Roller fahren im Dunkeln

Hallo,

ich habe mir vor ein paar Wochen einen Roller gekauft (Peugeot Kisbee). Hatte Glück, in der ersten Woche hatte ich Urlaub und es war ca. 20 Grad warm. Das Fahren hat super viel Spaß gemacht.

Dann bin ich das erste mal mit dem Roller zur Arbeit gefahren und auf dem Rückweg war es schon dunkel. Das habe ich am nächsten Tag auch noch mal gemacht und dann beschlossen, nicht mehr im Dunkeln zu fahren.

Ich hatte totale Angst beim Fahren im Dunkeln. So richtig mit Herzklopfen. Ich hatte das Gefühl, ich sehe gar nicht irgendwelche Schlaglöcher und war mir auch nicht sicher, ob mich die Autofahrer ausreichend sehen. Hatte eine Neonweste an und Leuchtstreifen um die Arme und Beine. Trotzdem totale Panik.

Zudem war mein Visier immer beschlagen, so dass ich es hochklappen musste, um genug zu sehen. Auf dem Hinweg, als es noch hell war, hatte es geregnet und die Sicht war auch lausig, ist immer beschlagen. Obwohl ich ein Visier mit Pinlock habe. Und die Regentropfen außen auf dem Visier haben auch die Sicht eingeschränkt.

Ist es im Dunkeln wirklich so gefährlich zu fahren wie es sich angefühlt hat oder wird man da irgendwann sicherer? Wie gefährlich sind zum Beispiel Schlaglöcher wirklich, wenn man sie übersieht?

Mich hat auch der dichte Verkehr in der City total gestresst. Beim Autofahren stresst mich das überhaupt nicht. Ist das nur ungewohnt, weil ja kein Auto drum rum ist sondern man so schutzlos ist?

Ich fahre jedenfalls vorerst nur im Hellen (blöd, dass jetzt der Winter beginnt). Fahrt ihr im Winter bzw. im Dunkeln Roller? Hat noch jemand so arge Probleme wie ich damit? Oder sind das typische Anfängerängste?

58 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Ich glaube nicht, daß es einem Rollerfahrer bzw. einer Rollerfahrerin verboten ist, den Roller vorausschauend seitlich mit reflektierendem Material zu versorgen.

es ist dann verboten, wenn die reflektoren keine zulassung haben...

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Ich glaube nicht, daß es einem Rollerfahrer bzw. einer Rollerfahrerin verboten ist, den Roller vorausschauend seitlich mit reflektierendem Material zu versorgen. Beim Fahrrad ist ja auch nur die Minimumausstattung vorgeschrieben; ein Mehr an Reflektoren ist sicherlich nicht verboten.

Äpfel und Birnen!

Für Kraftfahrzeuge gilt:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__49a.html

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Ich glaube nicht, daß es einem Rollerfahrer bzw. einer Rollerfahrerin verboten ist, den Roller vorausschauend seitlich mit reflektierendem Material zu versorgen.
es ist dann verboten, wenn die reflektoren keine zulassung haben...

Sollten jene Reflektoren, die es bei uns hier bspw. im Lkw.-Ersatzteilhandel zu kaufen gibt, nicht zugelassen sein? Da gibt es immerhin rote für hinten, weiße für vorne und auch gelbe zur seitlichen Anbringung. Und ich glaube echt nicht, daß die angeboten werden würden, wenn absehbar wäre, daß die eh bloß Ladenhüter wären.

Zitat:

Original geschrieben von Wauhoo


Sollten jene Reflektoren, die es bei uns hier bspw. im Lkw.-Ersatzteilhandel zu kaufen gibt, nicht zugelassen sein?

nur weil etwas irgendwo angeboten wird, muss es nicht zwangsläufig zugelassen sein - ferner müssen auch anbaurichtlinien beachtet werden....

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Es ist auch absehbar, dass vielen Leuten die gesetzlichen Vorschriften egal sind. Sie kaufen und machen es trotzdem.
Ob Braincaps als Motorradhelme, 80ccm Tuning-Zylinder, Radarwarner usw. usf.

Seitliche Reflektoren sind nicht verboten.
http://www.tuev-sued.de/.../Motorradaenderungen_082007.pdf

Müssen, wenn man's genau nimmt, eine E Kennzeichnung haben. Das dürfte das Problem mit den Klebebändern sein, das die sowas nicht haben.

Zitat:

Original geschrieben von tullux01


Seitliche Reflektoren sind nicht verboten.
http://www.tuev-sued.de/.../Motorradaenderungen_082007.pdf
Müssen, wenn man's genau nimmt, eine E Kennzeichnung haben. Das dürfte das Problem mit den Klebebändern sein, das die sowas nicht haben.

Also nach dieser Infobroschüre vom TÜV verstehe ich die letzte Seite auch so, dass seitliche Reflektoren zulässig sind, solange sie nicht dreieckig sind, wobei hier keine Farbvorgabe steht. Erlaubt sind auch reflektierende weiße Reifenflanken. Warum sollte das nicht über Klebebänder an den Felgen möglich sein, wenn man die sorgfältig anbringt? Das mit dem Prüfzeichen hätte ich jetzt eher auf richtige Leuchten oder feste Reflektoren bezogen. Ob es überhaupt Aufkleber mit Prüfzeichen gibt?

Zitat:

Original geschrieben von ck_me


Ob es überhaupt Aufkleber mit Prüfzeichen gibt?

ja, solche folien/klebebänder gibt es...allerdings nicht bei atu...

Reflektoren an der Kleidung sind dagegen auch ohne Prüfzeichen erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von tullux01


Seitliche Reflektoren sind nicht verboten.
http://www.tuev-sued.de/.../Motorradaenderungen_082007.pdf

Müssen, wenn man's genau nimmt, eine E Kennzeichnung haben. Das dürfte das Problem mit den Klebebändern sein, das die sowas nicht haben.

Die Reflektoren, die es hier im Lkw.-Ersatzteilhandel gibt, sind rund oder rechteckig, aus Plastik und haben alle diese E-Nummern drauf; manche sind selbstklebend, andere wieder anschraubbar.

Also wer sich um die Einhaltung aller Vorschriften Sorgen macht, sollte sich entsprechende Kleidung besorgen - die kann reflektieren so viel sie will. Die darf sogar leuchten -

Aber nur wenn dann der "Goldene Reiter" aus der Helmfachanlage auf Dauerschleife läuft. 😁

Also ich kenne niemanden der wegen eines falsch angebrachten Refektors aus dem Verkehr gezogen wurde...
Auch kenne ich keinen Polizisten der nachschaut ob der Klebestreifen ein Prüfsiegel hat.

kann es sein das hier einige ein paar Teller Buchstabensuppe zuviel gegessen haben? Solange es den restlichen Verkehr nicht behindert oder gefährtdet ist (fast) alles erlaubt... Sicher sollte man keinen tannenbaum aus seinem gefährt machen und es im rahmen halten. Aber was zumondest passiv der eigenen Sicherheit dient sollte okay sein. Schlimmstenfalls kommt ein "Du, Du, Du..." von der Dienstaufsicht und wenn man nicht mit der verbalen brehstange antwortet und das ganze was reklamiert wird wieder abbaut, dann geht das auch flüssig von der Bühne...

Man kann sich alle möglichen Gedanken machen über "Was wäre wenn..." und das gesetztbuch auswendig lernen. Aber was in der Realität praktiziert wird und auch noch durchgeht ist ein ganz anderes Kapitel. Theorie und Praxis sind nun einmal unterschiedliche Seiten...

Die Polizei ist die kleinere Gefahr, hat meist Augenmaß und für "Fliegenschiß" eh kaum Zeit.
Doch im Falle eines größeren (Personen-)Schadens hat die gegnerische Versicherung Interesse daran, die Auszahlung einer größeren Summe zu mindern oder zumindest hinauszuzögern (Zinsgewinne).

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