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Rote Ampeln gelten nicht mehr für Radfahrer -- ADAC macht nichts

Themenstarteram 3. Januar 2017 um 17:43

Liebe Gemeinde,

die Grünen haben wieder zugeschlagen.

Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.

Ich wundere mich, warum der ADAC nichts dagegen unternimmt. Hat bereits jemand Klage eingereicht oder lassen wir uns jetzt von den Radfahrern, auf der Nase herumtanzen?

Beste Antwort im Thema
am 3. Januar 2017 um 17:56

Zitat:

@RH SH schrieb am 3. Januar 2017 um 18:43:54 Uhr:

Liebe Gemeinde,

die Grünen haben wieder zugeschlagen.

Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.

Laber doch nicht so einen ungefilterten Dünnschiss.

Was du schreibst ist schlicht und einfach falsch.

Hier für alle, die nicht nur Bildzeitung lesen, die komplette Wahrheit:

https://www.derwesten.de/.../...b-2017-nicht-beachtet-id209125749.html

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Zitat:

@RH SH schrieb am 3. Januar 2017 um 18:43:54 Uhr:

Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.

Zitat:

@Alien2012 schrieb am 3. Januar 2017 um 18:53:03 Uhr:

Wir sollten das den Radfahrern einfach nicht sagen. Oder darauf hoffen, dass sie sich auch hier nicht an Regeln halten.

Das Rechts abbiegen wird jetzt gefährlich, habe ich auch schon gedacht.

Keine Sorge. Wir fahren ab jetzt alle auf der Straße, in der Mitte der Fahrbahn. Ihr müsst beim abbiegen also nicht mehr gesondert auf uns achten :)

am 3. Januar 2017 um 20:34

Das könnt ihr gerne tun, sofern ihr euch an die StVO haltet und brav 50 fahrt wo es erlaubt ist und nicht unnötig den Verkehr behindert.

Zitat:

@tomold schrieb am 3. Januar 2017 um 20:17:36 Uhr:

Vorfahrt für Radfahrer ist für Radfahrer ein zweischneidiges Schwert, oft können die Erben auch nicht richtig von dem Starrsinn profitieren:

https://www.google.de/url?...

https://www.google.de/url?...

Ich fahre auch Fahrrad (Pedelec) und würde nie und nimmer auf die Idee kommen, mir die Vorfahrt zu erzwingen. Wenn Leute so was wollen und machen, werden sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass ein LKW stabiler als sie ist. Früher war die natürliche Auslese was mit Wölfen (kommt ja wieder) und Bären, heute ist es der LKW...

Es sind nicht die Intelligenten (Radfahrer), die was falsch verstehen und unter dem Auto landen...

Aber klar doch...

Vorfahrtregelungen oder Ampeln sind unsinnig.

Es reicht im Straßenverkehr ein, aus der Natur bekannter, Grundsatz, den jeder auf Anhieb versteht:

Das Recht des Stärkeren.

:o

am 3. Januar 2017 um 22:29

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2017 um 20:32:13 Uhr:

Zitat:

@zille1976 schrieb am 3. Januar 2017 um 18:56:25 Uhr:

 

Laber doch nicht so einen ungefilterten Dünnschiss.

Was du schreibst ist schlicht und einfach falsch.

Sprechdurchfall nennt man das.

Also entweder ich weiß nicht was ein Appell ist oder ich bin der deutschen Sprache noch nicht mächtig genug um das zu verstehen.

 

Der Appell geht aber auch an die Autofahrer. Wenn du am Steuer sitzt, musst du damit rechnen, dass Fahrradfahrer die Ampel parallel zur roten Fußgänger-Ampel überqueren.

In diesem Satz steht nichts von irgendwelchen anderen Lichtzeichen.

Fuß oder Auto Ampel?

Du bist mit dem Rad auf dem Fahrradweg unterwegs und kommst an eine Kreuzung - doch keine Fahrradampel weit und breit. Die Lösung: sich an die Fußgängerampel zu halten.

Doch ab dem 1. Januar sieht das anders aus. Denn dann gilt das Fahrrad im Straßenverkehr als Fahrzeug und geht nicht mehr als „Fußgänger“ durch.

Im Klartext: wenn die Autos rot haben, musst du auch stehen bleiben. Egal was die Fußgängerampel anzeigt - für dich zählt jetzt nur noch die Auto-Ampel.

Im Prinzip, bedeutet das doch wenn Fußgänger Ampel Rot, darf der Radfahrer rüber fahren. Und damit hat man zu rechnen. Oder verstehe ich das Falsch? In dem Satz steht Parallel, aber rein theoretisch dürften Radfahrer jetzt über jede Rote Fußgänger Ampel Radeln. Oder Verstehe ich da auch irgendwas absolut falsch, aufgrund dessen, dass nun "nur" noch die "fahrzeug-ampel" auch für fahrradfahrer gilt.

oder ist parallel neuerdings quer rüber???

PS: Bitte um Antwort

PS: Das ist auf https://www.derwesten.de/.../...b-2017-nicht-beachtet-id209125749.html nach zu lesen. Also ist das weder Bullshit, Dünnpfiff oder ähnliches, aber ich kenne vielleicht die Bedeutung so einiger Worte aus den Quelltexten nicht. Und weiß daher überhaupt nicht was da steht.

MFG ;)

Hallo, Pepperduster,

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 3. Januar 2017 um 18:57:30 Uhr:

Das Umfahren einer Ampel über den Gehweg ist ein Rotlichtverstoß ..........

wo im § 37 StVO steht das?

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 3. Januar 2017 um 23:29:00 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2017 um 20:32:13 Uhr:

 

Sprechdurchfall nennt man das.

Also entweder ich weiß nicht was ein Appell ist oder ich bin der deutschen Sprache noch nicht mächtig genug um das zu verstehen.

 

Der Appell geht aber auch an die Autofahrer. Wenn du am Steuer sitzt, musst du damit rechnen, dass Fahrradfahrer die Ampel parallel zur roten Fußgänger-Ampel überqueren.

In diesem Satz steht nichts von irgendwelchen anderen Lichtzeichen.

Fuß oder Auto Ampel?

Du bist mit dem Rad auf dem Fahrradweg unterwegs und kommst an eine Kreuzung - doch keine Fahrradampel weit und breit. Die Lösung: sich an die Fußgängerampel zu halten.

Doch ab dem 1. Januar sieht das anders aus. Denn dann gilt das Fahrrad im Straßenverkehr als Fahrzeug und geht nicht mehr als „Fußgänger“ durch.

Im Klartext: wenn die Autos rot haben, musst du auch stehen bleiben. Egal was die Fußgängerampel anzeigt - für dich zählt jetzt nur noch die Auto-Ampel.

Im Prinzip, bedeutet das doch wenn Fußgänger Ampel Rot, darf der Radfahrer rüber fahren. Und damit hat man zu rechnen. Oder verstehe ich das Falsch? In dem Satz steht Parallel, aber rein theoretisch dürften Radfahrer jetzt über jede Rote Fußgänger Ampel Radeln. Oder Verstehe ich da auch irgendwas absolut falsch, aufgrund dessen, dass nun "nur" noch die "fahrzeug-ampel" auch für fahrradfahrer gilt.

oder ist parallel neuerdings quer rüber???

PS: Bitte um Antwort

PS: Das ist auf https://www.derwesten.de/.../...b-2017-nicht-beachtet-id209125749.html nach zu lesen. Also ist das weder Bullshit, Dünnpfiff oder ähnliches, aber ich kenne vielleicht die Bedeutung so einiger Worte aus den Quelltexten nicht. Und weiß daher überhaupt nicht was da steht.

MFG ;)

Meine Definition "Sprechdurchfall" bezog sich lediglichauf den "ungefilterten Dünnschiss".

Aber ansonsten bin ich mit Dir einer Meinung.

am 4. Januar 2017 um 7:34

Zitat:

@VWPassathighline schrieb am 3. Januar 2017 um 23:29:00 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 3. Januar 2017 um 20:32:13 Uhr:

 

Sprechdurchfall nennt man das.

Also entweder ich weiß nicht was ein Appell ist oder ich bin der deutschen Sprache noch nicht mächtig genug um das zu verstehen.

Ich sehe hier weder im Eröffnungsbeitrag noch im Zitat einen Appell. Also trifft deine Selbsteinschätzung hier schon mal.

Der Appell geht aber auch an die Autofahrer. Wenn du am Steuer sitzt, musst du damit rechnen, dass Fahrradfahrer die Ampel parallel zur roten Fußgänger-Ampel überqueren.

Das musste ich auch vorher schon, da 50% der Radfahrer rote Lichtzeichen generell ignorieren.

In diesem Satz steht nichts von irgendwelchen anderen Lichtzeichen.

Fuß oder Auto Ampel?

Und genau deswegen ist es ungefilterter Dünnschiss / Sprechdurchfall. Hier werden bewusst Teile weggelassen um billigen Stammtischpopulismus zu betreiben. Radfahrer müssen 2017 rote Lichtzeichen genauso beachten wie 2016. Daran hat sich nichts geändert. Die Aussage "Rote Ampeln gelten nicht mehr für Radfahrer" ist und bleibt falsch.

Du bist mit dem Rad auf dem Fahrradweg unterwegs und kommst an eine Kreuzung - doch keine Fahrradampel weit und breit. Die Lösung: sich an die Fußgängerampel zu halten.

So weit, so richtig. Zumindest bis zum 31.12.2016

Doch ab dem 1. Januar sieht das anders aus. Denn dann gilt das Fahrrad im Straßenverkehr als Fahrzeug und geht nicht mehr als „Fußgänger“ durch.

Im Klartext: wenn die Autos rot haben, musst du auch stehen bleiben. Egal was die Fußgängerampel anzeigt - für dich zählt jetzt nur noch die Auto-Ampel.

Siehst du, du schreibst ja selber: "wenn die Autos rot haben, musst du auch stehen bleiben." und entkräftest den Unsinn des TE, dass für Radfahrer rote Ampeln nicht mehr gelten.

Im Prinzip, bedeutet das doch wenn Fußgänger Ampel Rot, darf der Radfahrer rüber fahren. Und damit hat man zu rechnen. Oder verstehe ich das Falsch?

Ja, das bedeutet es. Allerdings gibts es relativ wenig Ampeln mit Radwegen abseits der Strasse, die kein Radfahrpiktogramm besitzen. In dem Fall gilt für den Radfahrer die Radfahrampel. Ist der Radweg nur auf der Fahrbahn aufgezeichnet, ist die neue Regelung sinnvoll. Abgesehen davon, ist in 99% der Fälle Fussgänger und Autoampel für eine Fahrtrichtung synchron geschaltet. In Summe ändert sich an einem Großteil der Ampeln also erstmal nichts.

In dem Satz steht Parallel, aber rein theoretisch dürften Radfahrer jetzt über jede Rote Fußgänger Ampel Radeln. Oder Verstehe ich da auch irgendwas absolut falsch, aufgrund dessen, dass nun "nur" noch die "fahrzeug-ampel" auch für fahrradfahrer gilt.

Wie bereits geschrieben gibt es die Kombination "Keine Radfahrpiktogramm-Ampel" + "Radweg nicht bestandteil der Fahrbahn" + "Auto- und Fussgängerampel nicht synchron" so gut wie nirgendwo. Denn nur dort würde jetzt eine erhöhte Gefahr bestehen.

oder ist parallel neuerdings quer rüber???

Hat mit dem Thema nix zu tun."

PS: Bitte um Antwort

PS: Das ist auf https://www.derwesten.de/.../...b-2017-nicht-beachtet-id209125749.html nach zu lesen. Also ist das weder Bullshit, Dünnpfiff oder ähnliches, aber ich kenne vielleicht die Bedeutung so einiger Worte aus den Quelltexten nicht. Und weiß daher überhaupt nicht was da steht.

MFG ;)

Du solltest dich mal mit dem Unterschied von sachlicher Berichterstattung und populistischem Dünnschissgelaber beschäftigen ;)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Januar 2017 um 08:34:33 Uhr:

 

Du solltest dich mal mit dem Unterschied von sachlicher Berichterstattung und populistischem Dünnschissgelaber beschäftigen ;)

Wer im Glashaus sitzt,...

... sollte sich beim Toilettengang beeilen. :D

Hat sich doch alles geklärt. Wer mit einem IQ im unteren zweistelligen Bereich auf dem Fahrrad unterwegs ist, wird weiterhin farbunabhängig rumdüsen. Darwin wird das dann mit der Zeit regeln.

am 4. Januar 2017 um 8:55

Zitat:

@zille1976 schrieb am 4. Januar 2017 um 08:34:33 Uhr:

 

Du solltest dich mal mit dem Unterschied von sachlicher Berichterstattung und populistischem Dünnschissgelaber beschäftigen ;)

Das denke ich nicht ;), eher mit dem Dick und Kursiv schreiben hier in MT, denn im Prinzip ist es zutreffend richtig und da du schon begonnen hast es zu verallgemeinern (Radfahrerpiktogramm, zugehörigkeit des Radweges/Lage des Radweges etc. pp, sind Sachen um die es hier rein gar nicht geht) wäre es schlauer gewesen, darauf hinzuweisen weisen, dass für Fahrradfahrer Lediglich die ROTE Fußgänger-Ampel keine Bedeutung mehr hat. Und nicht einfach zu sagen, dass ist schlicht und einfach falsch bullshit/sprechdurchfall :)

Ich glaube eher du hast den Satz mit der Radladerschaufel genommen jetzt ausgekippt und baust Behauptungen ein, von denen Du rein garnichts weißt bzw. gar nicht sicher drüber sein kannst, dass es so gewollt oder ähnlicher weise gemeint war. Deine Wortwahl ist schlicht und einfach falsch, denn es ist nur nicht ganz richtig. Und nicht Komplett falsch, voll daneben oder Sprechdurchfall. Es ist nicht ganz zutreffend/ richtig. Aber mit der Allgemeinheit haben es viele nicht so, aufgrund dessen müssen einige auf die Bremse treten, weil sie den Oberbegriff nicht genau kennen, anstatt Beihilfe zu geben oder es Komplett richtig zu stellen. Nein diese Leute sagen meistens nur das ist falsch, was in Wirklichkeit garnicht so falsch ist. (kannst du dich gerne mit angesprochen fühlen) ((musst du selber wissen))

Vielleicht recherchierst du mal was eine Ampel ist und welche Arten es gibt, vielleicht hilft dir das auf die Sprünge, zu verstehen, dass das nun mal nicht ganz "schlicht und einfach falsch" ist ;) ;) Und dein erstes Kommentar total überreagierte Hormone frei lässt. :)

MFG :)

Der Eröffnungsthread ist gleich in mehrfacher Hinsicht Bullshit:

Erstens haben nicht die Grünen zugeschlagen, sondern das Bundesministerium für Verkehr, dessen Chef der Alexander Dobrindt ist, und der ist bei der CSU.

Zweitens müssen sich Radfahrer jetzt anstelle der Fussgängerampel an der Ampel für KFZ orientieren, sofern keine separate Radfahrerampel installiert wurde.

Was zum Geier gibt es da zu diskutieren oder nicht zu verstehen?

Meine Kommune scheint zu arm zu sein......hab im Leben noch kein Radfahrpiktogramm an einer Ampel gesehen, selbst an denen nicht, die explizit für die hier seit einigen Jahren wuchernden Radwege angeschafft wurden. Selbst da ist das Männecken drauf.

Zitat: "Was zum Geier gibt es da zu diskutieren oder nicht zu verstehen?"

Find ich auch, ich wusste ja bis eben noch nicht mal was von dem Problem, das ich nun gehabt haben könnte. ;-)

Zitat:

@RH SH schrieb am 3. Januar 2017 um 18:43:54 Uhr:

Liebe Gemeinde,

die Grünen haben wieder zugeschlagen.

Radfahrer müssen ab sofort nicht mehr an roten Ampeln halten. Viel Spaß beim Rechts Abbiegen wünsche ich.

Ich wundere mich, warum der ADAC nichts dagegen unternimmt. Hat bereits jemand Klage eingereicht oder lassen wir uns jetzt von den Radfahrern, auf der Nase herumtanzen?

Hier scheint jemand von jeglicher Sachkenntnis ungetrübt. Reinster Populismus, der mit absolut nichts begründet ist.

So etwas kann man nicht unkommentiert stehen lassen.

am 4. Januar 2017 um 11:22

Zitat:

@dermondeoreiter schrieb am 4. Januar 2017 um 10:06:41 Uhr:

Der Eröffnungsthread ist gleich in mehrfacher Hinsicht Bullshit:

Erstens haben nicht die Grünen zugeschlagen, sondern das Bundesministerium für Verkehr, dessen Chef der Alexander Dobrindt ist, und der ist bei der CSU.

(Dazu kann ich nichts sagen, weil es mich nicht Interessiert.)

Zweitens müssen sich Radfahrer jetzt anstelle der Fussgängerampel an der Ampel für KFZ orientieren, sofern keine separate Radfahrerampel installiert wurde.

Was zum Geier gibt es da zu diskutieren oder nicht zu verstehen?

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass Radfahrer bei ROTER fußgänger- AMPEL fahren dürfen. Edit: Und das nun auch noch OFFIZIEL. Diese Tatsache Interessiert mich.

Da gibt es nichts zu diskutieren. Sachlich ist die Überschrift nicht richtig über Grammatik ausgedrückt, aber es steckt nun mal ein ganz kleiner Funken Wahrheit dahinter. Vielleicht bin ich auch zu Positiv eingestellt, um etwas, was nicht zu 100% stimmt, gleich in den Dreck zu ziehen.

MFG :)

. . .hab mal spaßhalber frühere Beiträge des Themenerstellers "RH SH" gelesen/überflogen . . .

. . . au weia !

Seit Jahren (fast) nur Rumgenöle gegen Radfahrer und Grüne und Träumerei von der autogerechten Stadt :

http://www.motor-talk.de/.../...e-autogerechte-stadt-t3953277.html?...

Naja, wenn's ihm Spaß macht. Hat halt jeder so sein Hobby.

Ich empfehl' ihm mal 'ne Woche Fahrradurlaub in NL !

. . . und nach Rückkehr zum Vergleich noch 'ne Woche Radlfahren in D . . . ;-)

( . . . aber wenn man seinen unwiderruflich eingebrannten ("autofetischistischen" ;-) ) Standpunkt und wenig Toleranz erst mal hat, wird auch das wahrscheinlich auch nix mehr nützen . . . )

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