RTI - nun mit Speed Trap-Anzeige ?

Volvo S60 1 (R)

Hallo zusammen,

während meines letzten Waschanlagen-Besuches habe ich mal das RTI (nach SW-Update) durchgeblättert.

Und siehe da, es gibt jetzt eine sogenannte Einrichtung, die "speed trap" heißt.

1. Habe ich vor dem Update was übersehen ?
2. Wird diese Funktion in D irgendwo "bestückt" ?
3. Wer hat welche Erfahrungen damit ?

saluti
Torsten

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von XC-Fan


Im XC70 RTI Navi finde ich keinen Eintrag "Speed Trap" :-(

Ist die aktuelle 0528 ...

Will ich auch haben! Was kostet das update mit der speed camera Funktion????

Gruss

Hallo,

mich würde interessieren, ob das neue Design des RTI auch nach dem neuesten Update (0917 habe ich schon, 0918 ist aber schon erhältlich) kommt, oder ob es nur XC90 vorbehalten bleibt. Ich habe einen V70, BJ 2003.

Danke...

Gruß EmuB5

Re: der letzte Schritt

Zitat:

Original geschrieben von Elkman


😰

Aua - ist das jetzt ein grausamer Scherz auf Kosten meiner XC70-mit RTI-aber ohne "Unfallschwerpunktanzeige"-Seele?

Ich will das auch - aber in meinem RTI vom 10.2005 (EZ) finde ich rein gar nichts - mein ganzes Menü sieht ganz anders aus. Ich will das aber auch haben - woher ????

nur mal so: meines wissens haben S40/V50/XC90 ein RTI system, die S60/V/XC70/S80 ein anderes (je nach modelljahr)... ist also nicht unbedingt vergleichbar.

siehe auch z.b. hier: http://www.volvocars.com/AboutVolvo/RTI/markets/rtiDE.htm

werde aber auch mal bei meinem V50 nach besagter einstellung ausschau halten, jetzt wo ihr mich drauf gebracht habt (habe das letzte DVD update mit 3 scheiben plus update CD drin)... 😉

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ist NICHT vorhanden...

würde mich wundern, wenn man diese Funktion irgendwie verwenden könnte, da es in Deutschland verboten ist, Geräte an Bord zu haben, die einem Radarfallen zeigen. In konkreten Fällen ist es der Polizei meines Wissens nach erlaubt, das entsprechende Gerät zu beschlagnahmen.

Zitat:

§ 23 StVO
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Bußgeldkatalog 109a
Als Kfz-Führer ein technisches Gerät betrieben oder betriebsbereit mitgeführt, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu betreiben: 75 €

Speedtraps - verboten?

Zitat:

Original geschrieben von autokanzler


würde mich wundern, wenn man diese Funktion irgendwie verwenden könnte, da es in Deutschland verboten ist, Geräte an Bord zu haben, die einem Radarfallen zeigen. In konkreten Fällen ist es der Polizei meines Wissens nach erlaubt, das entsprechende Gerät zu beschlagnahmen.

 

Deshalb werden ja auch die entsprechenden Overlays für Navigationssysteme nicht als Radarwarner oder wie hier speed-traps bezeichnet, sondern als "Unfallschwerpunkte". Ob das jedoch einen Unterschied macht, wage ich zu bezweifeln.

Allerdings bezweifle ich auch, dass ein Polizist (hoffentlich gibt es hier keine, habe mir ja schon mal Ärger mit Maklern wegen zu allgemeiner Aussagen eingefangen, Hallo Estadeus🙂 ) 1. in der Lage ist, sich durch das Navisystem durchzuhangeln bis zum Menüpunkt Speedtraps und 2., dass er das überhaupt darf. Ein Computer darf meines Erachtens erst nach richterlichem Beschluß oder in Eilfällen durch die Staatsanwaltschaft durchsucht werden. Der Polizist dürfte ihn nur beschlagnahmen, hätte hierzu aber keinen Anlaß, wenn er nicht zuvor geguckt hätte.

Wenn sich - würde es überhaupt funktionieren - das mit den Speedtraps nicht auf großer Ebene rumsprechen würde, so gäbe es auch keine Probleme.

Ist aber eh müßig, weil wir bisher noch niemanden haben, bei dem dort irgendwas steht oder angezeigt wird.

Björn

Re: Speedtraps - verboten?

Zitat:

Original geschrieben von prometheus333


...habe mir ja schon mal Ärger mit Maklern wegen zu allgemeiner Aussagen eingefangen, Hallo Estadeus🙂 )

Nein... Aber doch nicht ernsthaft, gell??? 🙂 😉 Zum Glück bin ich ja kein Makler, sondern viel mehr ein Immobiliendienstleister! 😁 😉

nein. Nicht ernsthaft. Ich habe auch weder was gegen Makler noch gegen Immobiliendienstleister noch gegen Polizisten, liebe aber Verallgemeinerungen (muß man auch als Jurist mit leben 😉 ).

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