Roller nach dem Verkauf kaputt geworden

Hallo,
Ich habe einen Roller gestern Verkauft und würde schon heute kaputt geworden und ich habe damals 1 Jahr mit dem Roller gefahren ohne Probleme und der Käufer meinte dass ich schon gelogen habe und der geht über einen Anwalt .
Aber der Käufer ist mit dem Roller 60 km auf einmal gefahren und dann würde die Zündkerze überdreht. Die Folge ist, dass das Gewinde defekt ist und keine Kompression zustande kommt.
Ist das meine Problem oder seine aber vor einer Woche habe ich mit dem Roller 20 km auf einmal gefahren umd es ist nichts Passiert.
Das Problem,ich habe einen Vertrag geschrieben und vergessen rein zu schreiben keine Gewährleistung .
Ich freue mich auf ihre Antwort
LG

43 Antworten

Für wieviel Euro hast du den Roller verkauft?

da wirst du schwer raus kommen

Wo kommt er schwer raus? Das muss der Käufer auch erst nachweisen.

Gut ist, wer eine Rechtsschutzversicherung hat...

Gut ist wer einen Vertrag hat der Gewährleistung ausschließt. Ansonsten gelten sämtliche Sachmängel die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten als bereits beim Kauf vorhanden, wenn nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. Erst danach müsste der Käufer nachweisen das es so war. Ergo -> er kommt da schwer raus

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Zitat:

@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 01:46:25 Uhr:


...der Käufer ist mit dem Roller 60 km auf einmal gefahren und dann würde die Zündkerze überdreht.

Ich vermute du meinst, dass das Zündkerzengewinde ausgerissen ist. Da kannst du dann nichts für. Sowas passiert nicht einfach so. Man könnte argumentieren, dass der Käufer das Gewinde selbst abgerissen hat.

Du bist als Privatperson nicht verpflichtet, eine Garantie oder Ähnliches zu geben. Daher gilt bei diesen Käufen das viel zitierte "gekauft wie gesehen".

@KarateRider
Der TE ist aber kein Händler, sondern eine Privatperson. Daher gilt das hier nicht.

Erst einmal,kann das und warst du selber an der Kerze?
Ein Gewinde geht meistens nur kaputt wenn was schräg reingedreht wird,sonst reißt eher das Kerzengewinde ab.
Wenn du nicht dran warst den Roller zur nächsten Werkstatt bringen das er sicher gestellt ist und ein Gutachter beauftragen,die stellen schon fest ob mit einem kaputten Gewinde gefahren wurde oder ob er das selber gemacht hat.
Andere Möglichkeit,gebe in sein Geld zurück,hole dir ein Zylinderkopf und mach es fertig. Hake es als Erfahrung ab und verkaufe es danach richtig.

Zitat:

@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 01:46:25 Uhr:


Aber der Käufer ist mit dem Roller 60 km auf einmal gefahren und dann würde die Zündkerze überdreht. Die Folge ist, dass das Gewinde defekt ist und keine Kompression zustande kommt.

Das sollte der TE erst mal richtig erklären, so das es alle verstehen!

Zitat:

@Künne schrieb am 16. Juli 2018 um 09:17:00 Uhr:



Zitat:

@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 01:46:25 Uhr:


...der Käufer ist mit dem Roller 60 km auf einmal gefahren und dann würde die Zündkerze überdreht.

Ich vermute du meinst, dass das Zündkerzengewinde ausgerissen ist. Da kannst du dann nichts für. Sowas passiert nicht einfach so. Man könnte argumentieren, dass der Käufer das Gewinde selbst abgerissen hat.

Du bist als Privatperson nicht verpflichtet, eine Garantie oder Ähnliches zu geben. Daher gilt bei diesen Käufen das viel zitierte "gekauft wie gesehen".

@KarateRider
Der TE ist aber kein Händler, sondern eine Privatperson. Daher gilt das hier nicht.

Oha, da wäre ich sehr vorsichtig. So einen Fall hatte ich selber schon mal. KFZ mit 300tkm verkauft, und im Kaufvertrag die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Dann Motorschaden und ich musste zahlen. Egal ob Privat oder Händler, ohne das explizit ausgeschlossen zu haben zahlt man. Dem Richter war auch egal das der schon 300tkm drauf hatte. Seit dem verkaufe ich Fahrzeuge nur noch mit ordentlichem Vertrag. Und Fahrzeuge mit bekannten Mängel werden nur als defektes Bastlerfahrzeug vekauft

richtig er ist nicht verpflichtet sie zu geben müsste sie aber konkret ausschließen. Da er das nicht hat gibt's 1 Jahr GW mit den oben genannten Folgen.

Zitat:

@Künne schrieb am 16. Juli 2018 um 09:17:00 Uhr:



Zitat:

@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 01:46:25 Uhr:


...der Käufer ist mit dem Roller 60 km auf einmal gefahren und dann würde die Zündkerze überdreht.

Ich vermute du meinst, dass das Zündkerzengewinde ausgerissen ist. Da kannst du dann nichts für. Sowas passiert nicht einfach so. Man könnte argumentieren, dass der Käufer das Gewinde selbst abgerissen hat.

Du bist als Privatperson nicht verpflichtet, eine Garantie oder Ähnliches zu geben. Daher gilt bei diesen Käufen das viel zitierte "gekauft wie gesehen".

@KarateRider
Der TE ist aber kein Händler, sondern eine Privatperson. Daher gilt das hier nicht.

Ne , der Käufer hat mir geschrieben dass der mit dem 60 km auf einmal gefahren und dann ist die Zündkerze überdreht und gerade kommt Kompression aber wie kann so was passieren ?
Ich vermute dass der Zylinderkopf sehr heiss geworden und dann geschmolzen worden oder ?

Zitat:

@KarateRider schrieb am 16. Juli 2018 um 06:26:39 Uhr:


da wirst du schwer raus kommen

Warum ?
Wenn der einfach sagt was unrecht ist ?
Und wenn die Zündkerze überdreht ist dann würde nicht 60 km mitfahren?

Sorry, man versteht kaum was du schreibst, bzw. meinst. Es ist sehr schwer dir so zu helfen.

Das Zündkerzengewinde geht nicht einfach wie von Geisterhand kaputt.

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