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Rote Ampel in der Schweiz überfahren

Themenstarteram 1. August 2016 um 20:43

Hallo,

mein Freund (Deutscher mit deutschem Kfz) ist zur Zeit in der Schweiz unterwegs und hatte dort folgende Situation: Er stand in der Spur an einer roten Ampel. Der Rechtsabbieger war allerdings grün. Ihm ist dann aufgefallen, dass er eigentlich rechts abbiegen muss, ist rübergezogen (durchgezogene Linie) und wurde geblitzt.

Auch wenn er theoretisch grün hatte, hat er wohl praktisch die Kontaktschleife der roten Ampel beim rüberziehen ausgelöst, wodurch er dann geblitzt wurde. Also hat er eine rote Ampel überfahren.

Auf welche Maßnahmen muss er sich nun einstellen?

Von 250 CHF über Punkte in Flensburg bis Führerscheinentzug lässt sich alles mögliche im Netz finden. Was entspricht der Wirklichkeit? Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße,

Sina

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34 Antworten

Nur das Geld ist weg.

Punkte und Fahrverbote werden International eigentlich nicht vergeben.

am 2. August 2016 um 0:13

Zitat:

@Sina_10 schrieb am 2. August 2016 um 00:00:37 Uhr:

@Benzli2013

Oben wurde sich darüber beschwert, dass ich die Situation ja viel zu genau kennen würde. Wie sich Meinungen unterscheiden können. ;-)

Falsch, du solltest richtig Lesen lernen. Da wurde genau das gleiche gesagt wie ich sage, nämlich das wir die Lage vor Ort nicht kennen was wirklich passiert ist.

Er hat dir irgendwas erzählt, davon hast du uns einen Bruchteil erzählt.

Oder sagen wir es in Zahlen, er hat dir 50% von dem erzählt was ihm im Kopf geblieben ist, davon hast du uns grob geschätzt 20% erzählt und damit sollen wir dir nun sagen wie die rechtliche Lage ist?

Zitat:

@Sina_10 schrieb am 2. August 2016 um 00:00:37 Uhr:

Ja, es war definitiv schon länger rot auf der "gerade aus"-Spur. Der Rechtsabbieger war laut ihm grün. Fotos hat er nicht gemacht. Ziemlich teuer heißt um die 250CHF?

Wie gesagt, das kommt auf die Situation an wie sie wirklich war. Diese kannst du uns leider nicht sagen und er vermutlich auch nicht. Daher wie ich geschrieben habe, irgendwas zwischen Busse und Führerscheinentzug

am 2. August 2016 um 9:41

Hi, bei Rotlichverstoß im Ausland ist es wichtig jeden Schritt genau nachzugehen und die Strafe rechtzeitig zu überweisen. Es werden möglicherweise noch Bearbeitungsgebühren entfallen und wenn du die Zahlung nicht rechtzeitig vornimmst, kann es sein, dass ein Vollstreckungsverfahren auf dich zukommt, was teilweise mit einer Haftstrafe enden kann. Also besonders vorsichtig sein und die Anforderungen befolgen..Ansonsten kannst du hier nochmal alles nachlesen: http://www.rote-ampel-ueberfahren.de/ausland/

am 2. August 2016 um 10:03

Im Link wird behauptet, dass ein Vollstreckungsverfahren in der Regel in eine Haftstrafe münde.

Bisher war ich der Annahme, dass das nur bei einer erfolglosen Pfändung der Fall sein kann. Mir war die Statistik, dass Pfändungen als Regelfall erfolglos bleiben, bisher nicht bekannt. Nun weiß ich es. Foren bilden!

Vor Haftantritt kann auch beantragt werden, das fällige Geld durch gemeinnützige Arbeit zu verdienen.

Bei dem Link aufpassen - so genannte "Datenschutzerklärung" sorgfälig lesen.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 1. August 2016 um 23:56:18 Uhr:

Wie immer fehlen informationen.

woher sollen die ganzen Deutschen hier die Antworten, wissen was bei mir in der Schweiz richtig ist wenn sie ihre eigenen Gesetze nicht kennen und das auch noch mit einer derart schlechten Beschreibung?

Hm. Also ich finde die Beschreibung des TE in Ordnung. Mir fehlt nix um die Situation mir vorstellen zu können. Mit dem anderen Satz hast du Recht, wir können keine vernünftige Antwort geben, da wir eure StVO nur rudimentär kennen.

Was mir aber noch in den Sinn kommt: In Deutschland hat man nach dem Einordnen auf der Spur zu bleiben, auf der man gerade steht. Meistens befinden sich ja vor der Haltelinie durchgezogene Linien, die man nicht überfahren sollte, könnte zumindest in der Schweiz ähnlich sein. Dieser Verstoß sollte aber ggü. dem Überfahren einer roten Ampel eher untergeordnet sein.

Kurz: Wir können dem TE nicht helfen, es hilft nur Abwarten und Kaffee trinken.

am 2. August 2016 um 18:10

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. August 2016 um 12:08:29 Uhr:

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 1. August 2016 um 23:56:18 Uhr:

Wie immer fehlen informationen.

woher sollen die ganzen Deutschen hier die Antworten, wissen was bei mir in der Schweiz richtig ist wenn sie ihre eigenen Gesetze nicht kennen und das auch noch mit einer derart schlechten Beschreibung?

Hm. Also ich finde die Beschreibung des TE in Ordnung. Mir fehlt nix um die Situation mir vorstellen zu können.

Das ist schön für dich. Nur dumm das es hier um Schweizer Recht geht, von der du, wie du selber sagst, nur rudimentär weist wie sie funktioniert. Ich bin hier geboren, aufgewachsen und habe hier fahren gelernt und es ist zugleich auch noch mein Beruf, da sollte ich wohl besser Bescheid wissen. Aber hei, warum rechtfertige ich das überhaupt? Jemand der mit einer wagen Beschreibung und rudimentären Wissen daher kommt, der kann das garantiert besser beurteilen als jemand der es sein Leben lang gelernt hat und es nun auch noch beruflich macht. Ich gebe mich also geschlagen.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. August 2016 um 12:08:29 Uhr:

Was mir aber noch in den Sinn kommt: In Deutschland hat man nach dem Einordnen auf der Spur zu bleiben, auf der man gerade steht. Meistens befinden sich ja vor der Haltelinie durchgezogene Linien, die man nicht überfahren sollte, könnte zumindest in der Schweiz ähnlich sein.

Man sollte nicht nur auf dem Fahrstreifen bleiben sondern muss auf dem Fahrstreifen bleiben. Das überfahren einer Sicherheitslinie ist nicht umsonst gesetzlich verboten.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. August 2016 um 12:08:29 Uhr:

Dieser Verstoß sollte aber ggü. dem Überfahren einer roten Ampel eher untergeordnet sein.

Kommt hier wieder dein rudimentäres Wissen? Es gibt sogar Radarkästen die genau deswegen aufgestellt wurden und das Blitzen. Weil es VERBOTEN ist. Aber wie ich immer sage, wer im Strassenverkehr eine dummheit macht, soll sich am ende nicht beschweren wenn er eine Rechnung bekommt. Wer es damals nicht in der Fahrschule gelernt hat, hätte sich zumindest nachträglich noch über die rechtlichen Aspekte des Strassenverkehrs erkundigen können damit er sich korrekt verhalten kann. Ich mache auch Fehler, aber ich jammere deswegen nicht sondern stehe dazu

Ich will ja jetzt nicht stören, aber wenn man sich mit dem Recht im deutschsprachigen Raum beruflich bewegt, dann kann man auch eine weitgehend fehlerfreie Schriftsprache praktizieren.

Wer hat's erfunden? :D

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 2. August 2016 um 20:10:24 Uhr:

Das ist schön für dich. Nur dumm das es hier um Schweizer Recht geht, von der du, wie du selber sagst, nur rudimentär weist wie sie funktioniert. Ich bin hier geboren, aufgewachsen und habe hier fahren gelernt und es ist zugleich auch noch mein Beruf, da sollte ich wohl besser Bescheid wissen. Aber hei, warum rechtfertige ich das überhaupt? Jemand der mit einer wagen Beschreibung und rudimentären Wissen daher kommt, der kann das garantiert besser beurteilen als jemand der es sein Leben lang gelernt hat und es nun auch noch beruflich macht. Ich gebe mich also geschlagen.

Ach komm, Schweizer lassen sich doch sonst nicht wegen so was aus der Ruhe bringen. Ich fand die Beschreibung halt in Ordnung und habe mich darüber gewundert, dass du derart über selbige herziehst.

Im übrigen hat sich zille1976 tatsächlich im Gegensatz zu dir über eine zu detailreiche Beschreibung gewundert.

Und als letztes beschwert sich der TE sina_10 überhaupt nicht, sondern fragt nur nach, was sein Freund nun zu erwarten hat. Von Widerspruch war überhaupt keine Rede.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 2. August 2016 um 20:10:24 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. August 2016 um 12:08:29 Uhr:

 

Hm. Also ich finde die Beschreibung des TE in Ordnung. Mir fehlt nix um die Situation mir vorstellen zu können.

Das ist schön für dich. Nur dumm das es hier um Schweizer Recht geht, von der du, wie du selber sagst, nur rudimentär weist wie sie funktioniert. Ich bin hier geboren, aufgewachsen und habe hier fahren gelernt und es ist zugleich auch noch mein Beruf, da sollte ich wohl besser Bescheid wissen. Aber hei, warum rechtfertige ich das überhaupt? Jemand der mit einer wagen Beschreibung und rudimentären Wissen daher kommt, der kann das garantiert besser beurteilen als jemand der es sein Leben lang gelernt hat und es nun auch noch beruflich macht. Ich gebe mich also geschlagen.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 2. August 2016 um 20:10:24 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. August 2016 um 12:08:29 Uhr:

Was mir aber noch in den Sinn kommt: In Deutschland hat man nach dem Einordnen auf der Spur zu bleiben, auf der man gerade steht. Meistens befinden sich ja vor der Haltelinie durchgezogene Linien, die man nicht überfahren sollte, könnte zumindest in der Schweiz ähnlich sein.

Man sollte nicht nur auf dem Fahrstreifen bleiben sondern muss auf dem Fahrstreifen bleiben. Das überfahren einer Sicherheitslinie ist nicht umsonst gesetzlich verboten.

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 2. August 2016 um 20:10:24 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 2. August 2016 um 12:08:29 Uhr:

Dieser Verstoß sollte aber ggü. dem Überfahren einer roten Ampel eher untergeordnet sein.

Kommt hier wieder dein rudimentäres Wissen? Es gibt sogar Radarkästen die genau deswegen aufgestellt wurden und das Blitzen. Weil es VERBOTEN ist. Aber wie ich immer sage, wer im Strassenverkehr eine dummheit macht, soll sich am ende nicht beschweren wenn er eine Rechnung bekommt. Wer es damals nicht in der Fahrschule gelernt hat, hätte sich zumindest nachträglich noch über die rechtlichen Aspekte des Strassenverkehrs erkundigen können damit er sich korrekt verhalten kann. Ich mache auch Fehler, aber ich jammere deswegen nicht sondern stehe dazu

Du hast ja Recht, aber du solltest dich nicht in deiner Ehre angegriffen fühlen. Wir Deutschen sind halt Besserwisser, die dazu erzogen wurden ohne fundierte Fachkenntnisse ihre Meinung zum Gesetz zu erklären. Außerdem sind wir größtenteils völlig dissozial und beachten Verkehrsregeln selbst dann nicht wenn wir andere dadurch behindern oder gefährden. Polizisten lachen wir gewöhnlich nur aus und daher ist es für uns völlig unvorstellbar, dass das Überfahren einer auf die Straße gemalten Linie woanders mit erheblichen Strafen geahndet wird.

Aber es ist nicht immer böser Wille, der uns zu Verstößen treibt. Oft ist es reine Dummheit. Und Faulheit, denn wir Deutschen sind bequem. Um bei dem Beispiel des "von der falschen Spur abbiegen" zu bleiben:

Wenn jemand merkt dass er sich falsch eingeordnet hat, dann gerät er hierzulande meist in heillose Panik. Bestenfalls will er keinen Umweg fahren um den Fehler zu korrigieren, oft aber handelt es sich um Ortsfremde die sich im Geiste schon in China wähnen, bis sie eine Möglichkeit zu wenden finden. Für die ist es ein Kampf auf Leben und Tod, auf dem richtigen Weg zu bleiben. Sicherheitslinien werden dann völlig nebensächlich.

Also richte uns nicht zu hart. Wenn demnächst wieder ein Deutscher vor dir auf der Geradeausspur steht und die Grünphase ungenutzt verstreichen lässt, weil er rechts abbiegen will und auf Abbieger grün wartet und ihn die tausend Autos die er dabei behindert völlig egal sind - reg dich nicht über ihn auf. Er ist vermutlich ein Bisschen dumm und "gegenseitige Rücksichtnahme" wird auf unseren Schulen schon seit wenigstens zwei Generationen nicht mehr gelehrt.

;)

Es ist selbstverständlich nicht möglich, dass Schweizer Behörden einen deutschen Führerschein entziehen. Allenfalls ein auf die Schweiz beschränktes Fahrverbot wäre möglich. Auch Flensburgpunkte kann er nicht bekommen. In der Praxis wird es wohl auf eine größere Geldbuße hinauslaufen, die überdies in D nicht vollstreckt werden kann. Künftige Schweiz-Besuche können dann aber teuer werden.

Motor-Talk at its best, dieser Thread.

FS-Entzug für einen Deutschen wegen eines Verstoßes im Ausland - das geht grundsätzlich NICHT. Schweizer Behörden können maximal ein Fahrverbot für CH aussprechen.

Wenn die Schweizer Behörden den FS konfisziert haben, müssen sie ihn an die deutschen Behörden zurückschicken, wo der VT ihn dann zurückbekommt. Hier können die deutschen Behörden erstmal eine MPU anordnen. Das wäre aber eher bei Drogen- oder Alkoholfahrten zu erwarten, oder vllt auch bei einem krassen Tempoverstoß, falls der VT in D schon viele Punkte hat. Bei der hier beschriebenen Begebenheit ist es aber kaum vorstellbar.

am 6. August 2016 um 19:11

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 2. August 2016 um 21:29:16 Uhr:

Ich will ja jetzt nicht stören, aber wenn man sich mit dem Recht im deutschsprachigen Raum beruflich bewegt, dann kann man auch eine weitgehend fehlerfreie Schriftsprache praktizieren.

Wer hat's erfunden? :D

Hätte ich fast vergessen, es sind Sommerferien. Du alter schrobender Haase du.

Oder wie lautete der Witz? Der eine kann vielleicht Lamborghini Murcielago richtig schreiben, aber der andere kann ihn sich leisten. Oder auf uns bezogen, du meinst du könntest deutsch und verhältst dich so, aber ich kenne dafür das CH-Gesetz und kann es anwenden, du Haase du :-)

Ich wollte Dich doch nur ein klein wenig auf den Arm nehmen, weil Du da so über die Tastatur galoppiert bist. Das schmerzte meine Äuglein arg :-) Stören wollte ich wirklich nicht. Und da kam mir dann noch ein recht alter Satz aus dem Audimax in den Sinn, der da sinngemäß lautete, dass die Gesetzgeber im deutschsprachigen Raum fast alles voneinander abgeschrieben haben. Da fand ich den bekannten Satz aus der Werbung irgendwie witzig :-) Falls ich nur allein darüber gelacht haben sollte, wär's nicht so schlimm. Wäre ja mein Fehler :-)

Zitat:

@zille1976 schrieb am 1. August 2016 um 23:46:06 Uhr:

Ist schon immer wieder erstaunlich wie detailgetreu solche Freunde ihre Erlebnisse den daheimgebliebenen erzählen ;) Man könnte meinen du wärst dabei gewesen so genau kannst du alles beschreibn :)

Ich denke mal so einen Fall zu schildern erfordert jetzt nicht unbedingt dabei gewesen zu sein.

am 8. August 2016 um 6:44

Mich auf den Arm nehmen? Da hast du zuwenig Muckis dazu :-)

Wie hat einst ein kluger Mensch gesagt, seine Schwächen zu kennen und damit umzugehen zu wissen ist weitaus besser als sie zu verleugnen.

Das meine Rechtschreibung am Computer miserabel ist, das weis ich selber. Doch ist das ein digitales und nicht das wahre Leben. Im wahren Leben benutze ich Stift und Papier und da sieht es ganz anders aus.

Oder wie ein anderer sagte, nur weil er selber ein schlechter Autofahrer ist, bedeutet das nicht das er ein schlechter Fahrlehrer ist :-)

@Geisslein

Habt ihr das Spiel damals in der Schule nicht auch gemacht? Die ganze Klasse hat einen kreis gebildet. Der Lehrer/die Lehrerin hat der ersten Person etwas ins Ohr geflüstert und der letzte sollte dann laut sagen was bei ihm ankam. Nur lustig das nie das gleiche am Ende ankam wie am Anfang gesagt wurde.

Wie also denkst du nun das es hier plötzlich funktionieren soll? Während der erste voller Emotionen erzählt was er gesehen hat statt sachlich zu bleiben und Fakten zu nutzen, versucht der nächste daraus eine Suppe zu kochen bei der er nochmals die hälfte an informationen weglässt und wir sollen dann mit diesen wenigen informationen brauchbare Antworten liefern? Geht einfach nicht.

Das Gesetz und der Strassenverkehr sind kein Wunschkonzert das man sich so zusammenstellen kann wie man es möchte, sondern es gibt klare Regeln. Und wenn man die Ausgangslage nicht kennt, wie soll man dann das ende erraten können? Ich bin gestern auch mit 70km/h gefahren, was kommt jetzt auf mich zu?

Na, kannst du es mir sagen?

Ich schon, gar nichts. Denn auf der Strasse war 80km/h erlaubt. Nur ein kleines Detail das fehlt, aber grosse Auswirkungen hat

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