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Rotes Kennzeichen ausleihen ist nicht erlaubt!

Guten Morgen liebe Motortalkgemeinde!
Heute morgen wollte ich mir wiedermal vom türkischen autohändler seine roten Nummern zwecks Überführung ausleihen.

Bisher keine Probleme, außer das er nie wollte, das ich die fahrten ordentlich ins Büchlein eintrage, da müsste er es zu schnell wieder bei Zulassungsstelle erneuern lassen, gab er als Begründung an.
Dachte immer, irgendwann geht der Krug zur Neige und nun war es so weit!

Als ich heute anrief, sagte er mir das er eines seiner 2 roten Mummern abgeben musste,weil er diese widerrechtlich zur Verfügung gestellt hätte.
Dazu kamen €180,- Bußgeld, die der Ausleiher nun ihm bestimmt nicht ersetzt, aus Anstand und Kulanz, wäre das jetzt das wnigste was er tun müßte!

Er dürfte nur diese für Überführungsfahrten durchs seine Angestellten benutzen lassen und selbst bei Propefahrten müsste immer der Inhaber (denke Mitarbeiter müsste auch erlaubt sein) er als Begleitperson dabei sein.

Merke! Verleihe deine rote Nummer nicht!

Beste Antwort im Thema

Wenn das der Versicherer mit bekommt (zum Beispiel bei einem Schaden) hat er noch viel mehr Probleme. 😉

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Dazu kann ich echt ne "nette" Geschichte erzählen. Mein BMW musste dieses Jahr während der Gewährleistung für mehrere Tage in die Werkstatt und wurde bei mir zu Hause vom Autohaus abgeholt. Als Ersatzwagen stellte man mir einen 5er BMW vor die Tür - mit roten Kennzeichen. Ich machte mir darüber erst keine großen Gedanken und erledigte einige Wege bis ich von einem Bekannten darauf angesprochen wurde, dass jede Privatfahrt von mir mit diesem Auto eine Straftat ist. Ich war zunächst etwas irritiert und habe mich dann informiert - und tatsächlich: Privatfahrten erfüllen den Tatbestand des Fahrens ohne Versicherungsschutz. Und wenn einem Vorsatz nachgewiesen kann, wird es noch besser.

Ich habe dann bei dem Autohaus angerufen und meinem Unmut, wie denn sowas überhaupt sein kann, Luft gemacht und bekam dann noch lapidar mitgeteilt, dass die Rechtslage dazu "bekannt" sei. Man brachte mir dann zähneknirschend ein anderes Auto.

So schnell sitzt man unwissend in der Falle. Dass man von einem Autohaus mit 15 Filialen vorsätzlich in so eine Situation gebracht wird, hätte ich vorher zumindest nicht gedacht. Im Grunde genommen hätte nur noch gefehlt, dass ich tatsächlich von der Polizei angehalten worden wäre.

Ich meine als Privatperson zum Kauf eines Wagens @KapitaenLueck
Vorher hat man ja sofort die Schilder besorgt und fuhr los. Jetzt halt über amt

Na dann hättest einfach gesagt du machst ne Probefahrt.

Und wolltest gucken ob der Einkauf da rein passt🙂

Man kann es auch übertreiben.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 14. Oktober 2017 um 10:26:25 Uhr:


Ich meine als Privatperson zum Kauf eines Wagens @KapitaenLueck
Vorher hat man ja sofort die Schilder besorgt und fuhr los. Jetzt halt über amt

Ja, das meine ich auch. teuer die Nr.

Ich hab das einmal gemacht, wäre die Versicherung nicht nachher mit dem Beitrag verrechnet worden, hätte ich echt gekotzt.

Ich meine die Schilder allein hätten schon 20€ gekostet, wenn nicht sogar mehr. Dann die Anmeldung, da weiß ich aber nicht wie viel das genau war, auch so um die 20€.

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Problem ist halt nur, dass jemand vom Autohaus bei der Probefahrt dabei sein muss. Allein als Privatperson allein mit diesen Kennzeichen herumzufahren ist nicht erlaubt.

Und das mit dem "Übertreiben" kann man dann ja der Staatsanwaltschaft und einem Richter erklären - Straftat bleibt Straftat. Ich war jedenfalls not amused.

@KapitaenLueck okay vergessen die Schilder zu drucken. Kostet bei uns 13 Euro. Dazu dann die 18 euro glaube Anmeldung.
Finde aber, da es immer verrechnet wird, noch praktischer.

Klar, Rennerrei und wenn nicht gekauft extra kosten

Das hat nichts mit Übetreiben zu tun. Sicherlich, wenn man das rote Kennzeichen "nur" zweckentfremdet, kann das auch aus meiner Sicht durchaus mal "geduldet" werden. Es stellt auch keine Straftat dar. Dazu bitte mal §§ 6, 1 PflVG sehr genau lesen. Ob Versicherungsschutz im Innenverhältnis besteht darf dahingestellt bleiben.

Das Problem ist, dass mit Kurz- und Händlerkennzeichen in der Vergangenheit Straftaten begangen wurden, deren Verfolgung schwer oder garnicht möglich waren. Daher wurde jetzt der gesetzliche Rahmen verschärft. Und da man den Fahrzeugführer / -haltern nicht in den Kopf schauen kann, trifft es halt alle. Ein paar Deppen machen mist, alle werden bestraft. So ist es. Augenscheinlich sah der Gesetzgeber in der Behebung dieses Missstandes ein höheres öffentliches Interesse als in der Last, die die Auflagen bürden, die bei Umsetzung alle treffen würde.

So ärgerlich es ist, wenn man darüber nachdenkt, ist die Entscheidung nicht falsch.

Es ging nie um diejenigen, die mit roten Kennzeichen einkaufen fahren.

Das PflVG schützt den Dritten nicht den Fahrzeughalter / - führer, der in eine Haftung gerät bzw. dem Regress ausgesetzt ist.

Zitat:

@Didi95 schrieb am 14. Oktober 2017 um 10:42:07 Uhr:


@KapitaenLueck okay vergessen die Schilder zu drucken. Kostet bei uns 13 Euro. Dazu dann die 18 euro glaube Anmeldung.
Finde aber, da es immer verrechnet wird, noch praktischer.

Klar, Rennerrei und wenn nicht gekauft extra kosten

ich habe für meine letzten Schilder 36€ bezahlt. Die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichen kostet 13,10. Hinzu kommen Versicherungskosten in Höhe 30-100€, die in der Regel verrechnet werden, wenn man das Auto bei denjenigem Versicherer letzlich versichert.

Die Preise scheinen von B-Land zu B-Land und Stadt zu Stadt unterschiedlich zu sein.

Egal, auf jeden Fall wesentlich mehr als die 20 Ocken.

Pasha, doch die KZ dürfen einem Kunden zur Probefahrt überlassen werden, sofern sich das FZG im Besitz des Händlers befindet. Und das ist ja wohl null Problem diese Annahme da zu stellen.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 13. Oktober 2017 um 11:57:29 Uhr:


Sind die Auflagen mittlerweile echt so extrem?

Das war zu meiner Zeit schon so extrem. Jede Fahrt musste ich eintragen ins rote Büchlein und in ein Fahrtenbuch, Start- Ziel! Fahrer und Uhrzeit mit Datum.
Ihr kennt doch unser Bürokratiemonster :-))

Gestern wollte ich Kurzzeit-Kennzeichen besorgen! Das war so mit Hürden bekleidet, das man am liebsten sein Kennzeichen am Auto einfach abschraubt und den zu holenden Wagen damit versieht, um diesen bequem von A nach B zu bekommen.

Tüv abgelaufener Pkw holen? Ich musste das Kuzzeitkennzeichen am Kaufort beantragen (Zulassungsstelle Darmstadt) durfte nur im Ort, bzw. im Zulassungsbezirk von Darmstadt einen Tüv ansteuern und sollte er dort durchfallen, darf man nur noch im Zulassungsbezirk zur nächsten Werkstatt hinfahren, bei starken Bremsmängel nur mit Autotransportanhänger, oder Abschleppunternehmen dorthin bringen.
Auf keinen Fall einfach 50km in seine Heimatstadt fahren, um es in bekannter Werkstatt zu verbringen und zum Beispiel dort zum Tüv nach Wahl zu fahren.
Früher konnnte ich mir ein Kurzzeitkennzeichen in jeder x-beliebigen Stadt besorgen, war nicht gezwungen, das an der Zulassungsstelle zu besorgen, wo man Auto gekauft hat.
Die Freiräume werden immer mehr eingeschränkt.

Zum Auto kaufen und Überführen ist das heute echt ein Kreuz🙁

Mein TÜV fälliges Auto fahre ich mit der EVB-Nr. und meinen reservierten und vorhanden KZ zum Tüv und dann zur Anmeldung. Wenn er durchfällt wieder nach Hause.

Soll rechtens sein. Aber die meisten Versicherungen tut sich selbst schwer damit.

Wenn Du mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug im öffentlichen Vekehrsraum teilnimmst, egal welche Zulassungsart vorliegt, sei mal ganz gediegen auf Nr. 3.1.4.4 der Anlage VIII StVZO hingewiesen. Aber so doof kann man ja eigentlich garnicht sein.
Ansonsten kannst Du auch innerhalb des Zulassungsbezirk die Werkstatt frei wählen. Da wird ja wohl eine sein, die nach Deinem Geschmäckl ist. Herumgeklüngele gibt es dann natürlich nicht.

Zitat:

@ramdo0035 schrieb am 14. Oktober 2017 um 11:11:32 Uhr:



Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 13. Oktober 2017 um 11:57:29 Uhr:


Sind die Auflagen mittlerweile echt so extrem?

Das war zu meiner Zeit schon so extrem. Jede Fahrt musste ich eintragen ins rote Büchlein und in ein Fahrtenbuch, Start- Ziel! Fahrer und Uhrzeit mit Datum.
Ihr kennt doch unser Bürokratiemonster :-))

Gestern wollte ich Kurzzeit-Kennzeichen besorgen! Das war so mit Hürden bekleidet, das man am liebsten sein Kennzeichen am Auto einfach abschraubt und den zu holenden Wagen damit versieht, um diesen bequem von A nach B zu bekommen.

Tüv abgelaufener Pkw holen? Ich musste das Kuzzeitkennzeichen am Kaufort beantragen (Zulassungsstelle Darmstadt) durfte nur im Ort, bzw. im Zulassungsbezirk von Darmstadt einen Tüv ansteuern und sollte er dort durchfallen, darf man nur noch im Zulassungsbezirk zur nächsten Werkstatt hinfahren, bei starken Bremsmängel nur mit Autotransportanhänger, oder Abschleppunternehmen dorthin bringen.
Auf keinen Fall einfach 50km in seine Heimatstadt fahren, um es in bekannter Werkstatt zu verbringen und zum Beispiel dort zum Tüv nach Wahl zu fahren.
Früher konnnte ich mir ein Kurzzeitkennzeichen in jeder x-beliebigen Stadt besorgen, war nicht gezwungen, das an der Zulassungsstelle zu besorgen, wo man Auto gekauft hat.
Die Freiräume werden immer mehr eingeschränkt.

Deshalb verstehe ich Verkäufer nicht, die ohne HU oder Abgemeldet verkaufen, da bin ich als Käufer schon mal raus und es bleiben eigentlich nur gewerblichen Aufkäufer... Mir ist das mit den KZK zu kompliziert und im schlimmsten Fall besorgt man die Dinger und der Wagen ist nichts oder man muss erst zur Besichtigung...wieder weg kzk besorgen .. neee🙄...

Für besondere Wagen die man dann doch mal überführen möchte bleibt ein Mietautotransporter oder Trailer eine gute Alternative, sofern man da gute Vermieterangebote in der eigenen Umgebung findet. Ist auch nicht wirklich teurer, man fährt nur mit einem Wagen und man muss z.B. nicht mit einem ersteinmal unbekannten Wagen mehrere 100 km auf gut Glück nach Hause.😛

Nichts im Leben wird einfacher😉

Interessierter, das ist vollkommen wurscht mit welcher Art Bekennzeichnung du das Auto fährst, verkehrstauglich muss es alle male sein. Auch mit den Eigenen und EVB-Nr. sonst brauchst ja auch erst gar nicht zum TÜV vorfahren. Oder??🙂

Dann wäre ja praktisch auch kein Fahrzeug mit defekter Beleuchtung unterwegs. 🙄 🙄

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