Roller gekauft..kann keine neuen papiere beantragen

Hallo! Frage: Habe einen NRG 50 extreme erstanden, leider ohne Papiere....Unbedenklichkeitsbescheinigung ist clean...nur beim Strassenverkehrsamt sagen se mir...das meine Fahrgestell nummer zugelassen und auch ein neues VS kennzeichen bereits darauf läuft.....wie kann das sein? Und bevor jetzt wieder einer kommt bla bla hätte hätte...ja weiss ich auch das man nen roller ohne Papiere nicht kaufen sollte. Aber Typ hatte halt ne alte unbedenklichkeits bescheinigung und ich habe diese halt erneuert....aber wie kann sein das jemand mit meiner Fahrgestellnummer rumeiert? is doch kurios oder werden die iwann neu vergeben?

28 Antworten

Zitat:

@fritzberndol schrieb am 14. März 2019 um 00:14:20 Uhr:


Klasse und Danke, dass du weiter postest und für die Info über die Ersatzpapierbeschaffung Sonderfall Piaggio.
Ich hatte Dich schon im Verdacht so ne Dumpfbacke zu sein. Tut mir leid, Dich falsch eingschätzt zu haben!

Die stellen also eine Art StVA-Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich aus?

Trotzdem ist und bleibt der Roller zulassungsfrei! Na ja, so ist das eben im Behördendeutsch.
Hoffentlich kannst Du bei der Polizei etwas erreichen,
Da fällt mir ein, dass so ein Roller nicht nur ein Fahrgestellnummernschild hat, er könnte noch mindestens ein weiteres haben, prüfe die mal auf Übereinstimmung.

Wer kann helfen und weiß, wo die vom NRG 50 extreme sitzen?

Hi man hat in dem Sinne kein Zulassungskennzeichen sondern nur ein Versicherungskennzeichen.Aber wenn Du Dir dieses holst,wird die Info mit Sicherheit weiter gegeben an die zuständige Straßenzulassungsbehörde und wird dort regisstriert das dieser Roller mit dieser Fahrgestellnummer und diesem Versicherungskennzeichen unterwegs ist.Alles was versichert werden mußt,wird dort mit Sicherheit registriert.Denke mal,das es wegen evtl.Abfragen der Polizei zu tun hat usw.

Zitat:

@napi007 schrieb am 14. März 2019 um 07:34:32 Uhr:



Zitat:

@fritzberndol schrieb am 14. März 2019 um 00:14:20 Uhr:


Klasse und Danke, dass du weiter postest und für die Info über die Ersatzpapierbeschaffung Sonderfall Piaggio.
Ich hatte Dich schon im Verdacht so ne Dumpfbacke zu sein. Tut mir leid, Dich falsch eingschätzt zu haben!

Die stellen also eine Art StVA-Unbedenklichkeitsbescheinigung zusätzlich aus?

Trotzdem ist und bleibt der Roller zulassungsfrei! Na ja, so ist das eben im Behördendeutsch.
Hoffentlich kannst Du bei der Polizei etwas erreichen,
Da fällt mir ein, dass so ein Roller nicht nur ein Fahrgestellnummernschild hat, er könnte noch mindestens ein weiteres haben, prüfe die mal auf Übereinstimmung.

Wer kann helfen und weiß, wo die vom NRG 50 extreme sitzen?

Hi man hat in dem Sinne kein Zulassungskennzeichen sondern nur ein Versicherungskennzeichen.Aber wenn Du Dir dieses holst,wird die Info mit Sicherheit weiter gegeben an die zuständige Straßenzulassungsbehörde und wird dort regisstriert das dieser Roller mit dieser Fahrgestellnummer und diesem Versicherungskennzeichen unterwegs ist.Alles was versichert werden mußt,wird dort mit Sicherheit registriert.Denke mal,das es wegen evtl.Abfragen der Polizei zu tun hat usw.

Ansonsten gebe ich Dir ja recht,das man einen Roller bis 50ccm nicht zulassen in dem Sinne wie zb. beim Auto mußt.Man braucht auch keinen Tüv,ohne Tüv keine Zulassung.

Auch mit TÜV-Pflicht keine zwangsläufige Zulassung (Leichtkrafträder & Co).

Zitat:

@tomS schrieb am 14. März 2019 um 07:51:51 Uhr:


Auch mit TÜV-Pflicht keine zwangsläufige Zulassung (Leichtkrafträder & Co).

Wenn du zum TÜV musst bekommst du eine Plakette und ein Nummernschild zugewiesen,also doch Zulassung,nur brauchst eben keine Steuern bezahlen weil der Betrag niedriger als die kosten sind.

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Nein, keine Zulassung! Steht doch explizit in FZV §3 (2) 1c.
Hat mit Nummernschild nichts zu tun. Steht in FZV §4 (2).

Aber die Steuerfreiheit hängt an der Zulassungsfreiheit. Siehe KraftStG §3 1.

(Sonst müsste man eigentlich auch für 50er Steuern zahlen.
Betrag ist sch*egal, viel Kleinvieh macht auch Mist, aber Gesetz ist Gesetz.)

Wundert mich, dass Du das nicht auswendig weisst.
Habe ich gefühlt schon tausendmal gepostet und Du bist nicht erst seit heute im Forum.

Stimmt,
Leichtkrafträder sind per Gesetz zulassungsfrei und müssen aber ein Kennzeichen zugeteilt bekommen, deswegen müssen Leichtkrafträder nur an einem Teil des Zulassungsverfahrens teilnehmen, nämlich den Teil, der ein Kennzeichen nach sich zieht. und bekommen dafür die Zulassungsbescheinigung nur Teil 1.
Rechtlich ist es somit keine Zulassung,obwohl das StVA eine Zulassungsgebühr haben will. Streng genommen dürfte das nur eine Kennzeichenzuteilungsgebühr sein.

Irgendwie nenne ich das Behördenkorinthenkackerie oder auch Verwaltungsrechtsdiktatur - im Endeffekt läuft es nur darauf hinaus, durch Komplzieren kann sich eine Verwaltung rausreden und immer neuen Wahnsinn erfinden, um sich im Endeffekt nur noch selber zu verwalten - wie Asterix in Rom

Die können dem Kind doch einen Namen geben wie sie wollen,das einzige was sich dabei ändert das das Fahrzeug nicht an der Zollstelle (KFZ Steuer ) weiter gereicht wird,sonst bleibt die Zulassung wie jedes normale Fahrzeug.
Es ist sogar schon vorgekommen weil die beim StVA zu doof waren und die Steuerbehörde für das Fahrzeug einen Steuerbescheid schickten bis zum Widerspruch.

Zitat:

@kranenburger schrieb am 14. März 2019 um 23:32:53 Uhr:


Die können dem Kind doch einen Namen geben wie sie wollen,das einzige was sich dabei ändert das das Fahrzeug nicht an der Zollstelle (KFZ Steuer ) weiter gereicht wird,sonst bleibt die Zulassung wie jedes normale Fahrzeug.

Der Vorposter hat schon einen weiteren wesentlichen Unterschied erwähnt.

Kennst Du den Vorgang überhaupt nicht (aus eigener Erfahrung), noch nie ein Leichtkraftrad gehabt?

Das ist doch ungefähr so als wenn ich zu dir sage,das ist keine Frikadelle sondern eine Bulette .

Ich halte mich an die Regeln und den Wortgebrauch der Bundesrepublik Deutschland.
Egal ob bei Fahrzeugen, Lebensmitteln oder Medizinprodukten.

So eine ähnliche Diskussion hatte ich bei der Arbeit auch mal.
Einige behaupteten in ihrer Werbung, sie hätten ein PACS.
Allerdings gibt es auch für so ein Medizinprodukt gewisse Vorschriften. Die nicht erfüllt wurden.
Den Inspektoren sagten sie, es wäre doch egal wie man es nennt...
Rate mal, was aus dessen Zulassung wurde!

Übertragen auf angeblich zulassungspflichtige Fahrzeuge ohne der damit verbundenen Steuerschuld nachzukommen (es gibt gar keine Bagatellgrenze!) ahnst Du die Konsequenzen vielleicht schon.
Vielleicht bist Du der einzige, der dann gerne für 50er zahlt. Kannst Du jetzt schon freiwillig. Ich erwarte hoffnungsvoll Deinen eingescannten Steuerbescheid!

Aber die meisten Bürger werden die Buchstaben des Gesetzes (erfreut) zur Kenntnis nehmen.

Zitat:

@kranenburger schrieb am 14. März 2019 um 23:32:53 Uhr:


Die können dem Kind doch einen Namen geben wie sie wollen,das einzige was sich dabei ändert das das Fahrzeug nicht an der Zollstelle (KFZ Steuer ) weiter gereicht wird,sonst bleibt die Zulassung wie jedes normale Fahrzeug.
Es ist sogar schon vorgekommen weil die beim StVA zu doof waren und die Steuerbehörde für das Fahrzeug einen Steuerbescheid schickten bis zum Widerspruch.

Also ich versteh ihn schon wie er das meint.Es geht Ihm nicht darum ob Steuern oder so bezahlt werden,sondern das er da hinne muß,sich ein Kennzeichen holen mußt,und dann die Zulassungsgebühr bezahlen mußt.Auch wenn das keine "richtige"Zulassung in dem Sinne und vom Gesetz her ist,wird dieses aber genauso behandelt und gehandhabt wie eine Zulassung.Seien wir doch da mal ehrlich.Nur daß man keine KFZ Steuern zahlen mußt.Und deswegen finde ich kann er das ruhig Zulassung nennen,egal was das Gesetz dazu sagt.Es ist halt seine Meinung und hier in Deutschland darf man seine Meinung äußern und dazu stehn.Meinungsfreiheit.Ich finde hier in Deutschland so einiges im argen.Wenn ich bedenke,daß ich für meinen Anhänger zahlen mußt,obwohl der nicht mal einen Motor hat???Und warum zum TÜV?Meiner ist nicht gebremst,der hängt nur dahinter.Klar können die gern Beleuchtung,Reifen,Rahmen,Achse,Deichsel und so begutachten.Halte das aber alles ein wenig für übertrieben.Beim gebremsten Anhänger natürlich was anderes.

Es gibt Fachwörter und "alternative Fakten" und "truth isn't truth".
Ich habe mich (spätestens mit dem Mathematik-Studium) entschieden, nach welcher Philosophie ich leben will.
Die Kunden oder Du können auch entscheiden.

Viele Kunden (v.a. bei Medizin, Luftfahrt und Recht) honorieren exakte und vorschriftsmäßige Arbeit.
Das unterscheidet uns (noch) von China. Selbst die Chinesen kaufen bei uns!

@gizmo.
Habe jetzt nicht alles gelesen,
Aber bei ner 50er musst du nicht aufs Amt sondern zum Hersteller.

Zitat:

@Hoelle schrieb am 15. März 2019 um 15:07:12 Uhr:


@gizmo.
Habe jetzt nicht alles gelesen,
Aber bei ner 50er musst du nicht aufs Amt sondern zum Hersteller.

Besser alles lesen,es besteht da ein ganz anderes Problem dabei.

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