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Roller Reifen

Peugeot
Themenstarteram 29. Mai 2020 um 10:59

Hallo,

Ich möche neuen Reifen für mein Roller holen. die Reifen die dran sind, sind 110/70 R12 vorne und hinten.

Ich bkeomme zwei Stück 120/70 R12 für billig.

Die Frage ist, passen die 120/70 R12 Reifen in meinen Felgen oder nicht wirklich?

Danke für Ihre Antworten.

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19 Antworten

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 30. Mai 2020 um 08:23:09 Uhr:

, sondern nur Roller ab 50ccm Hubraum,

Lies dein Text nochmal!

 

Auch ein 50er hat eine Betriebserlaubnis. Und damit du kein Buch rumschleppen musst, hast du deine kleine Papierausführung mit den wichtigsten Daten.

 

Veränderst du irgenwas, ist dies im besten Fall Abnahmepflichtig! Und dann bekommst du einen "Schein". Den könntest du auch so bekommen!

Nur weil das Kleinkraftrad zulassungsfrei ist, darf man noch lange nicht nach Wunsch und Meinung daran rumfummeln. Das Fahrzeug hat der COC-Bescheinigung/Betriebserlaubnis zu entsprechen. Ändert man an irgendwelchen Bauartbestimmten Teilen, und hier aber ganz besonders die Reifen, erlischt die Betriebserlaubnis.

Das heißt übrigens nicht, dass deswegen auch der Versicherungsschutz erlischt. Solange ein gültiger Vertrag vorhanden ist kann der überhaupt nicht erlöschen.

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 31. Mai 2020 um 17:45:40 Uhr:

...

Das heißt übrigens nicht, dass deswegen auch der Versicherungsschutz erlischt. Solange ein gültiger Vertrag vorhanden ist kann der überhaupt nicht erlöschen.

Naja, ich denke die Versicherung wird zwar zahlen, aber dann wegen Vertragsbruch durch den Besitzers/Eigentümers des Fahrzeugs (also wohl Fahrzeughalter) das Geld von diesem zurück fordern.

Also z.B. der Fahrer des illegalen aber versicherten Fahrzeugs nimmt dem Sportwagenfahrer die Vorfahrt.

Schaden Sportwagen 500t€.

Der ist irgendwo rein. Noch mal 500t€ Sachschaden.

Aber dann noch Personenschaden wie z.B. Schmerzensgeld oder Behinderung oder sogar Arbeitsunfähigkeit.

Also da kommen schnell Millionen zusammen.

Da wird die Versicherung schon unzufrieden.

Und dann, Vertragsbruch. Kann der andere Reifen einen Einfluss auf den Unfall gehabt haben?

Klar! Natürlich findet sich da ein Argument.

Und dann hat man auf einmal massive Probleme nur weil man 20€ an den Reifen gespart hat.

Zitat:

@Alexander67 schrieb am 31. Mai 2020 um 18:21:31 Uhr:

Naja, ich denke die Versicherung wird zwar zahlen, aber dann wegen Vertragsbruch durch den Besitzers/Eigentümers des Fahrzeugs (also wohl Fahrzeughalter) das Geld von diesem zurück fordern.

Nein, das ist nicht möglich. Es gibt lediglich die Möglichkeit der Regressforderung, die aber auch auf 5000€ pro Obliegenheitsverletzung begrenzt ist. Und das Schadensereignis muß Kausalität zur Obliegenheitsverletzung haben. Keine Kausalität, keine Regressforderung.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 31. Mai 2020 um 17:35:41 Uhr:

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 30. Mai 2020 um 08:23:09 Uhr:

, sondern nur Roller ab 50ccm Hubraum,

Lies dein Text nochmal!

Hast Recht.

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