Rotes Kennzeichen Unfall und Trunkenheiten - wer zahlt?

Hallo Ihr!

Habe vor zwei Wochen, wie in diesem Forum beschrieben, meinen neuen Caddy abgeholt. Da ich aber für die Zulassung auch die Unterschriften meiner Mutter brauchte, habe ich ein rotes Kennzeichen erhalten. Dies war am Montag Abend. Dem Händler habe ich gesagt, er bekomme es Mittwoch Abend wieder. weitere Verabredungen wurden nicht getroffen und auch über eine ausschließliche Nutzung zur Überführung bin ich nicht aufgeklärt worden.
Mit einem Freund habe ich die geschenkte Flasche Sekt von VW am Dienstag vernichtet und wollte dann nach Hause fahren, um Mittwoch früh die 500km zu meinen Eltern zurückzulegen und den Wagen zuzulassen.
Ich war auf einer Vorfahrtberechtigen Straße, als mir jemand die Vorfahrt nahm. Ich konnte das schlimmste verhindern, nur hinten hat er mich am Holm unter der Tür erwischt. Die Schuld liegt klar bei Ihm, wenn ich nicht über 0,5 Promille gehabt hätte.

Meine Frage ist nun, kann die Versicherung des Autohauses die Zahlung verweigern, weil ich mich nicht ausschließlich auf der Überführungsfahrt befunden habe? Als Haftpflicht müßte sie auch trotz des Alkohols zahlen?

Für ein paar Antworten wäre ich dankbar

mfg

15 Antworten

zu den aufgeführten Delikten fehlt jetzt nur noch Fahrerflucht und Schneetreiben und schon hätten wir hier den schönsten Fall

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