Rostkulanz ...

Mercedes E-Klasse W210

Hallo,

meiner hat EZ 18.04.2001 und bisher noch keinen sichtbaren Rost. Jetzt habe ich das Problem, dass mir jemand hinten drauf gefahren ist (Schaden 5.500 EUR) und der Wagen in einem Karosseriefachbetrieb (nicht MB) steht. Ich würde gerne den Wagen beim Freundlichen zur Begutachtung nach Rost noch vor Erreichen der 8 Jahre hinbringen, was jetzt leider nicht mehr zeitlich geht, da das Auto erst in 10 Tagen fertig ist.
Was meint Ihr? Einfach einen Termin beim Freundlichen machen und darauf hinweisen? Gäbe es dann noch die Kulanz?

Grüße Anachon

Beste Antwort im Thema

zur 8 Jhares Rostkulanz. Sie ruhre in Frieden.

Seid dem 1.4.2009 ist die Kulanz auf 6 Jahre zusammen gestrichen worden. Zudem muss das Fahrzeug beim MB gewartet worden sind, was mir mein freundlicher sagte.

sollte ich nochmal 16000 Euro in der Ecke für ein Auto liegne haben, wird es bestimmt kein MB mehr,
aber das Thema Rost/kulanz wird ja alles schon im Threat "Rost überall!!!" weitgehend durchgekaut.

41 weitere Antworten
41 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von thoelz


Mich wundert ohnehin, daß die Riesenwelle der Empörung offenbar bisher ausgeblieben ist und DB noch nicht mit einer Klageflut überzogen wurde.

Das wundert wohl nicht nur Dich. Aber sag hier im Forum mal was negatives über die Qualität der Baureihe 210, die Arroganz der Werkstätten oder das Rostproblem---da gibt es genug die Dir deshalb fast an den Hals springen. Solange es noch genug "Verblendete" gibt brauch sich MB keine Sorgen machen!

Zitat:

Original geschrieben von Austro-Diesel


Es geht auch nicht darum, ob Daimler die Garantie für "30 Jahre" gewährt oder "nur" -- wie in den Mobilo-Life-Garantiebestimmungen deklariert -- "ein Autoleben lang". Aber ich glaube, irgendwo steht das mit den 30 Jahren auch klein gedruckt.

Da kann ich dir weiter helfen 😉

wenn ich nachher mein Fahrzeug von meinem Vater widerbekomme, kann ich mal was einfügen 😉))))

Zitat:

Original geschrieben von sluggygmx



Zitat:

Original geschrieben von thoelz


Mich wundert ohnehin, daß die Riesenwelle der Empörung offenbar bisher ausgeblieben ist und DB noch nicht mit einer Klageflut überzogen wurde.

Das wundert wohl nicht nur Dich. Aber sag hier im Forum mal was negatives über die Qualität der Baureihe 210, die Arroganz der Werkstätten oder das Rostproblem---da gibt es genug die Dir deshalb fast an den Hals springen. Solange es noch genug "Verblendete" gibt brauch sich MB keine Sorgen machen!

Stimmt. Hier gibts einige, die meinen,"es kann ja nicht sein, was nicht sein darf"

Danke für die lieben Wünsche!

Fotos und Name etc. muss ich im Hinblick auf ein offenes Rechtsverfahren noch einstweilen schuldig bleiben, aber ich werde anonymisiert von den Fortschritten berichten.

Ähnliche Themen

Soweite ich es weiß ist doch die Garantie auf Rost 12 Jahre und 30 Jahre auf die Karosserie.
Bei meinem W210 ist neben dem "Kofferraumknopf" rost zu sehen und auf der Hebebühne habe ich unter dem Wagen auch Rost bei einem Stahlteil gesehen.
Stimmt das ?

Austro-Diesel wie versprochen 😉))))

Habe heute Abend einen Termin beim Freundlichen. Mal sehen wie er sich aus der Sachlage herauswinden will. M.E. ist der Sub-Lackierer in der Pflicht.....der letztes Jahr die Lackierung vorgenommen hat. Eine Lackierung sollte schon 2 Jahre halten....ohne das der Rost wieder durchschlägt -sind ja keine neuen Roststellen sondern genau die alten- . Werde weiter berichten

Felix0 E 320 Limo 12/01/Benziner

Danke für die Garantiebestimmungen! Irgendwo stand es, ich wusste es, aber nimmer genau wo ...

Das "Kleingedruckte" zur Rostgarantie ist ja zum Glück nach einer Richtlinie der EU-Kartellbehörde hinfällig. "Es ist eine unfaire Kundenbindungsmaßnahme, Garantien an die Wartung durch die Markenwerkstatt zu binden."

Laut Rechtsanwalt genügt es, wenn die Wartung durch eine Kfz-Meisterwerkstatt unter Einhaltung der vom Hersteller herausgegebenen Wartungsbedingungen erfolgte, was zum Glück bei A.T.U der Fall ist (im Gegensatz zu vielen Hinterhofwerkstätten, die diesen Wartungsplan nie offiziell von Daimler ertrotzt haben).

Die Daimler AG selbst schrieb in ihrer ablehnenden Antwort auf die Klagsandrohung an meinen Rechtsanwalt selbst, dass die vorbeugende Korrosionsinspektion bestandteil der Wartung ist. Also sollte das dann ja auch gemacht worden sein. Als Konsument muss ich mich ja auf die ordentliche Abwicklung der Arbeiten in einer Meisterwerkstätte verlassen können.

:-)

Zitat:

Original geschrieben von Austro-Diesel


Als Konsument muss ich mich ja auf die ordentliche Abwicklung der Arbeiten in einer Meisterwerkstätte verlassen können.

Welches bei A*U ein Widerspruch per se ist. Nur eine Frage der Zeit, bis das auch der letzte AG-Richter kapiert hat.😁

BTW: Ich würde einigen sog. "Hinterhofwerkstätten" meinen Wagen liebend gern anvertrauen, wenn sie wissen, was sie tun. Viele Taxiwerkstätten haben ein solches Hinterhof-Outfit, die Leistung und Kompetenz liegt hinter der Fassade.

Zitat:

Original geschrieben von 320_Diesel_fan


Hallo,

obwohl ich nie zur Inspektion in einer Vertragswerkstatt war (nur in freien Werkstätten), hat man mir beim "Freundlichen" mit meinem E 320 CDI, EZ 05/2001 im Febr. auf (Rost-) Kulanz die Heckklappe, an der oberhalb der Kofferraumdeckel-Leiste eine kleine Roststelle anfing, einwandfrei beseitigt und neu lackiert.

Und bei welcher Automarke gibt es nach fast 8 Jahren diese Kulanz ?

Welches andere Auto rostet nach 8 Jahren so?

Meiner ist 12 Jahre alt und hat schon 4 neue Türen einen neuen Achsträger und als nächstes ist die Heckklappe dran und das Dach muß gemacht werden!!!!!!!

Das nächste Auto wird wohl wieder ein Audi sein die sind zwar nicht so kulant ;wo zu auch da rostet nichts

Zitat:

Original geschrieben von Austro-Diesel


Das "Kleingedruckte" zur Rostgarantie ist ja zum Glück nach einer Richtlinie der EU-Kartellbehörde hinfällig. "Es ist eine unfaire Kundenbindungsmaßnahme, Garantien an die Wartung durch die Markenwerkstatt zu binden."

Ein Urteil des BGH dazu:

KLICK

Demnach ist diese Form der Kundenbindung bei solch langen Garantien zulässig.

Grüße

ist ja alles gut und schön, aber was ist, wenn der vorbesitzer mir die entscheidung abgenommen hat, da er sein fahrzeug hat woanders warten lassen?

Naja deutsche rechtsprechung, war der richter war sogar vielleicht bei MB im Vorstand oder hat sich das Urteil gut bezahlen lassen, wer weiß das schon.

Deine Antwort
Ähnliche Themen