Richtungsverkehr für LKW

Hallo,
Eine Anliegerstraße mit beidseitigem Anschluß an eine Hauptstraße soll nur von Anliegern und Versorgungsfahrzeugen befahren werden dürfen. Dabei sollen aber Versorgungsfahrzeuge (LKW) die Straße nur im Einbahnverkehr befahren.
Wie kann man das beschildern?
Grundsätzlich könnte beidseitig das Schild 260 mit dem Zusatzschild 1020-30 stehen. Ich denke, das Zusatzschild "Anlieger frei" heißt nicht auch, daß Versorgungs-LKW fahren dürfen.
Auf der Seite, wo LKW einfahren dürfen, müßte das Zusatzschild dann lauten"Anlieger und Versorgungsfahrzeuge frei".
Dumm ist nur, daß der ortsunkundige LKW-Fahrer, der an der gesperrten Einfahrt steht, nicht weiß, daß er von der anderen Seite einfahren kann.
Hat jemand eine Idee, wie die Beschilderung bei der gewünschten Verkehrsführung sein kann oder muß.
Mit Gruß

17 Antworten

Versorgungsfahrzeuge sind Anlieger, müssen also nicht extra ausgeschildert werden. Eine Anlieger ist jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, dort einzufahren. Das hat nichts mit Anwohner zu tun, was viele gern verwechseln. Anlieger sind auch Besucher, Kunden, Lieferanten etc.

An der Seite, an der keine Lkw rein sollen, müsste zusätzlich zum Zeichen 260 mit Zusatzzeichen 1020-30 ein Verkehrszeichen 267 mit Zusatzzeichen 1048-12 stehen. Das Zeichen 267 sagt den Lkw-Fahrern, dass die Einfahrt verboten ist und dass die Straße in der anderen Richtung mit Lkw befahren werden darf.

Das Zeichen 250 (Durchfahrt verboten) wäre hier falsch, weil dann Lkw auf dieser Straße gar nicht fahren dürfen, auch nicht in der Gegenrichtung.

"Anlieger frei" beinhaltet (alle) Versorgungsfahrzeuge, Handwerker, Besucher, Kunden... . Es geht um die sogenannte "Beziehung" zu dem Anlieger oder Anliegergrundstück.

Die Strasse als Einbahnstrasse nur für LKW zu machen kann dann durch Zeichen 253 geregelt werden, um so eine "unechte" Einbahnstrasse für LKW zu machen. Dass man nicht weiss, dass man am anderen Ende einfahren kann, ist bei dieser Konstruktion nicht zu vermeinden. Es gibt aber wohl keine andere Möglichkeit.

Amen

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. August 2020 um 09:29:57 Uhr:



An der Seite, an der keine Lkw rein sollen, müsste zusätzlich ein Verkehrszeichen 267 mit Zusatzzeichen 1048-12 stehen. Das Zeichen 267 sagt den Lkw-Fahrern, dass die Einfahrt verboten ist und dass die Straße in der anderen Richtung mit Lkw befahren werden darf.

Dann müsste aber am anderen Ende Zeichen 220 stehen, das m.W. nicht mit anderen Schilden kombiniert werden kann. Schliesslich darf der LKW in der Strasse auch nicht wenden, was ohne Zeichen 220 erlaubt wäre.

Amen

Zitat:

@Amen schrieb am 25. August 2020 um 09:35:01 Uhr:


… Die Strasse als Einbahnstrasse nur für LKW zu machen kann dann durch Zeichen 253 geregelt werden, um so eine "unechte" Einbahnstrasse für LKW zu machen. …

Das wäre hier nicht richtig, weil Zeichen 253 ein Durchfahrtsverbot ist, kein Einfahrtsverbot. Bei einem Durchfahrtsverbot darf auch die Gegenrichtung nicht befahren werden.

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Zitat:

@birscherl schrieb am 25. August 2020 um 09:29:57 Uhr:


Das Zeichen 250 (Durchfahrt verboten) wäre hier falsch, weil dann Lkw auf dieser Straße gar nicht fahren dürfen, auch nicht in der Gegenrichtung.

Das stimmt zwar, es werden aber (leider) immer noch "unechte" Einbahnstrassen so fälschlich beschildert und es gilt im Zweifel (ortsunkundig) der Verbotsirrtum.

Amen

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. August 2020 um 09:37:56 Uhr:



Zitat:

@Amen schrieb am 25. August 2020 um 09:35:01 Uhr:


… Die Strasse als Einbahnstrasse nur für LKW zu machen kann dann durch Zeichen 253 geregelt werden, um so eine "unechte" Einbahnstrasse für LKW zu machen. …

Das wäre hier nicht richtig, weil Zeichen 253 ein Durchfahrtsverbot ist, kein Einfahrtsverbot. Bei einem Durchfahrtsverbot darf auch die Gegenrichtung nicht befahren werden.

Fazit: Rechtlich korrekt geht nicht, was sich der TE wünscht.

Amen

Zitat:

@Amen schrieb am 25. August 2020 um 09:37:07 Uhr:



Zitat:

@birscherl schrieb am 25. August 2020 um 09:29:57 Uhr:


An der Seite, an der keine Lkw rein sollen, müsste zusätzlich ein Verkehrszeichen 267 mit Zusatzzeichen 1048-12 stehen. Das Zeichen 267 sagt den Lkw-Fahrern, dass die Einfahrt verboten ist und dass die Straße in der anderen Richtung mit Lkw befahren werden darf.

Dann müsste aber am anderen Ende Zeichen 220 stehen, das m.W. nicht mit anderen Schilden kombiniert werden kann. Schliesslich darf der LKW in der Strasse auch nicht wenden, was ohne Zeichen 220 erlaubt wäre.

Nö, müsste nicht, weil dort keine Einbahnstraße ist. Ein Einfahrtsverbot kann auch ohne Einbahnstraße ausgeschildert werden.

Dass ein Lkw von der anderen Seite einfährt und wendet, kann man nur verhindern, wenn man die Straße als Einbahnstraße ausschildert. Das gilt aber dann für alle.

Und genau das möchte der TE ja - eine exklusive Einbahnstrasse nur für LKW. Du bestätigst meine Aussage somit. Danke!

Amen

Zitat:

@Amen schrieb am 25. August 2020 um 09:42:30 Uhr:


… Du bestätigst meine Aussage somit. Danke!

Nicht, was deine Schilderwahl anbelangt 😉

Danke für die Beiträge.
Ich denke, was birscherl am Anfang schrieb, trifft das Gewollte am Besten.
Sind allerdings auf der für LKW gesperrten Seite dann 4 Schilder.
Letztendlich muß die Entscheidung zur Beschilderung die Gemeinde bzw. Verkehrsbehörde treffen.
Ich als Erschließungsträger möchte nur das, was ich hinsichtlich Straßenführung und -breite und vor allem auch in Bezug auf das Gefälle der Straße als sinnvoll erachte, mit einem Beschilderungsvorschlag auch darlegen können.

Am sinnvollsten wäre wohl eine Planskizze/-tafel, wie man sie von Umleitungen usw. kennt.
Oder ggfs. je nach örtlicher Eignung ein Zeichen der Art 468-10

Gibt es eine Begründung für das Vorhaben? Weil immer, wenn man solche "speziellen Sachverhalte" versucht, mit standartisierten Mitteln umtzsetzen, geht in der Regel - verkehrsrechtlich - etwas schief. Können große Fahrzeuge denn innerhalb der Strecke wenden und dann zurückfahren? Soll das auch unterbunden werden?

Die Straße ist ca. 300 m lang mit eventuell nur einer Wendemöglichkeit.
Der wesentliche Grund für die gewünschte Verkehrsführung ist aber, daß sie mehrfach gewunden und gerade an der Ausfahrt zu einer Hauptstraße sehr steil ist. Dort muß die Vorfahrt beachtet werden und das Anfahren bei winterlichen Verhältnissen kann schwierig werden.
Optimal erscheint mir, daß nur dort LKW einfahren und dann ohne Stress bergab fahren können.

Ich denke, dass ein solcher Transport ansässig ist und daher in normalen Fällen keine direkten Zeiger haben sollte.

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