Rost- Kulanz, der ganz normale Wahnsinn?
Endlich ein Mercedes, schönes Stück, ein sibergrauer E240 mit Vollausstattung und 106000 km. Von Mercedes gekauft, mercedesgeprüft stand da! Der Wagen hat eine Europagebrauchtwagengarantie, man kann ja nie wissen und sicher ist sicher. Nach 10 Tagen Fahrgenuß dann die herbe Enttäuschung beim Wechsel auf die Winterräder: ROST! unter dem Gummi am Boden an der Beifahrerseite, am Vorderachsträger, an allen Falznähten im Kofferraum und in der Reserveradmulde. Scheckheft komplett von Mercedes Benz, daher Kulanzantrag gestellt. Ohne Angaben von Gründen wurde der Antrag für Vorderachsträger und Kofferraum abgelehnt! Habe dann folgendes Mail an DC geschrieben:
""Sehr geehrte Damen und Herren,
mein W210 E240 BJ 1998 mit 106.000km zeigt Rost im Bereich des Vorderachsträgers, unter dem Bodengummi an der Beifahrerseite, ca 2cent groß, an allen Falznähten im Kofferraum, sowie in der Reserveradmulde. Das Fahrzeug ist scheckheftgepflegt von Mercedes Benz mit allen Serviceeinträgen. Das Fahrzeug wurde von mir im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs von der Fa. Wiesenthal in St. Pölten "rostfrei" gekauft. Da ich über diverse Rostproblematiken beim W210 informiert bin, habe ich diesbezüglich beim Kauf besonders darauf geachtet. Mir wurde versichert, dass der Wagen korrosionsfrei ist. Dies habe ich zur Kenntnis genommen, zumal Korrosionsüberprüfungen Bestandteil der Servicearbeiten sind und diese regelmäßig durchgeführt wurden. Nach Stellen eines Kulanzansuchens wurde mir von der Fa. Wiesenthal mitgeteilt, dass der Koffferaum und der Vorderachsträger nicht auf Kulanz repariert werden, da das Kulanzansuchen diese Punkte betreffend ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurden. es handelt sich um das Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer:WDB2100611A585155, das Fahrzeug ist unfallfrei.
da ich den Wagen erst seit ca 10 Tagen als Gebrauchtwagen von der Fa. Wiesenthal übernommenhabe bin ich ziemlich enttäuscht. Nicht nur, dass ich ein rostenden Mercedes gekauft habe, muss ich nun auch noch für die Rostbeseitigung selbst aufkommen. Ich habe für dieses Fahrzeug eine Europa- gebrauchtwagengarantie abgeschlossen, zusätzlich habe ich Unterlagen im Servicebuch gefunden, in denen eine 30 jährige Durchrostungsgarantie beschrieben wurde.
Ich bitte um Mithilfe bei meinem Problem und hoffe, dass sich DC bei mir ähnlich wie in vielen anderen Fällen als kulant erweist, damit ich Spass und Freude an meinem ersten Mercedes haben kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Michael Feurstein""
Es ist keine Antwort erfolgt, was kann ich nun noch tun, ausser zahlen?
29 Antworten
Na ja, vielleicht hast du recht
Ich werde jedenfalls nach den Erfahrungen mit meinem C 220 D (Rost am Kofferraumdecken, Einspritzpumpe defekt) und mit meinem E 200 CDI (Hinterachsgetriebe nach 30 000 km defekt) mal
"das Risiko" eines Markenwechsels eingehen !
Hoffentlich bekomme ich meinen zu vernünfigen Preisen los - ohne ihn an Ibrahim für ein Paar Euro verscherbeln zu müssen.
Hallo,
war heute beim händler meines vertrauens, nachdem ich meinen w210 auf rost abgesucht habe (und leider fündig geworden bin) und nun unterbreitete er mir folgendes angebot:
alle 4 türen werden aufgearbeitet (abgeschliffen und neu grundiert lackiert)
ebenso der komplette kofferaumdeckel
angebot kulanz mercedes: übernahme von 70% der kosten
mein fahrzeug : w210.(016?) E270cdi BJ 10/1999 116.000km und der letzte b-assyst wurde nicht mehr gemacht vom vorbesitzer.
was sagt ihr zu dem angebot ? mein anteil an der reparatur würde ca 250-300€ betragen.
soll ich annehmen oder nochmal verhandeln ?
mfg
Hallo,
habe bei meinem E230 (W210, Bj. 09/96) im Juni 2003 noch die vorderen Türen und den Kafferraumdeckel auf 100% Kulanz komplett ausgewechselt bekommen. Daher finde ich das Angebot nicht so prall.
Gruß Jörg
Moin,
@www.wastl
da hat das nicht komplette Scheckheft wieder zugeschlagen. Ich glaube du mußt da noch ein bißchen Druck machen oder zu einem anderen Händler fahren. Mit dem Alter des Fahrzeuges hat die Kulanz nichts zu tun.
mfg
Nakima
Ähnliche Themen
@joe cool
hattest du ein volles scheckheft oder fehlte bei dir auch ein service ?
kennt irgendjemand irgendwelche quellen die ich bei der argumentation nutzen könnte.... hab ihm auch gesagt er soll sich den federdom und teller auf rost ansehen, hat er dann gemacht jedoch ohne reifen herunterzunehmen nur mit ner taschenlampe. kann er das so überhaupt sehen weil ich im adac artikel etwas von einer abdeckung gelesen habe, die man erst abnehmen müsse ?
mfg
wastl
noch ne frage wie kann es sein dass unterschiedliche händler unterschiedlich hoch kulanz einräumen können ?
wir das nicht von "oben" gleich gehandhabt ? und vor allem wsa wird db dazu sagen wenn ich jetzt noch zu einem anderen händler fahre obwohl ja schon ein kulanzantrag für diesen wagen gestellt wurde ?
nicht dass ich zum schluss gar nix bekomme...
Selbst wenn die rostigen Türen oder andere Teile neu lackiert werden, heißt das noch lange nicht das die dann heile sind. Habs selbst erlebt. Kofferraumklappe. Rost um Kofferraumschloss. Neu lackiert (auf Kulanz) vor zwei Jahren. Und nun wieder Rost. Gut passt aber jetzt zum Rost unter den seitlichen Blinkern, an Türen, in der Nähe der Türscharniere,..... Kulanz? Wohl nicht mehr bei meinem Wagen (Bj 96).
Obwohl Scheckheft gepflegt.
Zitat:
Original geschrieben von Kuki
Hallo Leidgeplagter!
Der Kauffvertrag ist ungültig, da hier der Tatbestand des Irrtums vorliegt: Du dachtest, du bekämst einen rostfreien Mercedes.
Das der Kaufvertrag ungültig ist, ist NICHT richtig!! Ein Kaufvertrag kommt durch ANTRAG (deine verbindliche Bestellung) und ANNAHME (Bestätigung vom Händler oder Auslieferung des Fahrzeugs) zustande. Damit ist er rechtsgültig. Wenn du eine Finanzierung abgeschlossen, hast, hast du auch noch ein 14 tögiges Recht, die finanzierung zu wiederrufen. Damit ist dann auch der Vertag mit dem Händler nichtig. Daher warten die meisten auch die 14 tage ab, um das zu umgehen. Das ganze steht im BGB, weiß nur nicht genau wo! 😁 😁 😁
Er ist anfechtbar....
Gewährleistung: nach neuem Gesetz mit Beweislastumkehr, d. h. der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden, in diesem Falle der Rost, bei der >Übergabe nicht bestanden hat>!! Da er dieses nicht kann (definitiv), bleibt dem Händler nichts über, als zu wandeln. Die Rechtsprechung ist so eindeutig
Zitat:
Original geschrieben von www.wastl
@joe cool
hattest du ein volles scheckheft oder fehlte bei dir auch ein service ?
Mein Scheckheft war durchgängig.
Übrigens bestand für meinen Wagen auch bereits ein Kulanzantrag einer anderen NL in einer anderen Stadt wo ich den Wagen zuvor von privat gekauft hatte. Dort sollte aber nur Rost beseitigt und nicht getauscht werden.
Zum glück habe ich einen neuen Kulanzantrag bei der NL in meiner Heimatstadt stellen lassen. Es scheint also unterschiede zwischen den beantragenden Niederlassung zu geben. Bis jetzt ist kein neuer Rost aufgetreten
Gruß Jörg
so jetzt wird also am montag mein auto lackiert... so wie es aussieht evtl. sogar komplett auf kulanz.
nun die frage hat man in dem falle eigentlich anspruch auf einen leihwagen oder ist das wenn dann sache des händlers ob er einem einen gibt oder nicht ?
mfg
Moin,
@www.wastl
ich glaub nicht, aber wenn dein Freundlicher nett zu Dir ist wird er Dir eine Lösung abieten. Oder Du mußt Ihm freundlich ein Wink mit dem Zaunpfahl geben.
z.B.: Ich brauch das Auto beruflich...
mfg
Nakima
Laut meinen Unterlagen (habe aber einen W211) hast Du Anspruch auf einen Ersatzwagen bei Reparaturen (Kulanz, Garantie).
Um nicht vom E-Klasse-Fahrer zum Smart-Fahrer degradiert zu werden empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Termin ca. 1 Woche früher vereinbaren und Ersatzwagen bestellen (evtl. argumentieren. daß man auf ein Auto angewiesen ist). Ersatzwagen näher definieren (z. B. E-Klasse oder C-Klasse).
Ich bin der Meinung, daß, wenn man eine E-Klasse bezahlt hat, auch der Anspruch auf eine E-Klasse besteht, wobei ich eine C-Klasse auch akzeptabel finde.
hm naja ich weiss eben nicht wie das ist bei mir mit dem anspruch denn die 4jahres garantie is ja schon weg aber die mobilo life oder wie sich das nennt gibts ja noch na ich schau mal später ins scheckheft was da drüber steht.
im übrigen wärs mir fast egal was ich für ein auto bekomm wär auch mit nem smart zufrieden mal was anderes .... und ich bezweifel, dass die mir mit meinen 23 lenzen ne neue e-klasse hinstellen.... die nehmen mich ja schon gar nicht wahr wenn ich denn verkaufsraum betrete *g*
Zu den diskutierten Ersatzwagen:
Für Modelle ab EZ Ende 99 = Modell 2000 gilt bis 4 Jahre nach Erstzulassung laut meinen Unterlagen, daß ein Ersatzwagen gestellt wird, dort steht nicht, welches Modell. Anspruch auf einen bestimmten gibt es nicht.... für meinen E280 Kombi aus 2000 konnte ich als Ersatzfahrzeug auswählen:
- SLK (hätte ich gern genommen, brauchte aber 4 Sitzplätze)
- CLK (leider nur Coupe nicht Cabrio)
- E 200 Kompressor Limousine (den hatte ich dann 10 Tage)
- c-Klasse Kombi
- C-Klasse Limo
- A-Klasse (uÄRKS!)
- M-Klasse gegen Aufpreis (nein Danke)
- S-Klasse (nach Voranmeldung und gegen Aufpreis)
Ist wohl Glückssache, je nachdem was zur Verfügung steht.
Nicht meckern, sondern freundlich auf Ersat bestehen und nach Alternativen fragen, vielleicht ist es einem ja auch was Wert, gegen Aufpreis mal was anderes zu fahren.