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Kein Versicherungsschutz trotz Zahlung?!

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 0:43

Halölo, ich habe da ein kleines Problem mit meiner Versicherung...

Mir wird immer anfang des Monats meine Versicherungsbeitrag von meinem Konto abgebucht (Teilkaso 40,83 Euro)

Leider kam mein Lohn diesen Monat (November 2008) etwas später als gewohnt.

Versicherungbeitrag wurde versucht vormittags abzubuchen und Nachmittag war dann mein Lohn drauf.

Nun konnte der Betrag von 40,83 Euro nicht abgebucht werden.

Habe dann sofort am Nachmittag noch den Betrag per Onlinebanking überwiesen.

Habe dann bei der Versicherung angerufen und denen das erzählt. Gut kein Problem meinte die Junge Frau am Telefon. Sie bräuchten jetzt eine neue einwilligung meinerseits das der Betrag wieder monatlich abgebucht werden kann und mir ein Schreiben dazu geschickt wird.

Ok dachte ich geht doch...

Das die für alles immer etwas länger brauchen wusst ich schon.

Weil nichts kam und auch nicht automatisch abgebucht wurde habe ich dann für Dezember und Januar das Geld dann selber per Onlinebanking an die Versicherung überwiesen. Mit allen Daten die für die Versicherung nötig sind um zu erkennen für welches KFZ der Beitrag ist.

Nun hab ich gestern einen Brief von der Polizei im Briefkasten gehabt seit dem 21.11.2008 der Versicherungsschutz erloschen ist.

Es kam aber absolut nichts von meiner Versichrung, kein Schreiben nichts...

Beitrag wurde ja gezahlt, wo ist der verblieben? Haben dich sich wohl in Ihre Kaffeekasse gesteckt?

Hab 2 mal kontrolliert und es ist alles richtig gelaufen bei den überweisungen.

Werde Montag gleich Versicherung anrufen und das klären.

 

Nun steht in dem Anhörungsbogen der Polizei ob das Fahrzeug seit dem 21.11.2008 bewegt wurde, klar wurde es bewegt, erstens weil wir es brauchen und zweitens weil wir garnicht wussten das kein Versicherungsschutz drauf ist.

 

Was passiert wenn man in den Bogen schreibt das der Wagen trotzdem bewegt wurde? Oder muss ich mich dazu garnicht äussern?

Gruß und schonmal vielen DANK

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13 Antworten

du musst dich nicht äussern! und hast auf der anderen seite fuer eine deckung deines kontos zu sorgen (verzoegerter gehaltseingang ist eher 2.-rangig)

das klärende gespräch mit der versicherung ist sicher das beste, und dieses kannst du auch den ordnungsbehoerden mitteilen.

nachweise der zahlung, werden bei versicherung und zulassungsstelle sinnvoll sein.

wenn wirklich alles seinen (richtigen) weg ging, wird es kaum probleme geben.

eine umstellung auf eine 1/4; 1/6; 1/12 jaehrliche zahlweise ist billiger, scheint dir aber wohl nicht moeglich?

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 1:07

Doch hatte sonst auch 1/4 jährlich...

Auto war vom 01.04 - 01.07 abgemeldet, da wir in der Zeit unser Cabrio gefahren haben.

Sollte eigentlich erst wieder am 01.09 angemeldet werden aber durch Motorschaden am Cabrio schon am 01.07.

Angemeldet hat ihn meine Frau da ich zu diesem Zeitpunkt arbeiten war und hat eben bei der Versicherung monatlich Zahlung genommen.

 

Das die Versicherung wahrscheinlich nicht interessiert das mein CHef zu spät gezahlt hat kann ich mir schon denken.

Das war auch das erste mal seit 4 Jahren das es zu spät war.

 

Wenn die Versichrung schon die Polizei und ich denk mal auch das Strassenverkehrsamt drüber informiert hat das kein Versicherungsschutz besteht, kommen dann lauferrein auf mich zu?

das ist nicht auszuschliessen.

weise steuer und haftpflchtzahlungen nach?

was in der art kenne/vermute ich nur bei falschen buchungen oder eben bei ausgebleibenen steuer und pflichtversicherungs-zahlungen.

(und selbst da sind fristen/mahnunge(n)/ vorher )

such den direkten kontakt zur versicherung (und parallel auch zur zulassungsstelle bei jedem fortschritt)

Moin Moin!

Es gibt keine Pflicht auf den Anhörungsboden zu antworten.

Ich würde in deinem Fall den Anhörugsbogen,nur mit deinen

Personen bezogenen Daten ausfüllen,und mit einer Kopie deiner Kontoauszüge

zurücksenden.

Zug um Zug,würde ich mit der Versicherung sprechen.

Der Fehler wird sich schnell aufklären,wenn die Beiträge tatsächlich

von deinem Konto überwiesen wurden.

 

MfG.alrock01

 

PS.Deine Versicherung hat wahrscheinlich ein Problem mit Dir,weil Du noch keine neue

Einzugsermächtigung erteielt hast! (Bestandteil deiner Versicherungsbedingungen) ???

 

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 1:23

Steuern und Versicherung ist ja bezahlt.

Ich find es nur extrem FRECH das nichts vorher von der Versicherung kam

Zitat:

Original geschrieben von Blumentopf1983

Steuern und Versicherung ist ja bezahlt.

Ich find es nur extrem FRECH das nichts vorher von der Versicherung kam

auf beiden seiten sind idR menschen die fehler machen koennen ...

wie auch immer scheint, wohl ueber 1-2 monate, kein ordnungsgemaesser zahlungseingang verbucht worden zu sein.

aus welchem grund auch immer. das koennten wir eh nur spekulieren.

Harry

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 1:34

Na da ich noch nächste Woche Urlaub hab kann ich das schön alles erlediegen.

Werd auf jeden Fall bescheid geben was bei raus kam.

bei deiner offensichtlichen bereitschaft, wird sich das schon regeln.

(kosten nicht ausgeschlossen :( )

good luck

Wichtig: Auf keinen Fall mehr das Fahrzeug im öffentlichen Bereich bewegen bis die Deckung nicht wieder besteht

Bei nicht versichertem Bewegen begehst du eine Straftat und nicht bloß was im Bußgeldbereich

am 18. Januar 2009 um 10:19

Hallo,

also wenn du den Beitrag so wie beschrieben umgehend bezahlt hast, kann deine Versicherung dagegen keine Einwenundung erheben. Auch Zahlungsverzögerungen von max 2 Wochen sind kein Grund von einer fehlenden Deckung zu reden.

Richtig hätte das angemahnt werden müssen. Die Haben vermutlich deine Überweisungen nicht richtig gebucht. Ruf wie beabsichtigt morgen direkt bei deiner Versicherung an und spricht mit denen darüber. Anschließend am besten direkt ein Fax dahin schicken von wegen:

Sehr geehrter Herr/Frau xxx,

wie bereits telefonisch besprochen wurde der Zahlungseingang nicht richtig verbucht bitte prüfen und der Polizei weiterleiten...

Der Polizei dann ebenfalls einfach deiner Personalien mitteilen und erklären, dass es sich hierbei wohl um einen Irrtum handeln würde. Kannst dir auch die Mitteilung der Versicherung/die Anzeige vorlegen lassen. Wenn die Polizei meint, dass man dafür einen Anwalt bräuchte, dann kannst du auf die Entscheidung des BGH verweisen, dass man sich in diesem Land immer noch selbst vor Gericht verteidigen darf und man daher im Rahmen der Gleichstellung gemäß Grundgesetzt auch entsprechend die gleiche Akteneinsicht zu bekommen hat wie ein Anwalt. Ist wirklich immer niedlich wenn du der Polizei/Staatsanwaltschaft damit kommst. Braucht man halt auch in Verfahren gegen andere des öfteren 8-))

am 18. Januar 2009 um 10:28

Zitat:

Original geschrieben von krypton1973

Hallo,

also wenn du den Beitrag so wie beschrieben umgehend bezahlt hast, kann deine Versicherung dagegen keine Einwenundung erheben. Auch Zahlungsverzögerungen von max 2 Wochen sind kein Grund von einer fehlenden Deckung zu reden.

Richtig hätte das angemahnt werden müssen. Die Haben vermutlich deine Überweisungen nicht richtig gebucht. Ruf wie beabsichtigt morgen direkt bei deiner Versicherung an und spricht mit denen darüber. Anschließend am besten direkt ein Fax dahin schicken von wegen:

Die Nichtzahlung der "Ersträmie" braucht nicht angemahnt werden. Wenn du die nicht innerhalb der Frist zahlst hast du halt keinen Versicherungsschutz.

@TE

Was da jetzt genau falsch gelaufen ist und wie du aus dieser Sacher herauskommst, kann nur durch ein Gespräch mit der Versicherung geklärt werden. Da du ja hoffentlich die Onlinezahlungsbeläge ausgeduckt hast, lässt sich ja nachvollziehen wann welches Geld wohin gegangen ist.

Und wie schon geschrieben. Fahrzeug bis zur Klärung stehen lassen.

Gruß

Frank

 

am 18. Januar 2009 um 10:44

Hi Frank,

bei der Erstprämie haste natürlich recht. Hörte sich für mich jetzt so an, dass das eine Monatsrate mitten im Jahr war.

Gruß

am 19. Januar 2009 um 10:49

Ich sehe ebenfalls nicht, dass es um die Erstprämie geht.

Erlischt dann er Versicherungsschutz nicht erst mit Kündigung des Vertrags? Sprich, selbst wenn der TE NICHT bezahlt HÄTTE (bzw die Versicherung die Zahlungen nicht richtig gebucht hat), müüste dann nicht erst eine Kündigung kommen? Ist das nicht übliches Vertragsrecht bei unbefristeten Verträgen (eine Seite muss begründet kündigen)?

Amen

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