Roller nach dem Verkauf kaputt geworden

Hallo,
Ich habe einen Roller gestern Verkauft und würde schon heute kaputt geworden und ich habe damals 1 Jahr mit dem Roller gefahren ohne Probleme und der Käufer meinte dass ich schon gelogen habe und der geht über einen Anwalt .
Aber der Käufer ist mit dem Roller 60 km auf einmal gefahren und dann würde die Zündkerze überdreht. Die Folge ist, dass das Gewinde defekt ist und keine Kompression zustande kommt.
Ist das meine Problem oder seine aber vor einer Woche habe ich mit dem Roller 20 km auf einmal gefahren umd es ist nichts Passiert.
Das Problem,ich habe einen Vertrag geschrieben und vergessen rein zu schreiben keine Gewährleistung .
Ich freue mich auf ihre Antwort
LG

43 Antworten

Der Käufer wird wohl die Kerze wechseln oder überprüfen wollen und hat dann die Kerze wohl zu fest wieder reingedreht. Ist dann sein Pech...
Wenn man das so verstehen kann, würde ich da gar nix machen!

Im Kaufvertrag steht doch der Kilometerstand. Der ist nun um 60km gewachsen. Eine Zündkerze kann nur überdreht werden, wenn man daran dreht. Hat bis dahin funktioniert, also kann man davon ausgehen, dass der Käufer Mist gebaut hat.

Für wieviel Euro hast du den Roller verkauft?

Zitat:

@Künne schrieb am 16. Juli 2018 um 14:18:58 Uhr:


Sorry, man versteht kaum was du schreibst, bzw. meinst. Es ist sehr schwer dir so zu helfen.

Das Zündkerzengewinde geht nicht einfach wie von Geisterhand kaputt.

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Okay , ich erkläre es noch mal ,
Der hat vorgestern von mir einen Roller gekauft und der ist mit dem Roller 60 km lang gefahren ohne Pause und der meinte hat schon Pause dazwischen gemacht .
Dann hat mir gestern geschrieben dass der Roller keine Kompression hat und die Zündkerze überdreht also genau so hat geschrieben ( Du hast die Zündkerze komplett überdreht,Das Gewinde ist Schrott und damit fehlt die Kompression ) .
Aber wenn ich irgendwas versteckt habe dann würde er nicht so lang mit dem Roller fahren oder ?
Und die Zündkerze ist schon lange nicht gewechselt also nicht neu oder schräg eingedreht und die Gewinde kaputt war dann würde der Roller nicht mal 60 km laufen oder?
LG

Zitat:

@Hempelssofa schrieb am 16. Juli 2018 um 17:53:55 Uhr:


Im Kaufvertrag steht doch der Kilometerstand. Der ist nun um 60km gewachsen. Eine Zündkerze kann nur überdreht werden, wenn man daran dreht. Hat bis dahin funktioniert, also kann man davon ausgehen, dass der Käufer Mist gebaut hat.

Ja , das genau was ich meinte vielen Dank,
Aber der geht über einen Anwalt zum Gericht ist das schlimm und was soll ich am besten sagen ?

Zitat:

@M.Cubitus schrieb am 16. Juli 2018 um 17:58:59 Uhr:


Für wieviel Euro hast du den Roller verkauft?

450€

Zitat:

@andirel schrieb am 16. Juli 2018 um 15:29:15 Uhr:


Der Käufer wird wohl die Kerze wechseln oder überprüfen wollen und hat dann die Kerze wohl zu fest wieder reingedreht. Ist dann sein Pech...
Wenn man das so verstehen kann, würde ich da gar nix machen!

Ja , das glaube ich auch und ist so

Zitat:

@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 19:05:29 Uhr:


450€

Da ist der Streitwert 450 €
Ist die Frage, ob da ein Anwalt für arbeitet.

Den Kilometerstand hast du hoffentlich im Kaufvertrag geschrieben.
Jedenfalls fährt kein Roller 60 Kilometer, mit defektem Gewinde von der Zündkerze.

Was gut wäre, wenn du das schriftlich hättest, das am Roller schon geschraubt wurde. Also SMS oder auf Whatsapp, wo der Käufer geschrieben hat das er die Kerze raus hatte. Er kann nicht am Roller was kaputt schrauben und dann erwarten das man ihn so zurück nimmt. Vor allem wenn er damit ja Problemlos 60 km nachhause kam. Ich würde da als erstes ansetzen

Genau so sehe ich das auch. Die große Frage ist ja: Woher weiß er, dass das Gewinde kaputt ist?

Zitat:

@M.Cubitus schrieb am 16. Juli 2018 um 19:14:35 Uhr:



Zitat:

@OS95 schrieb am 16. Juli 2018 um 19:05:29 Uhr:


450€

Da ist der Streitwert 450 €
Ist die Frage, ob da ein Anwalt für arbeitet.

Den Kilometerstand hast du hoffentlich im Kaufvertrag geschrieben.
Jedenfalls fährt kein Roller 60 Kilometer, mit defektem Gewinde von der Zündkerze.

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