Roller gekauft mit Versicherung bis 01.02.2017
Hallo zusammen,
habe mir einen gebrauchten Roller gekauft. Dort ist noch eine laufende Versicherung mit Nummernschild dabei bis Feb. 2017. Muss ich das Ummelden oder kann ich damit bis Feb 2017 weiter fahren?
Gruß
Wilbert
32 Antworten
Nicht beim Moped-Kennzeichen. Der Käufer wird im Vertrag dazu verpflichtet den Roller unverzüglich umzumelden und gut ist, hier muss dazu das Kennzeichen und die alten Papiere zur Versicherung gebracht werden, es gibt dann neue Tafel und neue Papiere, kostet 5 Euro für das Blechding
kommt mal alle wieder runter! Natürlich muß ich meiner Versicherung melden, wenn ich das Teil erwerbe und weiter benutzen will. Aber welcher Polizist oder welche Versicherung kann denn unterscheiden, ob Du das Teil gerade vom Besitzer ausgeliehen hast oder schon gekauft hast. Solange das Teil formal (aus Sicht von Polizei und Versicherung) noch dem alten Besitzer gehört, darf der Dich natürlich damit fahren lassen. Also fahr mit der Betriebserlaubnis und dem Versicherungskennzeichen nach Hause und melde alsbald möglich um. (bei der Versicherung). Wenn Du Korinthen kacken willst, dann schreibe in den Kaufvertrag , das er erst wirksam wird , wenn Du zu Hause angekommen bist und melde das Teil dann umgehend bei der Versicherung um. Macht aber praktisch keinen Unterschied, es sei denn , man möchte umbedingt Korinthen kacken!
Zitat:
@wernerruediger schrieb am 24. September 2017 um 13:32:27 Uhr:
kommt mal alle wieder runter!
Mal auf das Datum des letzten Posts geguckt? 🙄