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Restwertleasing Differenz gefordert trotz niedrigem Restwert

Themenstarteram 6. März 2018 um 15:28

Hallo zusammen,

folgende Situation.

Habe vor ca. 2 Jahren einen Peugeot geleast (Restwertleasing 12 Monate). Da aber der Restwert sehr niedrig angesetzt war, hatte ich auch bei Rückgabe keinerlei böse Überraschungen bei der Rückgabe im letzten Jahr.

Nun haben wir im Anschluss ein weiteres Fahrzeug (Benziner) geleast. Der garantierte Restwert inkl. Mwst. liegt bei ca. 9.900€. Diesen habe ich nun abgeben wollen (keine Beschädigungen etc. wurden festgestellt / Fahrzeug in Top Zustand). Jedoch hieß es nun, dass aufgrund des übersättigten Marktes an äquivalenten Fahrzeugen eine Differenz von 1000€ entstanden ist, die mir in Rechnung gestellt werden sollen. Der aktuelle Marktwert für ein gleichwertiges Modell fängt bei ca. 11.200€ an.

Wie könnte man dagegen vorgehen bzw. kann man dies überhaupt?

Danke.

Beste Antwort im Thema

StandarD bitte.

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Zitat:

@guruhu schrieb am 7. März 2018 um 14:33:12 Uhr:

Eben der Preis steht fest. Der Kunde hat nicht die Möglichkeit auf Restwert X zu pokern und einen "Schnapper" zu machen.

Natürlich kann der einen "Schnapper machen", schau dir einfach die Angebote auf den einschlägigen Seiten an. Pokern kann er nicht, das stimmt. Muß er bei dieser Form aber auch nicht.

Unterschied:

Beim KM Leasing weiß der Kunde vor Vertragsabschluss, obs ein "Schnapper" ist.

Beim RW-Leasing (oder beim Barkauf) erfährt er erst nach der Rückgabe bzw. nach dem Verkauf obs einer war.

Zitat:

@Matsches schrieb am 07. März 2018 um 14:52:25 Uhr:

Pokern kann er nicht, das stimmt. Muß er bei dieser Form aber auch nicht.

Doch muss er dann, wenn für das spezielle gesuchte Modell gerade kein super LF geboten wird. Dann kann er entweder den schlechten LF beim KM-Leasing nehmen, Oder eben pokern.

Oder derjenige ist sich seiner km-Leistung unsicher. Viele km-leasings sehen bei minder-km nur eine Lachhafte Erstattung vor. Durch den Restwert kann man sich das quasi zurückkaufen. Es hat schon seine Berechtigung. Wenngleich es eben stark risikobehaftet ist. Aber sowas sollte man eben vorher wissen

Ja, wenn man sich bei der KM Leistung unsicher ist, ist es meist die schlechtere Lösung mal auf Verdacht mit möglichst vielen KM abzuschließen.

Nachzahlen der Überschreitung ist meist wesentlich billiger, da hast Du völlig Recht.

Und klar kann man sich das für den Restwert "zurückkaufen".

Falls es funktioniert.

Beim TE hats nicht funktioniert.

Und natürlich hat RW-Leasing seine Berechtigung:

Es beschert traumhafte Monatsraten, und vielen (sicher nicht allen) Kunden wird bei der Verwertung des Fahrzeugs schmerzhaft klar, wodurch diese entstanden sind.

Manchmal ist das kein Problem, man zahlt nach und fuhr dennoch rel. günstig.

Manchmal gehts in die Hose.

Ist eben ein gewisser Nervenkitzel dabei.

Manche mögen den, meines wäre es jetzt eher nicht.

Zitat:

@Matsches schrieb am 07. März 2018 um 15:11:15 Uhr:

Manche mögen den, meines wäre es jetzt eher nicht.

Nö, meiner auch nicht. Kann halt nur durchaus eine Marktberechtigung erkennen.

Ich denke es ist auch eher für höherpreisiger Autos sinnvoll. Einen 10.000€ Golf bekomme ich immer Recht easy verkloppt. Jetzt Versuch aber mal den 50.000€ 6er an den (Privat-)Mann zu bringen. Da wäre mir ein garantierter Rückkauf eventuell schon lieb. Wenngleich das Kostenrisiko hier eben deutlich größer ist. Aber: "thats life"

Ich habe in meinem Bekanntenkreis zwei liebe Menschen, die beide gerne neue Audis fahren.

Bei beiden bin ich der Meinung, dass sie sich einen neuen Audi eigentlich nicht leisten können, bzw. nicht leisten sollten.

Trotzdem fährt DIE eine einen A4 Avant und DER andere einen Q5. SIE den zweiten Audi, ER bereits den vierten.

Weil bei der monatlichen Rate jeder gesparte Euro (lebens)wichtig ist, machen sie beide dieses Restwertleasing.

Bei beiden hat es bisher funktioniert, weil der Händler (bisher) auf einen eventuellen Wertausgleich verzichtet hat. Voraussetzung für den Verzicht war und ist allerdings, dass auch das nächste Fahrzeug wieder ein Audi wird.

Beiden würde ein höherer Wertausgleich ein nicht unerhebliches Loch in die Haushaltskasse reißen. So gesehen, bleibt ihnen wohl nichts anderes übrig, als bei Audi zu bleiben. Vorausgesetzt, der Händler macht dieses Spiel auch in Zukunft mit.

Der A4 ist ein Beziner, da mag das durchaus noch mal funktionieren. Der Q5 ist ein Diesel. Da wird sich zeigen, ob der Händler den Restwert auch bei Rückgabe in 2,5 Jahren noch kundenfreundlich gestallten kann.

Meine Erfahrung mit dem "ausleihen von Autos", beschränkt sich zwar auf den jährlichen Urlaub, grundsätzlich verteufeln kann man dieses Restwertleasing aber wohl auch nicht.........oder doch.......keine Ahnung......ich persönlich finde Leasing grundsätzlich doof.

Schnäppchen. Schnapper bezeichnet die Person, die ein Schnäppchen macht.

Kannst du das Fahrzeug für den vom Händler veranschlagten Preis kaufen?

Dann würde ich versuchen das Fahrzeug zu übernehmen und privat zu vermarkten.

@ OT

mal aus Neugier, hast du wie beim ersten mal, als du nichts zahlen musstest, jetzt wieder im Anschluss einen neuen Peugeot geleast / gekauft oder wolltest du einfach "nur" das Auto loswerden?

Ich kenne das auch so, dass Händler extrem kulant sein können (auch beim Thema Macken), sofern man sich gleich das nächste Auto bestellt. Die hoffen ja nicht nur auf ihre Margen, sondern auch auf das nach wie vor lukrative Servicegeschäft.

Vor allem können sie diese oft überteuert angesetzten optischen Mängel intern für einen Appel un Ei beheben.

Zitat:

@digidoctor schrieb am 9. März 2018 um 12:23:30 Uhr:

Vor allem können sie diese oft überteuert angesetzten optischen Mängel intern für einen Appel un Ei beheben.

So ist das nicht ganz richtig. Klar kostet es den Händler weniger(wenn es intern erledigt wird. Lackiererei o.Ä), aber Vorallem in Sachen Dellen sind viele auf Externe Firmen angewiesen. Da ist meist (zumindest in dem Autohaus wo ich arbeite!) nicht viel Geld verdient.

 

 

Gruß

Jesse1860

Als Wertverlust werden aber nach meiner Erfahrung die Kosten wie im Versicherungsfall angesetzt. Nach meiner Erfahrung der absolute Selbstbedienungsladen. Kosten für eine Felge doppelt so hoch als Ersatzteil im Vergleich zum Zubehörpreis.

Ob die Rechnung des Dellenbeseitigers 1:1 an den Kunden weiter gereicht wird? Da hab ich so meine Zweifel. Kenne manch ein Autohaus, wo auf die Rechnung des Lackierers knapp 100 - und zwar Prozent, nicht Euro - aufgeschlagen werden. Selbst die Serviceleistung der Lackiererei, das Holen und Bringen, erscheint als Position "Verbringungskosten" auf der Kundenrechnung.

Gab hier auch mal so einen schönen Beitrag, wo dem Kunden neue Felgen in Rechnung gestellt wurden und das Auto dann mit den alten Felgen zum Verkauf stand.

Und alles schön abgesegnet von einem absolut unabhängigen Gutachter.

Wenn ich mich, in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde, Recht entsinne hat der Leasingkunde alle Schäden bis maximal zur Grenze der "alternativ" eintretenden Wertminderung zu tragen. Damit wäre irgendwelchen Phantasieaufschlägen eigentlich die Grundlage genommen.

Zitat:

@Jesse1860 schrieb am 10. März 2018 um 22:16:22 Uhr:

Zitat:

@digidoctor schrieb am 9. März 2018 um 12:23:30 Uhr:

Vor allem können sie diese oft überteuert angesetzten optischen Mängel intern für einen Appel un Ei beheben.

So ist das nicht ganz richtig. Klar kostet es den Händler weniger(wenn es intern erledigt wird. Lackiererei o.Ä), aber Vorallem in Sachen Dellen sind viele auf Externe Firmen angewiesen. Da ist meist (zumindest in dem Autohaus wo ich arbeite!) nicht viel Geld verdient.

 

 

Gruß

Jesse1860

Naja, unserer Lackiererpreise und Smart repair Preise sind immer teurer für Privatkunden als für unsere Partnerautohäuser und Leasingfirmen

Zitat:

@PeterBH schrieb am 10. März 2018 um 23:59:16 Uhr:

Ob die Rechnung des Dellenbeseitigers 1:1 an den Kunden weiter gereicht wird? Da hab ich so meine Zweifel. Kenne manch ein Autohaus, wo auf die Rechnung des Lackierers knapp 100 - und zwar Prozent, nicht Euro - aufgeschlagen werden. Selbst die Serviceleistung der Lackiererei, das Holen und Bringen, erscheint als Position "Verbringungskosten" auf der Kundenrechnung.

Gab hier auch mal so einen schönen Beitrag, wo dem Kunden neue Felgen in Rechnung gestellt wurden und das Auto dann mit den alten Felgen zum Verkauf stand.

Und alles schön abgesegnet von einem absolut unabhängigen Gutachter.

Ich glaube schon, dass das nervt, andererseits wundert mich, dass es gerade von dir kommt.

Denn bei einem Haftpflichtschaden bei Beteiligung einer gegenerischen Versicherung wirds ja nicht anders gemacht.

Auch dort wird JEDER Posten nach "unabhängigem" Gutachten abgerechnet und nach einem Rechtsbeistand geschrien, sobald sich der Unfallgegner (oder dessen Versicherer) erdreistet auch nur leide Zweifel an der einen oder anderen Position zu äußern.

Und auch dort ist es das (anerkannte) Recht eines jeden Geschädigten, frei zu entscheiden ob er z.B. seine Felgen tauschen lässt, oder ob er das Geld lieber einstreicht.

Ist genauso sein Eigentum, wie das geleaste Fahrzeug eben Eigentum des LG ist, Was damit passiert geht den Schädiger nichts an.

Natürlich beurteilen "Geber" und "Nehmer" den Kostenaufwand zur Beseitigung eines Schadens meist völlig unterschiedlich, das ist bei einem Haftpflichtfall nicht anders und füllt hier tagtäglich viele viele Threads und beschäftigt täglich viele viele Rechtsanwälte.

Ich weiss schon was Du meinst, aber warum sollte eine Schadenabrechnung für einen Kunden nach anderen Maßstäben festgesetzt werden als für eine Versicherung?

Entweder sie ist korrekt, oder sie ist es nicht.

Dann aber in beiden Fällen.

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