REX 450 Crash...
Moin,
Bin noch ganz schockiert :-DDDD
Also Heute beim Einkaufen wurde mein Roller REX450 Geplätet....
War im geschäfft und hatte meinen Roller Drausen Geparkt.....als ich wieder raus kam ausem Geschäfft wurde mein Roller Mechanisch umgeparkt 🙄
Follgende dinge waren vorerst ersichtlich:
Beide Spiegel, HinterLampen, Kratzer überall auf allen Seiten, Ständer, Vorderlicht.
Nun meine Frage:
Da der Roller schon ca. 3-4 Jahre aufem Bukel hat... vermute ich mal das diese Rechnung nicht für mich aufgeht...
Bei dieser Summer wirde denke ich ein Totalschaden Draus entstehen und dann wird nur der Momentan wert gezahlt?
Wer kann helfen? und wer kann mir einen Guten Tipp geben wie ich nun am meisten schadensersats bekomme?
Ich brauche den Roller auch für die Arbeit um dahinzukommen!
mfg
Willti
7 Antworten
großflächige Verkleidungssschäden sind so gut wie immer Totalschäden ... und wert ist DIESE Mühle sowieso keinen Pfifferling mehr ...
wenn ich du währe würde ich die Kohle von der Versicherung einstreichen, die sicherheitsrelevanten Schäden reparieren und das Ding dann einfach weiter fahren ...
aber wart doch erst mal ab was der Gutachter spricht (fahr zum TÜV und lass ein Gutachten machen, du hast das Recht auf deinen EIGENEN Gutachter) ...
Der Roller ist fertig mit schön schreiben.
hab nen capriolo50 baugleich mit deinem.
mir hat einer die vorfahrt genommen.leichter plastikschaden,aber 450 e schaden .
der bock hatte vor dem bums laut gutachten noch nen wert von 350 e .
und nachher noch 100e .baujahr anfang 2005
machs am besten so wie guru gesagt hat.
oder einige dich privat mit dem gegner kannst vielleicht noch ein paar euro mehr rausholen.
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
aber wart doch erst mal ab was der Gutachter spricht (fahr zum TÜV und lass ein Gutachten machen, du hast das Recht auf deinen EIGENEN Gutachter) ...
...damit wäre ich vorsichtig. Richtig ist zwar, dass Du das Recht auf einen eigenen Gutachter hast, jedoch setzt dieses voraus, dass ein Gutachter überhaupt benötigt wird. Zahlt die gegnerische Versicherung oder der Unfallverursacher auch so, besteht für die Inanspruchnahme eines Sachverständigen kein Grund! Und damit bleibst Du auf den Gebühren sitzen.
Gruß, filou
nein, du hast IMMER das Recht den Schaden von unabhängiger Seite feststellen zu lassen ... sonst könnte die Versicherung ja sagen: "ok, du kriegst 5€ von uns, dann ist die Sache geregelt" ...
ohne Gutachten gibt es auch keine Schadenshöhe ... die einzige Alternative zum Gutachten währe ein Kostenvoranschlag, der ist allerdings nie so genau ...
und selbst wenn schon ein Gutachten gemacht wurde kann man immer noch ein Gegengutachten erstellen lassen ... das ist oft auch Sinnvoll wenn der Versicherungsgutachter totalen Stuss zusammenkritzelt was bei Rollern oft der Fall ist weil die Herren davon oft so viel Ahnung haben wie der Elefant vom Eier legen ...
kritisch kann das ganze nur bei sehr geringen Schäden (unter 500€) werden, da wird dann nur ein Gutachten bezahlt ... allerdings dürften in diesem Fall 500€ Schadenssumme leicht erreicht sein ...
so oder so würde ich (sofern Rechtsschutz besteht) die Sache einem Anwalt übergeben ... du bist in Deutschland als Rollerfahrer immer pauschalverdächtig und es wird gerne die linke Nummer probiert ...
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Zitat:
Original geschrieben von speedguru
nein, du hast IMMER das Recht den Schaden von unabhängiger Seite feststellen zu lassen ...
..das stand doch hier nicht zur Debatte. Es geht um die Kostenübernahme des eigenen Sachverständigen. Und auf eben diesen Kosten bleibst Du sitzen, wenn Du voreilig und ohne Grund einen Sachverständigen beauftragst. Wenn Du denn später das Gutachten des "Versicherungsgutachters" anzweifelst, steht es Dir selbstverständlich frei, ein weiteres Gutachten in Auftrag zu geben. Möglicherweise errechnet dieser sodann 185,77 Euro mehr an Schaden für Dich heraus. Leider reicht diese Summe dann jedoch nicht dafür aus, Deinen Gutachter zu bezahlen, denn Auftraggeber dafür bleibst nun mal Du! :-))
In dem Sinne
Gruß, Filou
die Gutachterkosten gehören zum Schaden, dieser ist zu ersetzen ... mit deiner Argumentation kommen die Gesellschaften gerne, aber i.d.R. ohne Erfolg ... wie gesagt, ausgenommen sind Bagatellschäden (Pflicht den Schaden gering zu halten), im allgemeinen werden da 500€ (durch einen Laien erkennbar (!) angenommen) ...
es besteht ein Grund für ein Gutachten (der Schaden ist ja wohl mehr als nur erheblich) und von voreilig kann auch keine Rede sein ... ich würde NIEMALS den Gutachter akzeptieren den die gegnerische Versicherung schickt (mache ich auch nicht), diese Figuren können meinetwegen den Schaden anschaun, aber sie kriegen von mir garantiert keine Angaben dazu oder gar eine Unterschrift ... bezahlt habe ich bisher auch noch kein Gutachten und mir währe aus meiner Praxis aus kein derartiger Fall bekannt ...
der Geschädigte Bestimmt wer den Schaden begutachtet/bewertet, nicht der Schädiger oder dessen Versicherung ...
Zitat:
Original geschrieben von speedguru
nein, du hast IMMER das Recht den Schaden von unabhängiger Seite feststellen zu lassen ... sonst könnte die Versicherung ja sagen: "ok, du kriegst 5€ von uns, dann ist die Sache geregelt" ...ohne Gutachten gibt es auch keine Schadenshöhe ... die einzige Alternative zum Gutachten währe ein Kostenvoranschlag, der ist allerdings nie so genau ...
1.das gutachten wurde sogar von der versicherung verlangt ,(ich habe nachgefragt)darauf hin bin ich zur Dekra,der hat das von der polizei erstellte schuldschreiben verlangt.
daraufhin wurde das gutachten erstellt,ohne das ich einen euro zahlen musste.
Laut den angaben des Be's ,ist die schuldfrage jawohl eindeutig.und selbst wenn schon ein Gutachten gemacht wurde kann man immer noch ein Gegengutachten erstellen lassen ... das ist oft auch Sinnvoll wenn der Versicherungsgutachter totalen Stuss zusammenkritzelt was bei Rollern oft der Fall ist weil die Herren davon oft so viel Ahnung haben wie der Elefant vom Eier legen ...
2.ein gegen gutachten wirst du dann wohl selbst zahlen müssen.
Leider hat sich der gutachter wohl bei si über die kosten der einzelteile informiert und dort sind die teile dopelt so teuer wie bei ecobike.
zusätzlich sollte ich den roller noch vermessen lassen,fand aber keine werkstatt die das machen wollte.
2.1Dazu muss ich sagen,das beide unfallgegner ein und die selbe versicherung haben.
2.2Mit stuss zusammenkritzeln hast du recht,der musste sich erstmal über den roller erkundigen.deshalb dauerte es auch fast ne ganze woche bis das gutachten fertig war.kritisch kann das ganze nur bei sehr geringen Schäden (unter 500€) werden, da wird dann nur ein Gutachten bezahlt ... allerdings dürften in diesem Fall 500€ Schadenssumme leicht erreicht sein ...
3.das geht ruckzuck.Wie schon oben angegeben knapp unter 500 euro.
so oder so würde ich (sofern Rechtsschutz besteht) die Sache einem Anwalt übergeben ... du bist in Deutschland als Rollerfahrer immer pauschalverdächtig und es wird gerne die linke Nummer probiert ...
4.Mit pauschalverdächtig hatte ich keine probleme,der grüne hat sich den rollerschaden betrachtet,hat den zeugen befragt,daten aufgenommen und das war's.