzeptiert hat. Ich muß aber nochmal betonen, das A u O der ganzen Sache ist der Händler. Ihm obliegt es, gegenüber VW die Sache durchzuboxen.

Also, nicht lockerlassen, gib nicht auf !! VW wird sich niemals auf einen öffentlichen, extrem imageschädlichen Prozess einlassen!! Kein Richter der Welt würde würde zudem bei der eindeutigen SAchlage von extrem vielen undichten EOS so verbraucherunfreundlich entscheiden. Dh. VW kann nur verlieren, Du kannst nur gewinnen. Also,

Good luck!! Halt uns auf dem Laufenden ! Gruß horst

Themenstarteram 13. Dezember 2008 um 11:50

Juhu es hat geklappt.

 

Nachdem mein Anwalt Druck auf meinen Händler gemacht hat, kam ein Herr aus Wolfsburg um den EOS zu besichtigen.

Nachdem er das Dach mit einem Schlauch bespüht hatte und das ganze Wasser

innen am Beifahrerfenster (das geschlossen war) runterlief, stand der Rückabwickelung nichts mehr im Wege.

Seit 5.12.08 ist der Zweite EOS nun auch gewandelt.

Natürlich kam noch eine Mahnung vom Händler, über die Nutzungsgebühr

für den ersten EOS.

Der ist aber längst abgerechnet....... unglaublich.

Ich, gleich wieder zum Anwalt. Jetzt haben die zwei Verfahren am Hals.

Mein Fazit: Nie nie nie nie mehr EOS !!!

Bin mal gespannt ob ich meine "vergeblichen Kosten" wie z.B. meine

18 Zoll Räder, TÜV-Gebühren, Life Time Garantie, Winterreifen, usw. erstattet bekomme.

Mein Anwalt wirds schon richten.

Schade, dass es so weit kommen musste.

Ich wünsche Euch mehr Glück mit Euren EOS.

Gerry

Moin!

Leider wird man es ja nicht in Erfahrung bringen können: wie viele EOS musste VW wohl schon zurückkaufen?

Gruß

vello

Ihr macht mir echt Mut Jungs!

Habe vor kurzem meinen neuen EOS abgeholt und hoffe nur zu tiefst, das er dicht ist und nicht solche Probleme produziert. :(

Zitat:

Original geschrieben von AlienShooter

Ihr macht mir echt Mut Jungs!

Habe vor kurzem meinen neuen EOS abgeholt und hoffe nur zu tiefst, das er dicht ist und nicht solche Probleme produziert. :(

Ich fahre meinen jetzt seit 02. August. Und ich danke Gott jeden Tag, dass im Innenraum nichts naß ist :)

 

Aber ich denke mal, einmal Dicht, immer Dicht. Im Service ist auch die Dichtungspflege enthalten. Wird er trotzdem irgendwann undicht, wird eben gewandelt...

Aber ich hoffe ich habe lange Freude an meienr Göttin :)

am 20. Dezember 2008 um 7:02

Es gab vor kurzem ein Urteil, ich glaube vom BGH, das besagt, dass Händler keine Nutzungsgebühr mehr verlangen dürfen! In dem Urteil stand auch, dass etwaige Zusatzinvestitionen dir auch erstatt werden sollen.

Aber auch dazu dürfte dein Anwalt näheres Wissen.

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