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Rockford vs. Steg vs. Audio System

Themenstarteram 24. Februar 2003 um 18:50

Folgendes:

Peugeot 206...

Musik: Rock, Techno

Ich brauch für meinen Solobaric S10 L7 ( alte Version mit schwarzer Mebran) in nem Bassreflexgehäuse eine passende Endstufe...

Folgende sind in der engeren Auswahl:

Steg QM 220.2x

Rockford Fosgate Punch 800.2

Audio System Twister F2-450

Mit der Audio System und der Steg kenn ich mich grösstenteils aus, nur zu der RF weiss ich kaum was.

Wer hat éine Sub-Endstufe von Rockford?

Was taugen die Dinger?

Wie ist deren Kontrolle über den Sub?

Was ist der Unterschied zwischen der Power und der Punch-Serie?

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25 Antworten
am 24. Februar 2003 um 23:06

Hi

So kann das mit der Beweispflicht aber nicht gehen.... Was ist mit jemandem der seit einem Jahr eine Steg ohne Prüfzeichen fährt, aber seine Rechnung verschlampt? Da kann man auch nicht pauschal sagen, dass er keinen Versicherungsschutz hat, da er sie ja einbegaut hat bevor das Prüfzeichen Pflicht war.

Also kann jemand, der sich jetzt auch so eine endstufe reinbaut im unfallsfalle seine Rechnung "verlieren" und einfach behaupten, dass er sie schon seit nem Jahr drinnen hat. Ich seh da kein Problem.

MfG ANdi

Ich möchte das nicht zum Streitthema ausarten lassen, aber ich weiss ganz genau, dass es nicht so einfach ist, wie ihr euch das teilweise vorstellt. Ich bin unter anderem geschäftlich fast täglich mit dem Thema E-Prüfzeichen konfrontiert und kenne mich mit dem Sachverhalt schon einigermaßen gut aus.

Bitte informiert Euch erstmal richtig über dieses Thema, bevor Ihr irgendwelche Vermutungen postet. Das Kraftfahrtbundesamt gibt darüber z.B. gerne Auskunft.

am 24. Februar 2003 um 23:22

Hi

Der Jurist würde sagen.

Bei der interpretation der generell abstrakten regelung hast du recht, doch im konkret individuellen Einzelfall ist diese so nicht realistisch.

Ich denke das Prüfzeichen zielt eher auf neu auf den Markt gebrachte Endstufen. Bei diesen garantiert das Prüfzeichen zumindest auf der Stromseite eine gewisse Mindestqualität.

Gruß ANdi

Das Prüfzeichen ist Pflicht seit 01.10.2002, es geht hierbei selbstverständlich z.B. auch um neue Endstufen, allerdings geht es hier im Vordergrund um die EMV-Verträglichkeit der Geräte gegenüber der Bordelektronik der Fahrzeuge.

Fakt ist, der Autohersteller oder eine Versicherung wird stets im Schadensfall versuchen, die Schuld bei einem nicht E1-Norm-zertifizierten Produkt zu suchen. Sei es ob unvermittelt der Airbag aufgegangen ist oder sonstwas.

Seid euch über die neuen Regelungen bewusst, man darf es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ich will hier ganz sicher keinen Moralapostel spielen, aber da ich mit der Problematik fast täglich zu tun habe, weiss ich wie es in dem Bereich aussieht.

am 25. Februar 2003 um 0:39

@sk8flex:

wie sieht die sache aus wenn man das teil gebraucht ohne rechnung gekauft hat.

was ja schliesslich legal ist.

mfg.

--hustbaer

Ich muss dazu sagen, dass ich mich beruflich nicht mit Gebrauchtgeräten beschäftige, aber ich erinnere mich gelesen zu haben, dass die Geräte, die vor dem 01.10.2002 schon im Umlauf waren, dieser Norm nicht entsprechen müssen.

Es gibt allerdings noch mehr Hürden. Laut KBA darfst du ein solches gebrauchtes Gerät aber nicht mehr in einen neuen Wagen einbauen. Wer mehr dazu wissen will, kann sich ja mal unter www.kba.de informieren und dort auch gezielt nachfragen, wenn man unsicher sein sollte.

am 25. Februar 2003 um 8:55

Hi

Mein Wagen ist von 97 und die Endstufe vor dem 1.10.02 eingebaut. Ich mach mir da keinen kopf...

MfG Andi

Themenstarteram 25. Februar 2003 um 9:02

ich hab ir das teil jetzt jedenfalls gekauft....die punch 800.2

Welchen Powercap kann man dazu empfehlen? Brax e-cap 1f?

Wenn das wirklich alles so sein soll. Dann ist es doch für jeden Verbraucher bescheiden. Gibt genügend Leute die noch alte Endstufen spazieren fahren.

Dann dürfte man praktisch auch keine Relais verwenden ohne dem Zeichen oder??

meine erworbenen endstufen sind natürlich alle vor den 1.10 eingebaut worden ;-) kann ja niemand was anderes beweisen, rechnungen habe ich natürlich nicht *g* kann aber auch nicht angehen das die einfach was ändern und man bekommt das nichtmal mit, habe das hier nur per zufall mal gehört. ich weiss aber auch das unwissendheit nicht vor strafe schützt.

@PayDay aber sk8flex sagt du mußt beweisen das du die Endstufen vorher eingebaut hast und nicht die Versicherung.

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