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Restwertangebot gegnerischer Versicherung obwohl Reparaturkosten niedriger als WBA

Themenstarteram 8. Januar 2018 um 18:44

Hallo,

ich hatte vor ca. zwei Monaten einen kleinen Unfall auf einem Parkplatz. Dabei lag die Schuld auf der gegnerischen Seite. Nach dem Schadensgutachten durch einen unparteiischen Gutachter wurden folgende Werte ermittelt:

Wiederbeschaffungswert: 4.500 €

Restwert: 350 €

Reparaturkosten: ca. 3.357 €

Somit liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert und auch unter dem Wiederbeschaffungsaufwand. Die gegnerische Versicherung müsste also die Reparaturkosten bezahlen.

Nun erhielt ich jedoch von der gegnerischen Versicherung ein Schreiben mit einem eigenen Restwertangebot in der Höhe von 1.600 €. Hier werde ich auch gleichzeitig auf die Schadenminderungspflicht meinerseits hingewiesen. Der Wiederbeschaffungsaufwand nach Ansicht der Versicherung beläuft sich dadurch auf ca. 2.900 € und liegt damit unter den Reparaturkosten.

Ich würde gerne das Auto reparieren und weiter nutzen. Meine Frage lautet daher: Muss ich das Restwertangebot der Versicherung nun wegen der Schadenminderungspflicht wahrnehmen oder habe ich trotz Angebot Anspruch auf die Reparaturkosten, die aus dem Schadensgutachten hervorgehen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema

Da kommt die Versicherung mit einem Restwertgebot, das sie wahrscheinlich mit Hilfe einer strafbaren Urheberrechtsverletzung besorgt hat. Dann wird die Geschädigte belogen und ihr wird eine Pflicht vorgegaukelt, die es gar nicht gibt, Beides mit dem Ziel, sich auf Kosten der Geschädigten unrechtmäßig zu bereichern.

Trotzdem kommen immer Einige um die Ecke mit der Empfehlung, Anwalt brauchst Du nicht, die Versicherung macht schon Alles richtig. Gleichzeitig kommt dann mehrfach der Ratschlag, doch lieber in der Werkstatt nach Gutachten reparieren zu lassen, obwohl die TE deutlich geschrieben hat, fiktiv abrechnen zu wollen, genau so, wie es das Gesetz eindeutig aussagt.

Geht's eigentlich noch? Was soll das?

Offensichtlich halten Einige das unsägliche Gebaren mancher Versicherung nicht nur für normal, sondern auch für legitim...:mad:

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Zitat:

@rrwraith schrieb am 11. Februar 2018 um 20:22:41 Uhr:

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 11. Februar 2018 um 19:01:09 Uhr:

Hast du dafür ein Beispiel?

Es könnten z. B. Absprachen mit Restwertkäufern getroffen werden.

Haftpflichtfall, wirtschaftlicher Totalschaden. Fahrzeug soll behalten und weitergefahren werden.

WBW - 3.000,- RW - 300,- Repko. - 3.200,-

Zahlung: 2.700,-

RW aus Börse - 1.000,-

Zahlung 2.000,-

Verkauft der Geschädigte, bekommt der Börsenkäufer, der normal auch nur 300,- geboten hätte, von der VS 700,- : Nullsummenspiel

Behält er sein Fahrzeug, gibt's für das Phantasiegebot 100,- Prämie.

Ersparnis für die Versicherung: 600,-

In der Kasko reduziert ein hohes Börsengebot bei jeder fiktiven Abrechnung die Höchstgrenze der Entschädigungsleistung erheblich.

Bei einem KH-Fall kann ich das praktisch ausschließen. Dort biete ich das Fahrzeug mir persönlich bekannten RW-Aufkäufer an. Ich denke so machen das andere SV auch.

Ob bei Kasko oder auch KH im Auftrag der Versicherung könnte es tatsächlich sein. Wenn ich die überregionalen Angebote sehe, dann muss man sich oftmals fragen, wie der Restwertaufkäufer noch etwas verdienen will.

Andererseits habe ich einen Auftraggeber (wir sind ein freies Büro, haben aber trotzdem 10 Versicherungen als Auftraggeber) der nicht als Versicherer in der Börse gelistet ist und trotzdem kommen solche unrealistischen Gebote.

Ich glaube die eigentliche Manipulation geschieht eher mit der Unwissenheit der Geschädigten.

Ich bin überrascht, dass bei diesen brisanten Themen (Manipulation des Restwertes bzw. Urheberrechtverletzung) so wenig Reaktion kommt.

Zitat:

@SGTUSV schrieb am 13. Februar 2018 um 06:57:57 Uhr:

Ich bin überrascht, dass bei diesen brisanten Themen (Manipulation des Restwertes bzw. Urheberrechtverletzung) so wenig Reaktion kommt.

ist bei solchen Anschuldigungen nicht ungewöhnlich und kann viele Ursachen haben

- einige wissen dass es stimmt, sind aber ruhig weil es nicht ins Weltbild passt

- einige wisssen dass es nicht stimmt, sind aber ruhig weil es nicht ins Weltbild passt

- einige können es nicht beurteilen und halten sich lieber erst mal raus

- Faschingszeit:D

- ...

Alltag ... fast normal ... kein Aufreger ... ;)

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