Ritzel bzw. Übersetzung verändern?TÜV?

Sers,

ab 2013 darf ich mein mopedle (Honda Varadero XL) offen, fahren und da wollte ich mal ab November, die Ritzel ändern, bzw. das Übersetzungsverhältnis. Muss ich dies dann vom TÜV abnehmen lassen oder ist es schnurtz?

Beste Antwort im Thema

SCHWÄTZER 😰 - hat mal einer wirklich die Frage beantwortet??????

@TE - die Übersetzung muss eventuell eingetragen werden. Bleibt die Übersetzungsänderung innerhalb einer Toleranz, so ist sie eintragungsfrei. Hintergrund ist Abgas- und Geräuschverhalten, das bei definierten Geschwindigkeiten bzw. Drehzahlen homologiert wurde. Änderst Du die Übersetzung, so ändert sich das Verhältnis Geschwindigkeit/Drehzahl. Frag Deinen Freundlichen, wenn er umbaut oder den TÜVer, wenn Du die Übersetzung selber änderst. 

Nebenbei, denk dran - je nach Änderung Ritzel oder Kettenrad benötigst Du eventuell auch eine andere Kette

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Überleg mal folgendes: Du fährst in der Geraden 120 und am Berg 80 bis 90. Wenn Du da was änderst, fährst Du am Berg 85 bis 95, und in der Geraden - in etwa auch! Willst Du das?

http://www.fachlexika.de/technik/mechatronik/uebersetzung.html

Viel Spaß, viel Glück, lebe lange und in Frieden!

Ich habe meine Z1000SX umgeritzelt, von 15 / 41(Original) auf 16 / 41
Der TüV hat es eingetragen! Wenn man die Übersetzung ändert muss es
immer vom TÜV abgenommen werden. Und diese 8% toleranz sagen
nur aus das man keine Geräusch und Abgaßmessung machen muss. In
meinen Fall waren es 6.6%. Dann erstellt der Tüver ein Gutachten(69€), welches
beim Straßenverkehrsamt in den KFZ Brief eingetragen werden muss. Was das eintragen
kostet weiß ich nicht, muss ich noch machen lassen. In den Fotos das Gutachten und der
Vergleich von 15 auf 16 Zähne.

Warum hast du sie länger übersetzt?

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Weil ich sie von der Drehzahl runter haben wollte, das ist auf
der Landstraße angenehmer von der Lautstärke.

Für 500 U/min bei den Standardtüten? Ich find die Z1000 meines Dad's nicht all zu laut... Eher leise.

Naja, ich käme zwar auch nicht auf die Idee aber die aktuelle Z und SX ist schon recht kurz übersetzt.
Trotzdem würd ich eher zu nem Zahn weniger vorne tendieren als mehr 😁 😉

Warum einen Zahn weniger? Reicht euch die Beschleunigung nicht aus? Wie lang sind
denn Eure Ausflüge?

Weils einfach mehr Spaß macht, käme nie auf die Idee sie langsamer zu machen und 200 läuft sie auch kürzer übersetzt noch.

Was hat die Übersetzung mit der Tourlänge zu tun?

Warum fährst du dann nicht einen Gang tiefer? Kommt doch aufs gleiche raus... Länger würde ich auch noch machen. Einfach um die Drehzahl abzusenken. Runterschalten ist ja immer drin.

Äh, nein, kommt nicht aufs selbe raus, wennst jetzt noch die grauen Zellen etwas anstrengst wirst bestimmt auch selber drauf kommen.

Zitat:

@Frankawa schrieb am 1. September 2015 um 11:14:37 Uhr:


Ich habe meine Z1000SX umgeritzelt, von 15 / 41(Original) auf 16 / 41
Der TüV hat es eingetragen! Wenn man die Übersetzung ändert muss es
immer vom TÜV abgenommen werden. Und diese 8% toleranz sagen
nur aus das man keine Geräusch und Abgaßmessung machen muss. In
meinen Fall waren es 6.6%. Dann erstellt der Tüver ein Gutachten(69€), welches
beim Straßenverkehrsamt in den KFZ Brief eingetragen werden muss. Was das eintragen
kostet weiß ich nicht, muss ich noch machen lassen. In den Fotos das Gutachten und der
Vergleich von 15 auf 16 Zähne.

Hallo!

Ich habe mich jetzt etwas belesen und stimmt es, dass eine Änderung der Übersetzung durch die Änderung des Ritzels nicht zur Erlöschen der Fahrerlaubnis führt? (Fahren ohne Fahrerlaubnis) (bei mir A2) Weil bei der Übersetzung nicht die Leistung und das Leistungsgewicht geändert wird?? Handelt es sich dabei dann höchstens um das Erlöschen der Betriebserlaubnis aber keinesfalls um das Fahren ohne Fahrerlaubnis, oder?

Danke im Voraus!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Änderung des Ritzel beim Motorrad' überführt.]

Lass es. Da ist nicht umsonst das Ritzel drauf, das verbaut wird. Wenn die Kiste dadurch schneller wird. Ist nicht gesagt, das das auch die Bremsen, Reifen,etc. mitmachen. Das führt auch unter Umständen je nach Klasse zum Fahren ohne Führerschein, wenn auch einen Höchstgeschwindigkeit mit der Klasse verbunden ist.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Änderung des Ritzel beim Motorrad' überführt.]

und der Versicherungsschutz ist auch gefährdet.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Änderung des Ritzel beim Motorrad' überführt.]

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