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Roller Reifen

Peugeot
Themenstarteram 29. Mai 2020 um 10:59

Hallo,

Ich möche neuen Reifen für mein Roller holen. die Reifen die dran sind, sind 110/70 R12 vorne und hinten.

Ich bkeomme zwei Stück 120/70 R12 für billig.

Die Frage ist, passen die 120/70 R12 Reifen in meinen Felgen oder nicht wirklich?

Danke für Ihre Antworten.

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19 Antworten

Hol immer passende/zugelassene Reifen.

Passt schon. Das war ja die Frage.

Ein halber Zentimeter auf jeder Seite und 14mm größerer Durchmesser werden da schon reinpassen. Durch den größeren Abrollumfang steigt die Maximalgeschwindigkeit.

Zitat:

@Schlauer Hund schrieb am 29. Mai 2020 um 13:45:31 Uhr:

Passt schon. Das war ja die Frage.

Ein halber Zentimeter auf jeder Seite und 14mm größerer Durchmesser werden da schon reinpassen. Durch den größeren Abrollumfang steigt die Maximalgeschwindigkeit.

Dann noch immer die Frage ob zugelassen.

Wobei ich auch keine Ahnung habe ob der breitere Reifen zwar auf die Felge passt, aber dann doch irgendwo schleifen könnte.

 

PS. Überarbeitung des Originals und Antwort haben sich überschnitten.

Über die Maximalgeschwindigkeit würde ich mir keine Sorgen machen, wenn das Format zugelassen ist.

Der Umbau wäre eh Abnahmepflichtig. Daher wäre der Weg zum AaS als erstes zu nehmen...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. Mai 2020 um 14:29:29 Uhr:

Der Umbau wäre eh Abnahmepflichtig. Daher wäre der Weg zum AaS als erstes zu nehmen...

Mit dem "Abnahmepflichtig" wäre ich mir nicht so sicher.

(OK, den Verdacht habe ich auch.)

Kann ja in den Papieren schon eingetragen sein.

Wenn nicht, dann lohnt es sich nicht das weiter zu verfolgen.

Da bin ich mir ganz sicher!

 

Eine neue Reifengröße ist ist diesem Fall auf jeden Fall Abnahmepflichtig!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 29. Mai 2020 um 14:52:02 Uhr:

Da bin ich mir ganz sicher!

Eine neue Reifengröße ist ist diesem Fall auf jeden Fall Abnahmepflichtig!

OK, dann hat es sich erledigt.

Weil der Papierkram lohnt sich nicht für ein paar günstige Reifen.

Siehe Themenstart.

> Ich bkeomme zwei Stück 120/70 R12 für billig.

Kommt auf die zukünftige Fahrleistung an. Ohne Gutachten dafür kostet das Papier ab 46€...

Viele Reifenhersteller bieten sogenannte "Freigaben" an, in denen

aufgelistet ist welcher Reifen für welches Fahrzeug freigegeben ist ;)

Ist diese Freigabe für diesen Reifen und das eingetragene Fahrzeug

vorhanden, kann der Reifen montiert werden, muss aber trotzdem einer

Prüfstelle zur "Anbauabnahme" vorgeführt werden.

Diese Freigabe muss dann im Fahrzeug mitgeführt werden.

(Muster im Anhang)

Die Zahlen nach der Breiten-/Höhenangabe betreffen den Felgendurchmesser

bzw. den Reifen-Innendurchmesser in Zoll. (Z.B. 110/70 R 10)

Der Lastindex und der Geschwindigkeitsindex

Z.B.: 57 = bis 230 kg, J = bis 100 km/h darf lt. FZ-Hersteller nicht

überschritten werden !

Die Bezeichnung TL = Tubeless (Schlauchlosreifen),

TT = Tube Typ (Schlauch erforderlich)

Freigabe

Zitat:

@heinkel-bernd schrieb am 29. Mai 2020 um 22:56:08 Uhr:

Viele Reifenhersteller bieten sogenannte "Freigaben" an, in denen

aufgelistet ist welcher Reifen für welches Fahrzeug freigegeben ist ;)

Da hat sich jetzt aber auch was verändert. Wo vorher die Freigabe gereicht hat, musst du jetzt Trotzdem zur Abnahme.

 

Daher bringt ihm eine Freigabe trotzdem nichts. Er muss ja trotzdem die Reifengröße eintragen lassen.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 30. Mai 2020 um 08:02:03 Uhr:

Da hat sich jetzt aber auch was verändert. Wo vorher die Freigabe gereicht hat, musst du jetzt Trotzdem zur Abnahme.

So pauschal kann die Aussage nicht richtig sein, denn der Hubraum des Fahrzeuges wurde nicht benannt; Peugeot selber baut keine Motorräder, sondern nur Roller ab 50ccm Hubraum, und hier auch mit 12"-Bereifung.

->

https://www.peugeot-motocycles.de/

Doch, hier schon. Eine Änderung der Reifengröße war vorher durchaus mit Freigabe möglich. Heute ist es in jedem Fall Abnahmepflichtig.

 

Und Peugeot baut nicht ab 50cm³. Die Klasse M ist bis 50cm³.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 31. Mai 2020 um 08:43:56 Uhr:

Und Peugeot baut nicht ab 50cm³. Die Klasse M ist bis 50cm³.

Es wurde nicht geschrieben, daß Peugeot ab 50cm³ baut; geschrieben wurde, daß Peugeot Roller baut und keine Motorräder. Geschrieben wurde weiterhin, daß der Hubraum des betreffenden Fahrzeuges des TE vom TE nicht mitgeteilt worden ist. Geschrieben wurde ferner, daß die Aussage, die Änderung der Reifengröße sei eintragungspflichtig, so pauschal nicht stimmen würde; trag mal bei und für einen 50cm³ was ein. Wäre das so, wäre es kein Versicherungskennzeichen mehr, sondern ein großes?

Wenn der 50cm³ zulassungsfrei ist, ist auch nix eintragungspflichtig, weil nix zum Eintragen da ist und es diesbezüglich ja niemand Unterlagen vorrätig hat, weil's seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen ist, sowas zu haben?

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 31. Mai 2020 um 16:14:02 Uhr:

.....

Wenn der 50cm³ zulassungsfrei ist, ist auch nix eintragungspflichtig, weil nix zum Eintragen da ist und es diesbezüglich ja niemand Unterlagen vorrätig hat, weil's seitens des Gesetzgebers nicht vorgesehen ist, sowas zu haben?

Dann gibt es trotzdem irgendeine Art von Typprüfung, ABE oder ähnliches.

Und da steht bestimmt auch etwas über zulässige Reifenformate drin.

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