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Rotlichtverstoß obwohl Ampel orange war

Themenstarteram 25. Oktober 2007 um 9:48

Zur Vorgeschichte: Vor 3 Wochen hatte ich das Glück auf einer sehr unbefahrenen Landstraße einen Zivilpolizisten zu treffen. Zu dem Zeitpunkt wusste ich natürlich nicht, dass es ein Polizist war. Weil ich recht flott unterwegs war, hatte ich ihn auch überholt (E34 525i - 1 Beamter)

Der Wagen folgte mir eine Weile. Bei einer Ampel bog ich auf der rechtsabbiegerspur bei orange ab. Dies war eine 2 Phasen Ampel, "aus/orange/rot". Danach wurde ich von ihm aufgehalten. Angeblich wäre ich zu schnell gefahren und über eine rote Ampel. Wegen der Geschwindigkeit kann er mich nichts machen, da die Zeit zu kurz war für die Messung.

So heute kam Post, 3 Punkte und 75€ wegen Rotlichtverstoßes. Laut Zeuge schaltete die Ampel eine Wagenlänge vor mir auf Rot.

Bin mir sicher, dass es noch orange war. Außerdem war der Beamte min 100m hinter mir.

Ich glaube nicht, dass man auf der Entfernung sehen kann ob ich gerade über die Ampel fahre oder noch eine Wagenlänge davor bin!?!?

Was kann ich nun tun? Einspruch einlegen? Bringt das was?

Aussage gegen Aussage, er hat keinen Zeugen, keine Beweise!?

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von jameshammett

 

 

Bei 75 Euro und 3 Punkten ist die ganze Geschichte sicherlich sehr ärgerlich.

Meinen Eltern ist ähnliches passiert, als wir etwa 20 Meter über den Seitenstreifen fuhren, bevor die Ausfahrt kam.

Nach etwa 15 km Stau und 2 Stunden warten hielten wir dieses dann nicht für ganz so schlimm.

Wir wurden dann von einem Polizeibeamten rausgewunken, der behauptete, dass es mindestens 300 Meter waren.

Auch auf den Hinweis, dass in der Zwischenzeit noch mindestens 5 andere Autos das gleiche getan haben, ging dieser Mensch nicht ein.

Das ganze ging dann vor Gericht, dort wurden dann 30 Mark und eine Verwarnung draus, da die Meinung eines Polizisten offenbar mehr wert ist, als die dreier Bürger.

Gebracht hat das ganze nicht viel. Nur die Erkenntnis, dass der Polizist wohl ein Versager wahr, weil er mit Mitte 40 noch dort zum Abzocken stehen musste, eine Krähe der anderen kein Auge aushackt und der Nutzen in keinem Verhältnis zum Aufwand stand.

In so einem Falle sollte man lieber versuchen mit dem Polizisten vernünftig zu reden.

Wenn das nicht möglich ist, sollte man sich- sofern Anlass besteht- darum kümmern, seine Mittel auszuschöpfen, dass so jemand dann Dinge tut, die er vielleicht besser kann.

Kaffee kochen...Akten sortieren...das kann auch Spass machen.

Frust? Oder was hat das mit Rotlicht zu tun? Und was die Wahrnehmung mancher "Ordnungswidrigkeitensünder" über Entfernungen angeht, glaub ich sogar, dass deine Eltern mindestens 300 m vorher auf den Seitenstreifen rauf sind.

am 27. Oktober 2007 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

 

Zum Thema bei gelb noch beschleunigen und schnell drüber (die ja gern auch als Antwortmöglichkeit bei theoretischen Führerscheinprüfungen herangezogen wird :)): In München gibt es mittlerweile Rotlichtblitzer mit integriertem Geschwindigkeitsradar :) Fies!

Gibt es in Wien, HH Berlin und habe ich vor 3 Jahren schon in Esslingen gesehen.

Zum Thema gelb oder doch rot. Einfach drauf ankommen lassen. Aus 100m kann keiner! gesichert sagen ob das Auto vor oder hinter der Haltelinie nun Rot hatte. Oder lief da ein Video mit?

 

am 27. Oktober 2007 um 19:03

Zitat:

Original geschrieben von DarthTK

Frust? Oder was hat das mit Rotlicht zu tun? Und was die Wahrnehmung mancher "Ordnungswidrigkeitensünder" über Entfernungen angeht, glaub ich sogar, dass deine Eltern mindestens 300 m vorher auf den Seitenstreifen rauf sind.

Unsinn, da zur gleichen Zeit nicht beide gefahren sein können. Wobei ich auch nicht glaube das es eben nur die 20m gewesen sind. Die Ansätze der Justiz sind immer die gleichen, egal wer, genau abwägen was Recht oder nicht ist, um dann hart aber gerecht zu entscheiden. Das ein Beklagter immer das Recht hat zu sagen was er möchte ist ein Bürgerrecht, weil er als Beklagter nicht als Zeuge vernommen wird und natürlich ihm die Schuld zu beweisen ist.

Ob der Zeuge Bauer, Maurer oder eben Polizist ist, spielt bei einem Zeugen NIE die Rolle. Gewichtet wird nur, bei einem Unfall, ob zum Beispiel ein Zeuge einen Vorteil aus der Entscheidung haben könnte. Ist dieser Zeuge aber nicht am eigentlichen Unfall geschehen beteiligt, spricht er sah den Unfall als Fußgänger, gewichtet man dessen Aussage immer mehr, als den Parteien die am Unfall beteiligt waren.

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