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Roller tunen, und erwischt werden ...

Themenstarteram 7. März 2008 um 10:44

Ich möchte mir einen Roller kaufen. Daher begab ich mich zum dealer und der sagte dass er das Ding auf 55 "aufschraubt" wenn ich den Roller bei ihm kaufe.

Da ich nicht der Leichteste bin (so der Händler) fährt das Ding eh nur 50.

Was würde passieren wenn ich erwischt werde? Was darf so ein Roller fahren? Sind das 50 oder nur 45 kmh?

Ich will eigentlich nur wissen ob das mit den "aufbohren" ok ist, oder muss ich mit Strafe rechnen wenn das Ding mal auf den Prüfstand muss?

(Der Händler sagte, das sieht und merkt keiner ... was ich mir auch schwerlich vorstellen kann ...)

Ich bin verunsichert.

Beste Antwort im Thema
am 7. März 2008 um 19:00

diese 10% wurden im allgemeinen angenommen um die großen Fertigungstoleranzen (die damals vom KBA noch akzeptiert wurden) aus zu gleichen ...

allerdings steht davon nichts im Gesetz und es gab Cops die sich was drum geschissen haben und das Gesetz wörtlich angewendet hat ...

würde mich übrigens mal interessieren was passiert wenn du einem Richter eine alte Zeitung auf den Tisch legst und damit argumentierst ;)

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da der Roller wohl neu ist, gelten 45km/h

falls er gebraucht ist und vor 2002 erstmalig in den Verkehr gekommen ist gelten 50km/h

Ansonsten ist es egal, wie der "aufgebohrt" ist oder wer es war, denn du als Halter bist dafür verantwortlich. Wenn man dich anhält und das Teil auf den tragbaren Prüfstand raufstellt werden "die" es merken.

Und dann sagst du denen was gemacht wurde, oder die lassen das Teil von einem Sachverständigen zerlegen, und wenn der was findet, zahlst du den auch noch obendrauf ;)

(es kommt halt sehr darauf an, wer dich anhält und wie der "Ton" ist)

Udo

 

am 7. März 2008 um 11:48

Bist du in einen Unfall verwickelt kommt die Möhre zur Dekra und die zerlegen das Teil. Und glaub mir die finden wirklich ALLES. Wenn dir ein Händler sowas anbietet würd ich gleich zum nächsten gehen.

Und 50cc Roller dürfen nicht schneller laufen als es in den Papieren steht. Allerdings sagt die Polizei in der Regel auch nichts wenn so ein Roller 60 läuft.

Mein Beta Eikon läuft im Originalzustand mittlerweile 75-80 auf gerader Strecke.

Wie ich schon in deinem anderen Thread geschrieben habe: Kauf qualität und bestenfalls nen Roller von dem es das gleiche Modell auch als 125er gibt und dann bist du auf der sicheren Seite.

 

mfg

Christoph

am 7. März 2008 um 11:52

Fahren ohne BE, Versicherungsschutz und ggf. auch ohne Fahrerlaubnis ...

letzeres stellt einen Straftatbestand dar ... muss du wissen, in Sachen Sicherheit ist es natürlich besser, aber dann doch gleich ganz entdrosseln, es gibt hier keine Abstufungen von verboten oder "noch verbotener" ...

 

dem Händler sollte mal jemand kräftig in den Arsch treten, wenn der Kunde es haben will, ok, aber von sich aus anbieten ist nicht die feine englische ...

Zitat:

Original geschrieben von Udo_B

 

falls er gebraucht ist und vor 2002 erstmalig in den Verkehr gekommen ist gelten 50km/h

Das ist nur teilweise richtig!

wichtig ist was in den papieren steht!

es gab bereits einige fahrzeuge die bereits 2001 die neuen 45km/h richtliene erfüllten

ebenso ist es umgekehrt wer damals glück hatte konnte auch 2002 und sogar noch 2003 "standleichen" die noch bei den händlern auf lager standen ganz legal als 50km/h fahrzeug käuflich erwerben und auch fahren!

ich kenne sogar nen händlerkollegen der seinen letzten 50km/h TPH erst 2005 verkauft hat!

es gilt also nicht der zeitpunkt des erstmaligen in verkehr bringen sondern das ausstelldatum der BE und was in selbiger eingetragen ist!

am 7. März 2008 um 12:38

Zitat:

es gilt also nicht der zeitpunkt des erstmaligen in verkehr bringen sondern das ausstelldatum der BE und was in selbiger eingetragen ist!

weil das Datum der BE als Stichtag für die erste Inverkehrbringung angenommen wird ... einen anderen Anhaltspunkt gibt es bei einem zulassungsfreien Fahrzeug ja nicht ...

sollte die alte BE verloren gehen wird ja auch (mangels anderer Bezugspunkte) das Baujahr lt. Fabrikschild als ausschlaggebend angenommen ...

 

Stichtag für die Regel war der 01.01.2002, die Zahl der Fahrzeuge die vorher schon mit 45km/h eingetragen waren dürfte verschwindend gering sein, die Hersteller pissen sich mit sowas doch selbst ans Bein ...

im paragraphen steht aber, in den verkehr gekommen......

dass die realität oft anders aussieht ist eh klar.

 

mfg thomas

Zitat:

Original geschrieben von Mues-Lee

Bist du in einen Unfall verwickelt kommt die Möhre zur Dekra und die zerlegen das Teil.

Falsch...der Roller wird nur einkassiert, wenn ein Verdacht auf Tuning besteht.

Und deswegen den Händler wechseln braucht man auch nicht...entdrosseln ist nur in den Ursprungszustand zurückversetzen und macht das fahren erheblich sicherer-was will man mehr?

am 7. März 2008 um 17:58

das der Händler aber nicht auf die Risiken hinweist ist unseriös, so lässt man die Kunden ins offene Messer rennen ... was da sonst noch alles halbseiden abläuft will ich lieber nicht wissen ...

du weist ja das ich der letzte bin der GEGEN das Entdrosseln ist, aber so leichtfertig sollte man damit auch nicht umgehen ...

am 7. März 2008 um 18:52

Zitat:

Original geschrieben von Udo_B

da der Roller wohl neu ist, gelten 45km/h

falls er gebraucht ist und vor 2002 erstmalig in den Verkehr gekommen ist gelten 50km/h

Falsch, vor 2002 galten 55 km/h (50 km/h plus 10 % Toleranz). Nach 2002 galten 45 km/h ohne Toleranz, was je nach Tachogenauigkeit Tacho 45 bis fast 60 km/h bedeutet. Und ohne Verdacht kassieren die gar nichts, fragen meistens nur: "Wie schnell läuft er denn"? Wenn man dann bei einem alten 55 km/h - Mobil nett antwortet "So Tacho 60", dann sind die zufrieden. Ist mir mit dem Filly mindestens zwei mal passiert, hab ja auch nicht gelogen.

am 7. März 2008 um 18:55

auch vor 2002 gab es keinerlei festgelegte Toleranz ...

am 7. März 2008 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

auch vor 2002 gab es keinerlei festgelegte Toleranz ...

Da liegst du falsch, informier dich mal in alten Scooterheften. Bin mir ziemlich sicher.

am 7. März 2008 um 19:00

diese 10% wurden im allgemeinen angenommen um die großen Fertigungstoleranzen (die damals vom KBA noch akzeptiert wurden) aus zu gleichen ...

allerdings steht davon nichts im Gesetz und es gab Cops die sich was drum geschissen haben und das Gesetz wörtlich angewendet hat ...

würde mich übrigens mal interessieren was passiert wenn du einem Richter eine alte Zeitung auf den Tisch legst und damit argumentierst ;)

Herr Wachtmeister, im Playboy steht aber dass ma mit Gummi nicht schwanger werden kann. Also kann des Kind nicht von mir sein. :D

am 8. März 2008 um 10:36

Hallo zusammen,

wir haben seit August 2007 einen Gilera Runner SP 50 als - Neu - gekauft und der fuhr auch nach der Einfahrphase grade mal 43km/h auf der Geraden.

Also flugs den Distanzring von der Variomatic geholt, Juchuu, nun sind es schon 49km/h, also auch nicht der Hit, zumal meine Frau seit gut 10 Jahren Roller fährt und die Vorgänger alle weitaus besser beschleunigten.

Also Schraubzwinge genommen, das Resonanzrohr geklemmt und siehe da, 75km/h und mehr sind möglich, werden aber nie genutzt, da man nur im fliessenden Verkehr hier im Ruhrgebiet mitschwimmen möchte.

Wer so etwas macht, sollte sich über die Konsequenzen bewusst sein und Arsch in der Hose besitzen, sollte die Rennleitung mal ein Auge drauf schmeissen.

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