Restwert zu niedrig, Kaufangebot statt Auszahlung?

Moin

Meiner Freundin wurde ins parkenden Auto gefahren. Sind also geschadigter. Wir haben ein eigenen gutachter beauftragt bisher ohne Anwalt da sie nicht wollte, ich aber meinte das es besser wäre . Wir wollten das fiktiv abrechnen lassen.

Rep. Kosten 2098euro
Mehrwst 19% 398euro

Rep inkl 2497euro

Wbw 3350euro
Restwert steuerneutral 350
Neupreis ohne MwSt 8831
Wertminderung fällt nicht an
Reparatur Dauer 3tage

Nun gab's n schreiben von der Allianz bla bla Restwert wurde nicht angegeben oder ist zu niedrig.
Dann schreiben die das meiner Freundin ein Kaufangebot für 2050euro gemacht wird, und wir unbedingt auf dieses Angebot eingehen sollen.

Wollen wir nicht..

Also nochmal eine Email schreiben mit den Hinweis auf fiktive Abrechnung oder gleich zum Anwalt?

48 Antworten

ich glaube das wird in dieser HIS-Datenbank gespeichert, bis es
a) repariert ist mit Nachweis und Auszahlung der MwSt. oder
b) 24 Monate vergangen sind
Dann ist es meines Wissens nach nur noch Deiner Versicherung bekannt

Die gegnerische Versicherung wird wahrscheinlich einen unreparierten Vorschaden einwenden und abwarten, ob du die Reparatur des Vorschadens irgendwie nachweisen kannst.

@vanguardboy
Den alten Schaden hab ich selber rauspoliert und etwas nachlackiert...

schreib hier mal bitte den Namen der Politur. Die muss ich unbedingt haben !

Vielen Dank 🙂

^Von der Politur und dem Lack wird bestimmt noch was übrig sein^
Damit kann der TE den jetzigen Schaden ja erneut beheben 😉😛

Jetzt mal im Ernst:
fahr zu dem Gutachter der für den vorherigen Schaden das GA erstellt hat und frage freundlich wie es aussieht.
Er sollte erkennen ob eine Schadenserweiterung eingetreten ist.
Im Normalfall sollte es so laufen wie berlin-paul geschrieben hat.

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