Roller gekauft mit Versicherung bis 01.02.2017

Generic Scooter 50

Hallo zusammen,

habe mir einen gebrauchten Roller gekauft. Dort ist noch eine laufende Versicherung mit Nummernschild dabei bis Feb. 2017. Muss ich das Ummelden oder kann ich damit bis Feb 2017 weiter fahren?

Gruß

Wilbert

32 Antworten

ok das Musterschreiben meinst du ich dachte einer BE 🙂

danke Dir , werde es morgen mal klären.

Gruß

Wilbert

Habe mal angerufen bei der Polizei: dort ist nichts Festgehalten . Puh ein Glück:

OMG* was sind den das für Antworten ich hab schon 5-6x einen Roller verkauft mit kennzeichne, es ist ganz einfach !!! solange die Versicherung nichts über den neuen Halter weis ist er nicht Versichert (fahren ohne Versicherungsschutz)
dabei ist der Wechsel so einfach wie noch was einfach bei der Versicherung anrufen und neue Halter Daten angeben und sofort seit ihr versichert , ihr bekommt Dan auch sofort einen neuen Versicherungsschein per Post mit euren Daten. Und solange ihr den nicht habt könnt ihr trotzdem Fahren weil ihr es der Versicherung schon gemeldet habt , also kommt ihr in eine Kontrolle könnt ihr sagen das ihr es schon der Versicherung gemeldet habt und ihr nur noch auf die Papiere wartet............

Erzähl keinen Blödsinn.
Du darfst evtl auch das Auto deiner Oma fahren, ohne das die Versicherung das weiß.

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Zitat:

@Tim9999 schrieb am 24. August 2016 um 00:59:11 Uhr:


Erzähl keinen Blödsinn.
Du darfst evtl auch das Auto deiner Oma fahren, ohne das die Versicherung das weiß.

Darfst du eben nicht !!! nur wenn du eingetragen bist!!! also mal eben Auto verleihen ist nicht mal eben Roller oder sonst was verleihen ist nicht das muss schon bei der Versicherung angegeben sein und somit erhöen sich die Beiträge , mal ganz ehrlich wenn man keine Ahnung davon hat sollte man sich bei dem Thema da raushalten ................ *Kopfschütteln*

Was darf ich nicht? Das Auto meiner Oma fahren, wenn im Vertrag ,alle Fahrer ab 25' eingetragen wurde?

Zitat:

@Tim9999 schrieb am 24. August 2016 um 01:08:11 Uhr:


Was darf ich nicht? Das Auto meiner Oma fahren, wenn im Vertrag ,alle Fahrer ab 25' eingetragen wurde?

meine rede es muss eingetragen sein davon hast du eben nichts gesagt !!!!!

Nein!
In den Verträgen, die ich mit (Roller-)Versicherungen abgeschlossen habe, ist ausschließlich das Alter von Bedeutung.
Wenn ich ,ab 23 Jahre' angebe, darf ich halt keinen unter 23 fahren lassen.
Wenn du bei ner Auto(-Versicherung) nur Fahrer mit ,3 Brustwarzen' oder ,6 Armen' abschließt, gilt das ebenso.
Bei einer meiner Autoversicherungen darf nur ich alleine mit dem Auto fahren. Bei der anderen jeder x-Beliebige (wofür ich mehr zahle).
Wenn meine Oma alle Fahrer ab 25 drin stehen hat und ich mir ihr Auto leihen will - muss sie mich dann vorher eintragen lassen? Natürlich nicht!

Zitat:

@Tim9999 schrieb am 24. August 2016 um 01:19:19 Uhr:


Nein!
In den Verträgen, die ich mit (Roller-)Versicherungen abgeschlossen habe, ist ausschließlich das Alter von Bedeutung.
Wenn ich ,ab 23 Jahre' angebe, darf ich halt keinen unter 23 fahren lassen.
Wenn du bei ner Auto(-Versicherung) nur Fahrer mit ,3 Brustwarzen' oder ,6 Armen' abschließt, gilt das ebenso.
Bei einer meiner Autoversicherungen darf nur ich alleine mit dem Auto fahren. Bei der anderen jeder x-Beliebige (wofür ich mehr zahle).
Wenn meine Oma alle Fahrer ab 25 drin stehen hat und ich mir ihr Auto leihen will - muss sie mich dann vorher eintragen lassen? Natürlich nicht!

so Tacheles egal was du da erzählst, kauf ich einen Roller 50ccm mit kennzeichne muss ich das ummelden, ansonsten bin ich nicht versichert egal wie alt ich bin . und das Ummelden dauert 5min man muss nur sich als neuen Halter angeben, und sofort ist man versichert .................. wo ist das Problem ? Telefon in die Hand nehmen ?

De Hinweis auf eine Ummeldung wurde bereits mehrfach auf der 1. Seite gegeben.
Dass das lediglich einen Anruf, eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief kostet, ist klar.
Er will es aber scheinbar nicht und daher war die Ursprungsfrage, ob er das überhaupt muss.
Und die Antwort ist ganz einfach: Nein, solange er die Versicherungsbedingungen erfüllt.

Das stimmt aber nicht !

Zitat:

@Carbon30 schrieb am 24. August 2016 um 01:46:07 Uhr:


Das stimmt aber nicht !

Es ist zwar richtig, dass die Veräußerung

(i.d.R. in den AKB's unter Punkt G zu finden)

gemäß den Muster-AKB's dem Versicherer anzuzeigen ist...

...allerdings handelt es sich hierbei Muster-AKB's die die Versicherungen nach belieben auf ihre Wünsche abändern und eben auch auf die Veräußerungsanzeige verzichten können.

Also mal zur Aufklärung:

Habe Versicherung auf mein Name schreiben lassen. ( Dieses hätte ich aber nicht gebraucht laut der Versicherung da in der Versicherung angekreuzt wurde alle Fahrer sind mind. 23 Jahre alt). Is man Jünger hätte man nicht Fahren dürfen.

Weiterhin wenn die Versicherung nicht auf mein Name ungeschrieben worden wäre, hätte der Alt - Versicherungsnehmer bei einem Schadenfall die Post bekommen.

Also macht was draus.

Gruß

Wilbert

Hi, soweit ich informiert bin, ist der Verkäufer verpflichtet eine Fahrzeugveräusserung seiner Versicherung anzugeben.

Denke das steht wohl auch so im "Kleingedruckten" !!

kbw 😉

Zitat:

@kleiner_boeser_Wolf schrieb am 24. August 2016 um 13:04:46 Uhr:


Hi, soweit ich informiert bin, ist der Verkäufer verpflichtet eine Fahrzeugveräusserung seiner Versicherung anzugeben.

Denke das steht wohl auch so im "Kleingedruckten" !!

kbw 😉

Exakt und online geht das ganze völlig ohne Stress.

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