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Roller geklaut, Reche gegenüber Täter

Hallo Allerseits,
ich suche eine Webseite, wo man nachlesen kann, welche Rechte ich gegen den Täter bei dem Versuch des Klaus meines Rollers habe.

Hintergrund:
Zwischen Freitag 20 Uhr und Samstag 2 Uhr Nachts wurde mein Roller entwendet.
Da ein Nachbar dies mitbekommen hat, wusste die Polizei schon bescheid, als
ich sie gegen 2 Uhr Nachts anrief. Der Roller wurde schon abgeschleppt in Richtung
Polizei.
Am Telefon sagte man mir, ich könne den Roller schon im laufe des Samstages abholen,
man würde mich anrufen. Ich hinterließ auch meine Handynummer, damit das passieren
kann.
Ich war leider total durch den Wind und vergaß zu fragen, ob sie den Täter auch hätten.
Nachdem niemand anrief, habe ich heute dort nachgefragt, aber die Kollegen die Samstags Nachtschicht hatten, waren nicht im Lande, ich soll morgen anrufen.

Wie dem auch sei, ich gehe akt. davon aus, dass sie den Täter haben. Welche Kosten
kann ich nun auf die Täter abwälzen?
Reparaturkosten
Telefonkosten?
Mehrkosten durch fahrten, die ich hatte, weil ich mit meinem Auto fahren musste?
Evtl. Kosten pro Tag, wo der Roller nicht zur Verfügung stand?
Der Typ soll so viel zu zahlen bekommen, wie es nur geht.
Daher die Frage, wo finde ich eine Liste von Sachen, die ich ihm aufbrummen kann?
Gruß
Patrick

26 Antworten

Moinsen,
um hier ein paar anderslautende Gerüchte zu korrigieren.
Bei meinem Anwaltstermin kam folgendes raus:
- Ich habe das Recht auf ein Leihfahrzeug. Sollte der Täter überführt werden und
sollte er Zahlungskräftig sein, muss er das Leihfarzeug zahlen, wenn nicht, darf
ich es bezahlen, das zahlt auch keine Versicherung.
- Die Polizei darf den Roller nur so lange behalten, wie die Spurerfassungsmaßnahmen andauern. Danach müssen sie ihn an mich zurückgeben. (Ein Fax von meinem Anwalt
ist gestern rausgegangen, dies ermöglicht meinem Anwalt Akteneinsicht und
vordert den Roller zurück)
Sollte dies nicht erfolgen, könnte man sogar den Staat verklagen um entstandene Kosten
zu geltend zu machen (Sinnhaftigkeit dieser Aktion geht wohl gegen Minus-Unendlich)
- Meine Aufwandsentschädigung, die ich vordern kann für den Ausfall des Fahrzeuges und
Telefonkosten und Zeitaufwand usw. erreichen eine Höhe um die 25 Euro Pauschal.
(Bei dieser enormen Summe lohnt sich der Weg zum Anwalt wirklich nicht)
Über den Zustand des Fahrzeuges weiß ich immer noch nichts.
Ich halte Euch aber auf dem Laufenden.
Gruß

Der akt. Stand

Gerade eben bekam ich einen Anruf von der Polizei, dass der Roller freigegeben ist. Er sendete mir ein Fax, auf dem drauf steht, dass ich ihn abholen kann.
Daraufhin informierte ich meinen Anwalt, der sich sehr darüber freute, weil er eine Stunde vorher dort anrief und wissen wollte, ob der Roller freigegeben wurde. Als dem nicht so war, bekam auch der Anwalt gesagt, dass sie nicht wissen, wie lange es dauern würde und wann sie dazu kämen, weil sie so viel zu tun hätten.
O-Ton von dem Anwalt: "Daraufhin habe ich ihn zurechtgestutzt", dass sein Mandant den Roller dringend wieder bräuchte, und dass eine erkennungsdienstliche Untersuchung nur eine Sache von ca. eine Stunde sei.
Siehe da, es war nun auch nur noch eine Sache von einer Stunde. Der Anwalt freute sich, dass er etwas bewirken konnte.

Ich frage mich nun, ob das so schlau war von mir, einen Anwalt einzuschalten, nicht dass die Polizei nun ungenau gearbeitet hat und somit die Ermittlung, wer den Roller geklaut hat, durch meine Aktion erschwert werden, bzw. nachträglich künstlich ungenau bearbeitet werden.

Auf meine Frage ob der Roller noch fahrtauglich sei, konnte mir der Polizist nicht antworten. Er gehe davon aus, dass er nicht fahrtauglich sei, da das Schloss aufgebrochen sei und er davon ausgeht, dass auch das Lenkradschloss überdreht worden ist.

Nun habe ich meinem Yamaha-Händler ein Fax geschickt mit dem Auftrag den Roller für mich abzuholen und sendete die Freigabeerlaubnis auch hin.
Dieser wird morgen abgeholt. Der Yamaha-Händler wird schauen, in welchem Zustand der Roller ist, ihn reparieren eine Alarmanlage einbauen und mir Scheibenbremsen-Schloß besorgen, was bei dem Yog R benutzt werden kann.

Nachdem ich google bemüht habe, fand ich einen Artikel von der Polizei dass an dem Samstag in meinem Ort ein Roller von 3 Jugendlichen geklaut worden sei. Nachbarn wären ihnen gefolgt, woraufhin sie stürzten. Einen 16-jährigen hätten sie festgehalten, bis die Polzei da war.
Wenn das mein Roller war, dann müsste doch recht viel kaputt sein. Ich hoffe nur, dass der Yamaha-Händler den wieder so hinbekommt, dass ich vor allem beim Fahren nicht merke, was er mitgemacht hat.
Jetzt warte ich also mal wieder ungeduldig auf einen Anruf von meinem Yamaha-Händler.
Viel Spass mit Euren Rollern,
ich wünsche Euch, dass Euch sowas nicht passiert, irgendwie geht einem das schon an die Nieren.
Es kann einem viel schlimmeres passieren, das ist mir schon klar, aber das reicht mir vorerst.
Gruß
Patrick

ich wünsch dir da auch mal alles Gute ... und halt uns auf dem laufenden ...

Yamaharoller sind zum Glück ne solide Sache, meinen Neo`s konnte sogar der Elefantenkuss eines Kleinwagens nix anhaben 😉

Versicherung schickt Gutachter

Hiho,
nachdem ich gestern meinen Yamaha-Händler beauftragt habe, zu untersuchen, welche Schäden am Roller entstanden sind, sagte mir heute die Versicherung, nachdem ICH DIE VERSICHERUNG ANGERUFEN HABE, dass sie einen Gutachter zum Yamaha-Händler schickt.
Ich habe das unterstrichen, da die Versicherung selber gerufene Gutachter nur bezahlt, wenn die Versicherung einen beauftragt hat, dies zu erledigen. Die Untersuchung des Yamaha-Händler wäre als auf mein Kostenkonto gelaufen.
Ich rief also gleich meinen Händler an, und sagte ihm, er soll sich den Roller nicht anschauen und informierte ihn, dass die Versicherung jemanden schickt.
Da der Yamaha-Händler bei der Untersuchung dabei sein wird, werde ich ihn Montag Abend kontaktieren um zu erfahren, in welchem Zustand der Roller ist.
Meinen Anwalt habe ich auch von den neuen Ereignissen via E-Mail informiert.
Zusätzlich gab es ein Fax zum Anwalt, in welchem ich ihm die Vollmacht gebe Briefverkehr zu sich senden zu lassen usw. usw. usw.
Meine Wut über den/die Dieb/e klingt ab, das wird auch langsam mal Zeit.
Ab morgen bin ich nun schon 1 Woche ohne Roller, und werde wohl noch min. 1 Woche ohne auskommen müssen.
Ohne dieses Fahrzeug auszukommen fällt mir schwerer, als ich bisher gedacht habe (Besitze ihn erst seit Januar).
Gruß
Patrick

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Wahrscheinlich ein wirtschaftlicher Totalschaden

Hallo Leute,
wie ich eben von meinem Yamaha-Händler gehört habe handelt es sich wahrscheinlich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Warum ist es nur wahrscheinlich einer? Der Gutachter hatte die akt. Preise von Yamaha noch nicht im Computer.
Ich weiß mehr, sobald das Gutachten da ist.

Soll ich mich nun darüber freuen, oder darüber ärgern?
Lege ich nun mehr drauf, als wenn es kein wirtschaftlicher Totalschaden ist, oder weniger?
Ich bin ja mal gespannt, wie der Restwert bestimmt wurde. Der Roller war Anfang Januar gekauft worden und hatte zuletzt ca. 2050 km drauf.
Da er noch kein halbes Jahr alt war, hätte ich ja schon gern einen neuen Roller bezahlt, aber diese Hoffnung kann ich wohl begraben.

Falls es jemanden interessiert, es war ein Jog R.

Jetzt warte ich auf das Gutachten, und schicke eine Kopie zum Anwalt.
Gruß
BrownEyes

Diebstahlschäden sind häufig wirt. Totalschäden, aber ein wirtschaftlicher und ein technischer Totalschaden sind zwei paar Stiefel 😉

Bei einem so neuen Fahrzeug wirst du noch ordentlich was kriegen. Was genau ist alles kaputt? Gerade bei Yamaha macht die Arbeitszeit gerne ordentlich was aus und vieles ist ja auch in Heimarbeit zu reparieren ...

Was genau kaputt ist, habe ich nicht gefragt, aber folgendes kann ich jetzt schon sagen:
Schloss aufgebrochen
Lenkradschloss überdreht
Roller (O-Ton Yamaha-Händler) total verzogen
Ich vermute mal, die Verkleidung zerkratzt, das teil hat sich wohl überschlagen.
Gutachten war heute morgen noch nicht im Briefkasten.

wenn Rahmen + Verkleidung hin sind ist wirklich nix mehr zu machen ... in dem Fall würde ich den Roller als Teileträger für einen Nachfolger behalten, mehr ist dann nicht mehr zu machen ...

ein überdrehtes Steuerschloss kriegt jeder Schweißer in wenigen Minuten hin und wenn die Verkleidung nur zerkratzt ist ist das auch zu machen ... die Händler übertreiben gerne mal und vieles was angeblich irreparabel beschädigt ist kriegt man mit wenig Aufwand wieder hin ... ist halt weniger dran verdient als an was neuem 🙄 ...

wenn der täter wirklich erst 16 ist ,wird das erst was wenn der volljährig ist.
dann kannste neu klagen auf deine kohle aber ob der dann arbeit hatt ??????????

Hallo @All,
der Jog R ist Totalschaden. Für den "Schrotthaufen" bekomme ich noch 200 Euro vom Händler. Der Roller hatte laut Gutachten vor dem Unfall einen Wert von 1600 Euro. Laut Gutachten ist der Rest von dem Roller auch noch 200 Euro Wert. Daher deckt sich der Betrag also mit dem Angebot vom Händler, was ja eigentlich klar war.

D.h. ich bekomme die Differenz von 1400 Euro abzüglich der Selbstbeteiligung, wenn ich es über die Versicherung machen lasse.
Diese Informationen bekam ich telefonisch. Das Gutachten sollte morgen bei mir im Briefkasten sein.

Im Internet habe ich gelesen, dass die Händler bei Neukauf von einem Roller im Preis noch weiter runtergehen, wenn man das Altfahrzeug dalässt, bzw. für den alten Haufen mehr Geld geben, wenn man ein Neufahrzeug kauft.
Weiß jemand von Euch was ein üblicher Händlerverkaufspreis für einen Jog R ist, wenn man ein bisschen verhandelt hat? Ich habe damals 1650 Euro bezahlt, aber es war auch schon ein Auslaufmodell.
Gruß
Patrick

Naja, was du tatsächlich bezahlst hängt vom Händler und deinem Verhandlungsgeschick ab ....

Grundsätzlich würde ich den Roller NICHT für 200€ hergeben da auch bei einem Totalschaden noch viele Teile zu gebrauchen sind, wenn du den Platz hast: behalte das Ding, kauf dir wieder einen Jog und du hast mit Ersatzteilen erst mal Ruhe 😉

Hallo Allerseits,
so, es ist geschafft, der letzte Post zu diesem leidigen Thema.
Stand heute, also über ein Jahr nach dem Diebstahl, habe ich endlich mein Geld bekommen.
Unzählige Anrufe bei dem Anwalt, welcher mehrere Mahnung versenden musste...
Ich habe jetzt tatsächlich mein Geld wiederbekommen.

Meine Erfahrung sagt mir, lasst es über die Versicherung laufen, der Aufwand den Selbstbehalt nicht der Versicherung geben zu müssen lohnt sich nicht.

Die erste Überweisung bekam ich Anfang des Jahres, also hätte ich mein Geld von der Versicherung gut ein halbes Jahr früher gehabt und viel weniger Stress.

Weiterhin allen gute Fahrt.
Gruß

Patrick

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