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Roller angefahren, wie Verfahre ich weiter?

Hallo Zusammen,

beim Rückwärts Ausparken habe ich leider einen Motorroller übersehen und umgeworfen. Es sind einige Lackschäden zu erkennen. Nun stellt sich die Frage wie ich weiter vorgehe.

Ich habe mich etwas durchs Internet gelesen und es wurde oft empfohlen in solchen Fällen, die Versicherungen den Schaden regulieren zu lassen. Falls die daraufhin erfolgende "Hochstufung" zu teuer wird, könnte man den Schaden immer noch an die Versicherung zurückzahlen.

Ist dies ohne Weiteres möglich, oder muss man dann Mehrkosten, z. B. für en Gutachter zahlen?

Noch eine andere Frage: Ich bin in der Versicherung meines Vaters mit angegeben. Mir ist also Versicherungstechnisch erlaubt das Auto zu fahren.
Er hat eine sehr hohe SF Klasse. Macht es nun einen Unterschied ob Er oder ich den Unfall verursacht hat?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@olli1231 schrieb am 16. Juni 2016 um 14:21:54 Uhr:


´´Was wäre denn, wenn er nicht als Fahrer angegeben wäre?´´

sollte das der fall sein, kann die versicherung die versicherungsleistung kürzen.

wie groß der betrag ist, kann man in den agb´s nachlesen. ich glaube nicht, dass es einheitlich ist.

Doch, ist einheitlich: bei 0.00 €uro! 🙂

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Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 16. Juni 2016 um 18:26:00 Uhr:


Ich als TE und Schadenverursacher würde versuchen, die Sache mit dem Rollerinhaber auf dem kurzen Dienstweg zu klären.

Wenns nur ein paar Lackschäden sind, ein paar Hundert Euro als pauschale Entschädigung anbieten.
Wäre wahrscheinlich für den TE die günstigste Lösung.

Ich als Geschädigter würde auf deinen kurzen Dienstweg pfeifen.

Hier habe ich mir einmal etwas Text von "Dellenzähler" ausgeliehen:
"Im übrigen ist hier zur prüfen, ob eventuell wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Das geht bei einem Rollernämlich ganz schnell. In so fern ist ein Gutachen hier sicher angebracht. "

Gruß Frank,
denn erst eine genaue Prüfung ergibt ob Lackschäden oder mehr. 😉

Im übrigen werden Anbau- und Verkleidungsteile bei einem Roller lackiert geliefert.

deswegen sind diese auch so teuer.

Nur für den Fall, das hier der nächste Experte eventuell mit Smart- Repair als super- Duper Tipp um die Ecke kommt.

Vieleicht noch der Hinweis, dass auch die Besitzer alter Autos und anderer Fahrzeuge das Recht auf einen finaziellen Ausgleich Ihres Schaden im Hinblick auf einen fach- und Sachgerechten Reparaturweg haben und sich nicht mit Abschlagsentschädigungen begnügen müssen.

Und auch was der Geschädigte mit dem "gewonnenen" Geld machen geht auch niemanden etwas an, außer ihm selber.

Alles schön und gut, welche Rechte der Geschädigte hat.
Die will ihm ja auch niemanden absprechen.

Aber es fragt hier der Schädiger, wie er sich am besten verhalten soll.

Als Schädiger ist es aus meiner Sicht das beste, die Sache wenn möglich mit einem kleinen pauschalen Ausgleich zu erledigen!

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 17. Juni 2016 um 14:09:53 Uhr:


Alles schön und gut, welche Rechte der Geschädigte hat.
Die will ihm ja auch niemanden absprechen.

Aber es fragt hier der Schädiger, wie er sich am besten verhalten soll.

Als Schädiger ist es aus meiner Sicht das beste, die Sache wenn möglich mit einem kleinen pauschalen Ausgleich zu erledigen!

Als "vernünftiger" Schädiger sollte man sich am besten so verhalten, dass der Geschädigte keinen Nachteil hat.

Gruß Frank,
Fairness ist leider völlig überbewertet. 😉

Ähnliche Themen

Ich würde ja fast behaupten das ein potentieller Schädiger nicht mehr ganz so finanziell flexibel ist ,sollte er mal der Geschädigte sein....

@Wattwanderer schrieb am 17. Juni 2016 um 14:09:53 Uhr[/url]:

Als Schädiger ist es aus meiner Sicht das beste, die Sache wenn möglich mit einem kleinen pauschalen Ausgleich zu erledigen!

vielen Dank für deine Meinung.

Hat leicht sein können.

Mehr als eine Meinung ist es ja eh nicht.

Was noch fehlt, ist - wenn auch etwas verfrüht - das Wort zum Sonntag:

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 17. Juni 2016 um 17:07:02 Uhr:


Mehr als eine Meinung ist es ja eh nicht.

"Nach einer verbreiteten philosophischen Begriffsverwendung ist das Meinen ein Fürwahrhalten, dem sowohl subjektiv als auch objektiv eine hinreichende Begründung fehlt."
Quelle: Wikipedia

🙂

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 18. Juni 2016 um 18:09:49 Uhr:


😕

Absolut faszinierend sind die 3 "Danke" Klicks.

War anscheinend eine sehr hilfreiche Antwort. 😁

Zitat:

@Elk_EN schrieb am 18. Juni 2016 um 18:23:59 Uhr:


War anscheinend eine sehr hilfreiche Antwort. 😁

Na klar, die Meisterprüfung für Hellseher. 😁

Zitat:

@germania47 schrieb am 18. Juni 2016 um 18:14:17 Uhr:



Zitat:

@Elk_EN schrieb am 18. Juni 2016 um 18:09:49 Uhr:


😕

Absolut faszinierend sind die 3 "Danke" Klicks.

Ohne Scheiß!

Kein einziger von mir selber! 😁

Ich bin ja nicht der rrwraith! 😉

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