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Roller bei Schnee erlaubt? Evtl Reifen?

Themenstarteram 7. September 2011 um 20:55

Hallo,

hier meldet sich mal ein Motorrad fahrer:

Ich möchte im Winter mir einen Roller kaufen und damit zur Uni fahren. Sind nur 15km hin.

Da ich mit meinem 230kg Motorrad nicht auf Schnee fahren kann (habe keine Winterreifen), wollte ich mir einen Roller kaufen und damit durch den Schnee heizen :D

Meine Frage: Darf man mitn Roller im Winter bei Schneefall/Schneeuntergrund fahren? Braucht man dazu auch Winterreifen?

Zutrauen würde ich es mir schon, da der Roller viel leichter ist und ein Sturz nicht besonders Schmerzhaft ist :D

Vielen Dank für eure Hilfe.

PS: Kostet das Kennzeichen/Versicherung immer noch 64€ im Jahr?

grüßee

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16 Antworten
am 8. September 2011 um 7:43

Ein bisschen Schnee schadet nichts, wenn die Straße darunter gestreut wird. Ist sie das nicht - nebenstrasse - und hat eine Eisschicht, wünsche ich mal viel Spaß mit einem Roller.

Für Motorräder gibt es Spike-Reifen in verschieden martialischer Ausführung, für Roller wiss ich nicht. Die sind in Deutschland nicht erlaubt - wird aber meines Wissens nach nicht kontrolliert. ist aber aber so oder so etwas für Freaks - zweiter reifensatz, teuer, Wechsel der Bereifung

am 8. September 2011 um 12:34

Also ich praktiziere schon 2 Jahre den Spaß mitm Roller im Winter... Den letzten Winter mit neuem Gefährt und dort kamen dann auch Winterreifen drauf und ich muss sagen: Der Unterschied ist vorhanden! Mit Winterreifen hat man bei frisch gefallenem Schnee, wenig Schnee auf der Fahrbahn (das was von den Autos breit gefahren wird, max 1 cm dick) keinerlei Probleme. Erst bei Eis werden die Füße zur Stabilisierung ausgefahren und dann braucht man Geduld in Hand und Fuss!

Zum Thema ob es erlaubt ist: Es ist nicht verboten mit einem Zweirad zu fahren im Winter. Es gibt genug bekloppte Radfahrer, die sich mit ihrem "Sommerprofil" auf den verschneitesten Wegen aufhalten, was mindestens genauso gefährlich ist, meist eher gefährlicher, weil kein Helm und bei Nässe schlechte Bremsen. Die haben erst Recht keine WInterreifen.

Zur WInterreifenpflicht: Mein Händler hat mir auf diese Frage geantwortet, dass die Pflicht nicht für Mopeds und dergleichen gilt.

Ich sehe das anders und habe es anders von diversen Fachkräften aus dem Automobilbereich (Kfz-Mechatroniker) bestätigt bekommen. Das Gesetz schreibt ja folgendes vor:

Zitat:

§ 2 Absatz 3a Satz 1 und 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt:

"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Winterbereifung und Frostsschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Für mich ist ein Moped auch ein Kraftfahrzeug, denn die Definition sagt (Kraftfahrzeuge):

Zitat:

1. Begriff: Nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden (§ 2 Nr. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Die Zulassung von Kraftfahrzeugen (Kfz) erfolgt durch Betriebserlaubnis.

2. Arten: Kleinkraftrad , Krafträder (Krad), Leichtkraftrad Personenkraftwagen (Pkw), Kraftomnibusse (KOM), Lastkraftwagen (Lkw), Zugmaschinen, Sattelschlepper, Arbeitsmaschinen (vgl. Anlage XXIX zu § 20 IIIa Satz 4 StVZO (EG-Fahrzeugklassen).

Da ein 50er Moped auch ein Kraftrad ist, gilt meiner Meinung nach auch das Gesetz der StVO wie oben erwähnt (§2).

Dass bei Schneetreiben eine erhöhte Sturzgefahr vorliegt ist klar, war ja aber nicht die Frage hier. Außerdem ist die Versicherung fürs Moped eh bezahlt für ein Jahr, somit gilt (bei manchen) auch ein Versicherungsschutz im Winter. Wer hier stürzt und dann keine Winterreifen drauf hat und fremde Personen/Sachen dabei schädigt, der kann sich warm anziehen, auch wenns wieder draußen 30°C sind.

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