Roller nach dem Verkauf kaputt geworden
Hallo,
Ich habe einen Roller gestern Verkauft und würde schon heute kaputt geworden und ich habe damals 1 Jahr mit dem Roller gefahren ohne Probleme und der Käufer meinte dass ich schon gelogen habe und der geht über einen Anwalt .
Aber der Käufer ist mit dem Roller 60 km auf einmal gefahren und dann würde die Zündkerze überdreht. Die Folge ist, dass das Gewinde defekt ist und keine Kompression zustande kommt.
Ist das meine Problem oder seine aber vor einer Woche habe ich mit dem Roller 20 km auf einmal gefahren umd es ist nichts Passiert.
Das Problem,ich habe einen Vertrag geschrieben und vergessen rein zu schreiben keine Gewährleistung .
Ich freue mich auf ihre Antwort
LG
43 Antworten
Nein , Kilometerstand auf dem Vertrag habe ich nicht geschrieben aber ich habe meine Anzeige fotographiert und da stand die Kilometerstand und vielleicht hat der auch mehr gefahren und außerdem hat er mir geschrieben dass er mit dem Roller 60 km lang auf einmal gefahren hat und habe die Nachrichten auch fotographiert geht das schon ?
Sie haben ja wohl Recht das habe ich mir gedacht .
Danke für ihre Antwort
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 16. Juli 2018 um 19:28:27 Uhr:
Was gut wäre, wenn du das schriftlich hättest, das am Roller schon geschraubt wurde. Also SMS oder auf Whatsapp, wo der Käufer geschrieben hat das er die Kerze raus hatte. Er kann nicht am Roller was kaputt schrauben und dann erwarten das man ihn so zurück nimmt. Vor allem wenn er damit ja Problemlos 60 km nachhause kam. Ich würde da als erstes ansetzen
Zitat:
@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 20:04:56 Uhr:
Nein , Kilometerstand auf dem Vertrag habe ich nicht geschrieben aber ich habe meine Anzeige fotographiert und da stand die Kilometerstand und vielleicht hat der auch mehr gefahren und außerdem hat er mir geschrieben dass er mit dem Roller 60 km lang auf einmal gefahren hat und habe die Nachrichten auch fotographiert geht das schon ?
Sie haben ja wohl Recht das habe ich mir gedacht .
Danke für ihre Antwort
Man kann auch Zitieren, und dann darunter deinen Text schreiben. So wie ich hier. Du musst nicht immer Zitieren und dann deinen Text dazu extra bringen. Oder lass das zitieren ganz
Ja ,ich habe am Samstag ihn den Roller verkauft und dann hat mir am Sonntag geschrieben dass der Roller keine Kompression hat ,das heisst dass der schon die Zündkerze abgeschraubt hat und wieder reinschrauben .
Am Sonntag ist keine Werkstatt auf oder ?
Und ja , der hat mir geschrieben dass der 60 km lang mit dem Roller gefahren ist .
LG
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Zitat:
@He-Man42 schrieb am 16. Juli 2018 um 20:11:54 Uhr:
Zitat:
@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 20:04:56 Uhr:
Nein , Kilometerstand auf dem Vertrag habe ich nicht geschrieben aber ich habe meine Anzeige fotographiert und da stand die Kilometerstand und vielleicht hat der auch mehr gefahren und außerdem hat er mir geschrieben dass er mit dem Roller 60 km lang auf einmal gefahren hat und habe die Nachrichten auch fotographiert geht das schon ?
Sie haben ja wohl Recht das habe ich mir gedacht .
Danke für ihre AntwortMan kann auch Zitieren, und dann darunter deinen Text schreiben. So wie ich hier. Du musst nicht immer Zitieren und dann deinen Text dazu extra bringen. Oder lass das zitieren ganz
Zitat:
@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 20:23:00 Uhr:
Zitat:
@He-Man42 schrieb am 16. Juli 2018 um 20:11:54 Uhr:
Man kann auch Zitieren, und dann darunter deinen Text schreiben. So wie ich hier. Du musst nicht immer Zitieren und dann deinen Text dazu extra bringen. Oder lass das zitieren ganz
Okay
Zitat:
@Künne schrieb am 16. Juli 2018 um 19:39:06 Uhr:
Genau so sehe ich das auch. Die große Frage ist ja: Woher weiß er, dass das Gewinde kaputt ist?
Ja , der hat mir am Sonntag gesagt also die Werkstätten sind zu
Zitat:
@KarateRider schrieb am 16. Juli 2018 um 10:55:38 Uhr:
richtig er ist nicht verpflichtet sie zu geben müsste sie aber konkret ausschließen. Da er das nicht hat gibt's 1 Jahr GW mit den oben genannten Folgen.
Nö. Es sind zwei Jahre. Händler können bei Gebrauchtwaren die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen, aber das muss man halt auch explizit machen, automatisch passiert das nicht.
was steht denn überhaupt in dem Kaufvertrag?
Das was du fotografiert hast und Privatnachrichten werden keine Rolle spielen.
Zitat:
@M.Cubitus schrieb am 17. Juli 2018 um 17:12:17 Uhr:
was steht denn überhaupt in dem Kaufvertrag?Das was du fotografiert hast und Privatnachrichten werden keine Rolle spielen.
Wieso spielt keine Rolle?
Und woher wissen Sie das ?
Auf dem Vertrag steht nur das ich den Roller ihm verkauft habe und nichts mehr .
Aber ich habe in meiner Anzeige geschrieben dass keine Gewährleistung gibt und habe ich fotographiert.
Mein Rat an dich, nehme den Roller zurück und gebe den Verkäufer das bezahlte Geld wieder. Mache den Roller wieder fit und verkaufe diesen mit einem ordentlichen Kaufvertrag, oder defekt als Bastlerfahrzeug. Alles natürlich ohne jegliche Gewährleistung.
Oder du lässt es auf einem Rechtsstreit darauf ankommen und verlierst eventuell noch mehr Geld, falls du diesen verlierst.