Rost / Flugrost Motorraum
Hallo zusammen,
nach Wassereintritt in beiden Blinkleuchten an den Kotflügeln habe ich gestern erschreckendes festgestellt. Ich kontrollierte nach nun gefahrenen 1.600 km in 2 Wochen den Ölstand, da ich durch diverse Beiträge sehr verunsichert diesbezüglich war. Er hat keinen Tropfen verbraucht. Dabei schaute ich auf die linke Seite im Motorraum und erschrak heftig. ROST! ist sichtbar.
Überall feine kleine Roststippen, am Federbeindom, weiter runter - eben überall auf der linken Seite (vor dem Auto stehend). Der Händler ist ratlos und wird einen Außendienstler von Opel befragen.
Meine Vermutung ist, dass beim Werkseinbau der Standheizung irgendetwas geflext werden muss und dadurch sich Metallspäne verteilen, die in Verbindung mit Feuchtigkeit zu gammeln beginnen. Meiner ist schneeweiss, daher ist es auch sehr gut sichtbar.
Bitte schaut mal in Eure ZT, speziell die mit Standheizung und berichtet mir bitte, wie es bei Euch aussieht. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit der vom FOH vorgeschlagenen Nachbesserung (wir bauen mal alles ab, beseitigen den Flugrost und versiegeln) einverstanden bin. Was ist wenn in ein paar Jahren Rost auftritt, dann will es keiner gewesen sein und ich bin der Dumme.
Sonst ist mein ZT einsame Spitze bisher!!!
Gruß,
kefq7
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Dalamar5576
Bitte mal Bilder posten. Ich habe auch einen kleinen Rostfleck entdeckt, denke aber, dass es sich um eine Art Flugrost handelt.
Da hilft nur nicht allzu nah neben VWs zu parken... 😁 😛 😁
Ralo,
der sich gerade duckt und wegrennt
61 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hammerhell
Oder vielleicht wieder im OPEL Forum :-)Zitat:
Original geschrieben von kefq7
Danke und alles Gute - vielleicht trifft man sich irgendwann aml im KIA Forum...!
Joh das fänden wir sicher alle schön,wäre nicht der erste der nach einiger Zeit wieder zu Opel zurückkommt,denn
"Alle kochen nur mit Wasser"😉
... und Pech haben kann man auch mit Edelmarken...😉
Zitat:
Original geschrieben von Kugel11
geanu, so eine AW hat noch gefehlt! Der Diskussionsansatz war: Waren die Mängel so schwerwiegend , das der Händler nur die Möglichkeit hatte die Rücknahme in Betracht zu ziehen. Die Diskussionsgrundlage war nicht die rückabgewickelte Bewertung der Rückabwicklung.Gruß Kugel
??? Du schreibst so, als ob sich der Händler (Vertragspartner) ausssuchen kann, ob und wann er "rückabwickelt". Dem ist nicht so, die Vorraussetzungen für eine Rückabwicklung sind gesetzlich geregelt und schon tausendfach richterlich besprochen worden.
Und kefq7 hat ja eindeutig geschrieben, welche schwerwiegenden und nicht abstellbaren Mängel er an dem ZT hatte und selbst eine Häufung mehrerer verschiedener, in relativ kurzer Zeit auftretender Einzelmängel ist von der OLG-Rechtsprechung als Rückabwicklungsgrund bestätigt und somit quasi "geltendes Recht" worden.
Insofern verstehe ich deine "AW" (heißt wohl "Antwort"?) nicht.
Viele Grüße,vectoura