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Restwert zu niedrig, Kaufangebot statt Auszahlung?

Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 15:50

Moin

Meiner Freundin wurde ins parkenden Auto gefahren. Sind also geschadigter. Wir haben ein eigenen gutachter beauftragt bisher ohne Anwalt da sie nicht wollte, ich aber meinte das es besser wäre . Wir wollten das fiktiv abrechnen lassen.

Rep. Kosten 2098euro

Mehrwst 19% 398euro

Rep inkl 2497euro

Wbw 3350euro

Restwert steuerneutral 350

Neupreis ohne MwSt 8831

Wertminderung fällt nicht an

Reparatur Dauer 3tage

Nun gab's n schreiben von der Allianz bla bla Restwert wurde nicht angegeben oder ist zu niedrig.

Dann schreiben die das meiner Freundin ein Kaufangebot für 2050euro gemacht wird, und wir unbedingt auf dieses Angebot eingehen sollen.

 

Wollen wir nicht..

 

Also nochmal eine Email schreiben mit den Hinweis auf fiktive Abrechnung oder gleich zum Anwalt?

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48 Antworten

Es gibt schlichtweg keine Option, bei dem der Restwert aus dem Gutachten von Relevanz wäre!

1. Veräußern sie das Auto, so gilt der höhere Restwert der Allianz.

2. Fahren sie das Auto weiter, so werden die Reparaturkosten erstattet.

Ähm, bei der fiktiven Abrechnung spielt es doch eine extrem erhebliche Rolle hier...!?

@BerndMaili

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 15. Oktober 2022 um 16:21:14 Uhr:

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 15. Oktober 2022 um 09:43:09 Uhr:

Ich hab auch kein schlechtes Gewissen das ich bei der huk bin, spare halt Geld. Mir egal was andere dann für Probleme damit haben.

Jedem halbwegs (!!!) anständigen Mensch wäre es höchst unangenehm und peinlich, wenn sich der Geschädigte mit regulierungsunwilligen Versicherungen herumschlagen muss und neben nicht ersetzem Schaden noch den Ärger und die Rennerei an der Backe hat.

Hinreichend Potential für rundum asoziales Verhalten vorausgesetzt kann man aber zu deiner Meinung bzw. zu gar keiner anderen kommen.

Um mich kurz auf dein grausiges Niveau zu begeben: Da bleibt nur zu wünschen, dass sich dein Unfallgegner ebenfalls nach deinen Prämissen das miserabelste Angebot am Markt aussucht und du jahrelang deinen Ansprüchen hinterherrennst und auf einem guten Teil sitzen bleibst. ...

Manchmal gehen Wünsche ein wenig in Erfüllung.

Zitat:

@DarkDarky schrieb am 20. Oktober 2022 um 07:01:34 Uhr:

Ähm, bei der fiktiven Abrechnung spielt es doch eine extrem erhebliche Rolle hier...!?

@BerndMaili

Nein. Da es sich um einen sogenannten "Unter-Hundert-Fall" handelt.

1. Möglichkeit: Veräußerung der Fahrzeuges:

Sie bekommen den WBW ersetzt.

2. Möglichkeit: Weiternutzung:

Sie bekommen die Reparaturkosen ersetzt.

Der WBW aus dem Gutachten würde nur dann eine Rolle spielen, wenn es ein "Über-Hundert-Fall" ohne vollständige Reparatur wäre.

Unter Hundert bedeutet doch, dass die Reparaturkosten unter WBW sind aber über dem WBA, korrekt?

Der ermittelte WBA liegt doch hier laut Gutachten bei 3000€ (3350€ WBW minus 350€ RW).

Ergo liegen doch auch die Rep.-Kosten eben UNTER dem WBA...!?!

Wird teilweise unterschiedlich geschrieben, was ein "Unter-Hundert" oder ein "100%" Fall ist.

Entscheidend für unseren Fall ist, dass die Reparaturkosten nicht über dem WBW liegen.

Es ist also auf keinen Fall ein >100 Fall.

Damit spielt der Restwert bei Weiternutzung des Fahrzeuges keine Rolle.

Er hat dann Anspruch auf die Reparaturkosten.

Hier schön beschrieben:

https://www.haufe.de/.../...odell-des-bgh_idesk_PI17574_HI9811679.html

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 20. Oktober 2022 um 09:51:13 Uhr:

 

1. Möglichkeit: Veräußerung der Fahrzeuges:

Sie bekommen den WBW ersetzt.

2. Möglichkeit: Weiternutzung:

Sie bekommen die Reparaturkosen ersetzt.

Ist das denn so schwer zu verstehen? Oder lesen manche die Posts gar nicht?

Der TE will das Auto selbst reparieren und weiterfahren und fiktiv abrechnen, daher ist der Restwert sehr wohl entscheidend.

Zitat:

@nogel schrieb am 20. Oktober 2022 um 20:21:58 Uhr:

Ist das denn so schwer zu verstehen?

Das frage ich mich auch.

Zitat:

@nogel schrieb am 20. Oktober 2022 um 20:21:58 Uhr:

Der TE will das Auto selbst reparieren und weiterfahren und fiktiv abrechnen, daher ist der Restwert sehr wohl entscheidend.

Was ist an "Es werden dann die vollen Reparaturkosten" erstattet, so schwer zu verstehen?

Reparaturkosten = der entschandene Schaden.

Der wird in unserem Fall bei der Weiternutzung und fiktiver Abrechung in voller Höhe (netto) erstattet.

Seine Freundin bekommt also alles was ihr an Schaden entstanden ist ersetzt.

Eine Totalschadenabrechnung ist daher nicht mehr notwendig und damit ist auch der ermittelte Restwert komplett irrelevant!

Zitat:

Teile der Gegenseite mit, du hast das Auto mittlerweile für 350,- (oder meinetwegen für 500,-) verkauft. Ende der Durchsage. Kannst auf Wunsch noch einen Schmierzettel als Kaufvertrag erfinden mit irgendeinem polnischen Namen als Käufer.

Melde das Auto ab und nach deiner eigenen Reparatur wieder an.

Genau solche Dinge würde ich tunlichst unterlassen...

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Oktober 2022 um 20:22:10 Uhr:

Alles Kokolores, @Dellenzaehler hat Recht, du bist Geschädigter und kannst mit deinem Auto machen was du willst.

Kannst auf Wunsch noch einen Schmierzettel als Kaufvertrag erfinden mit irgendeinem polnischen Namen als Käufer.

Willst du den TE jetzt hier öffentlich zum Betrug auffordern!?

Dem Geschädigten steht frei, mit seinem Auto zu machen was er will. Auch es zu behalten und selbst (gerne fachmännisch oder weniger fachmännisch) zu reparieren.

Er muß sich nicht gefallen lassen, daß die Versicherung einen angeblichen Käufer in einer Restwertbörse benennt (mit hohem Kaufpreis) und er müßte dann sein eigenes Auto der Versicherung für diesen Wucherpreis "abkaufen".

Denn nichts anderes ist es ja im Endeffekt.

Zitat:

@Lastpfad schrieb am 1. November 2022 um 10:45:25 Uhr:

Zitat:

@nogel schrieb am 19. Oktober 2022 um 20:22:10 Uhr:

Alles Kokolores, @Dellenzaehler hat Recht, du bist Geschädigter und kannst mit deinem Auto machen was du willst.

Kannst auf Wunsch noch einen Schmierzettel als Kaufvertrag erfinden mit irgendeinem polnischen Namen als Käufer.

Willst du den TE jetzt hier öffentlich zum Betrug auffordern!?

Genau. Eigentlich geht es die versicherung nichts an, was er mit dem Auto gemacht hat. Er kann mitteilen "das Fzg. steht nicht mehr zum Verkauf in der Restwertbörse Verfügung". Ende.

am 2. November 2022 um 8:31

Dieser Thread führt ja mal ganz klar ersichtlich zu gar nichts. Der eine sagt so, der andere sagt so, einen einheitlichen Nenner gibts nicht. Deswegen, lieber TE:

Zitat:

gleich zum Anwalt?

Ja.

Fachanwalt für Verkehrsrecht raussuchen.

Und nächstes Mal gleich als allererstes. Die gegnerische Versicherung beschäftigt viele, viele Rechtsanwälte, deren einziger Sinn und Zweck es ist, der Versicherung Geld zu sparen. Warum willst du nicht "gleiche Waffen"?

Mir ist in den letzten zwölf Monaten zweimal jemand (zwei unterschiedliche Unfallbeteiligte natürlich) ins Auto gedübelt mit Schaden von 5000 + 6500 Euro. War sehr entspannt mit Anwalt.

Die Rechtslage ist doch eindeutig.

Sehe hier keinen Grund, warum man die Kosten unnötig in die Höhe treiben sollte.

am 2. November 2022 um 16:29

Es geht nicht um das klären der Rechtslage, sondern um das Durchsetzen der eigenen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.

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