Rotblitzer Einspruch - Gutachterkosten bereits vor Gerichtstermin?

Hallo,

ich wurde im September an einer angeblich roten Ampel geblitzt. Laut Bußgeldbescheid 0,3 Sek. über Rot, also 90€ und 1 Punkt. Habe dann mit Anwalt sachgemäß Einspruch eingelegt, dieser hat nach Akteneinsicht allerdings erkannt, dass an der Messung nichts zu beanstanden sei und das Mandat niedergelegt. Soweit so gut.

Bisher habe ich mich zu dem Fall noch nicht geäußert und auch mein Anwalt hat den Einspruch nicht begründet. Nun bekomme ich vor 2 Wochen ein Schreiben von der Bußgeldstelle, in der mir nochmal 2 Wochen Zeit gegeben wird mich zu dem Fall zu äußern und ggf. entlastende Beweise und Tatsachen vorzubringen (Rechtsmittelbegründung). Gleichzeitig werde ich darauf hingewiesen, dass Kosten nicht erstattet werden.

Meine Frage jetzt: kann die Bußgeldstelle einen Gutachter beauftragen, bevor das ganze überhaupt vor Gericht geht? Oder gibt es dafür keinen Anlass, da ich mich nicht zu dem Fall geäußert habe? Da die Gutachterkosten in keinem Verhältnis zu dem Bußgeld stehen würde ich nämlich sonst den Einspruch zurückziehen. Hat jemand von euch Erfahrungen oder schonmal einen Einspruch eingelegt?
Hat sich jemand schonmal außergerichtlich mit einer Bußgeldstelle einigen können oder zum Beispiel eine Milderung auf Gelblichtverstoß erwirken können?

LG
fitnessnerd

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Zitat:

@fitnessnerd schrieb am 2. Februar 2020 um 22:12:02 Uhr:



Hat sich jemand schonmal außergerichtlich mit einer Bußgeldstelle einigen können oder zum Beispiel eine Milderung auf Gelblichtverstoß erwirken können?

du meinst so nach dem Motto:

"OK, mein Anwalt hat keinen Ansatzpunkt gefunden eure Beweise anzuzweifeln. Aber, hey: lass uns handeln Rübennase!" 😕

Versuche es bitte und gib uns danach Rückmeldung, was dabei raus gekommen ist. 😉

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Du meinst nicht bei Rot gefahren zu sein, aber nach Aktenlage doch? Foto?

Wirklich amüsant..
da will jemand 0,3 Sek rot auf gelb "ummalen" lassen, selbstverständlich ohne eine überzeugende Begründung darlegen zu können, selbst sein RA zweifelt die Richtigkeit der Messung nicht an.

Ich frage mich, in welcher Welt manche leben.
Rotlichtverstoß bleibt Rotlichtverstoß. Zum Glück unter einer Sekunde.

Tipp an den TE: zahlen, gutsein lassen.

Oder winken da mit einem Punkt mehr auf dem Konto schon irgendwelche Konsequenzen, von denen wir nichts wissen?
Hat der TE das mit "Risiko" gemeint?

Die Behörde hat jedenfalls keins, warum sollte sie auch. Routinefall, passiert unzählige Male jeden Tag.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 2. Februar 2020 um 22:29:50 Uhr:


Was ist denn ein Gelblichtverstoss?
Gibt es den überhaupt

Ja.

https://www.bussgeldkatalog.org/gelbe-ampel/

mal andersrum - hast du schon mal eine Ampelblitzanlage bei der Arbeit gesehen?
da wird es Rot - dann wird die Anlage scharfgeschaltet -- dazu wird auf der Ampelrückseite ein Licht angeschaltet...
weiße Lampe! - jetzt fährst du mit nem Kumpel zu der Ampel - und prüfst folgendes -
Ampel schaltet auf Rot- dein Freund hält den Arm hoch- du schaust ob die Weiße Lampe vorher angegangen ist!
Wenn NEIN - Zahlen...
Wenn ja - nicht zahlen....

Aber ich denke du bist bei NEIN und ZAHLEN!

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Warum beantwortet keiner seine Frage ?
Stattdessen werden hier wieder nur Zeigefinger hochgehalten 🙄

Du müsstest, wenn du tatsächlich NICHT bei Rot drüber bist, beweisen, dass die Blitzeranlage falsch gehandelt hat. Das KANN nur ein Gutachter.

Im Klartext: Bist du sicher ?
Wenn ja, kann ja der Fehler nur bei der Blitzeranlage sein.
Das musst du beweisen.
Dazu dann der Gutachter.
Das sagte dein Anwalt und das ist die einzige Antwort, die du im Mom hast.

Erfahrungen dazu habe ich nicht.

Gruß Jörg,
der vor sehr vielen Jahren mal 4 Wochen Fussgänger war, wegen einer roten Ampel.
Damals war aber ein Zivil-Polizeiwagen 2 Autos hinter mir, besetzt mit 2 Mann und ich war allein. Also keine Chance...

äh.. hast du die Nachricht über deinem Posting gelesen?
anscheinend nicht - ich habe ihn weder beschuldigt noch doof angequatscht- ich habe ihm einen praktischen Tipp gegeben!
mehr nicht! @63er-joerg 3

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 4. Februar 2020 um 15:30:42 Uhr:


äh.. hast du die Nachricht über deinem Posting gelesen?
anscheinend nicht - ich habe ihn weder beschuldigt noch doof angequatscht- ich habe ihm einen praktischen Tipp gegeben!
mehr nicht! @63er-joerg 3

Ja, hatte ich gelesen.
War auch von meiner Seite auf keinen persönlich bezogen, sondern allgemein.

Darum nochmal extra für dich:
Viele heben nur den Zeigefinger, ausser einige wenige, zB Roadrunner.

Besser so ?

Gruß Jörg.

Die Bußgeldstelle hat Dich lediglich an den bevorstehenden Ablauf der Begründungsfrist erinnert und Dich darauf hingewiesen, dass sie keine Kosten für einen Gutachter oder so übernehmen werden, falls Du einen beauftragst.
0,3 Sekunden ist natürlich sehr knapp. Da ich aber davon ausgehe, dass die Ampel davor 3 Sekunden Gelb angezeigt hat, war in dem Fall wohl wieder mal Gelb das neue Grün.
Da kann es dann schon mal passieren, dass man sich verschätzt und sein Blatt überreizt.
Ist halt blöd gelaufen.

seh ich genauso.

Zitat:

@fitnessnerd schrieb am 2. Februar 2020 um 22:41:59 Uhr:


Zudem hätte ich jetzt gerne gewusst, ob ich mit meinem Einspruch nicht sogar riskiere auf Gutachterkosten sitzen zu bleiben, wenn die Bußgeldstelle einen Gutachter vorab bestellt. Ist dies denn rechtens?

Wie kommst Du auf die Idee, dass die Bußgeldstelle einen Gutachter bestellt? Die haben mit der Messung ihre Pflicht erfüllt.
Du bist in der Beweispflicht, dass es einen Messfehler gegeben hat, nicht umgekehrt.

Ampel Rot und Blitzfoto mit Messung, was gibt es da zu verhandeln?
Die Farbe des Rot?

ja,
kirschrot kostet mehr als erdbeerrot

Aah, ich wusste es. Danke für die Aufklärung.

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