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Restwert

Themenstarteram 7. Mai 2019 um 20:42

Hallo,

Ich habe mal eine Frage es würde ein Gutachten an mein Auto gemacht. Ermittelte Schadenssumme: 1550 Restwert vom Auto 100€.

Jetzt hat mein Anwalt ein Schreiben an die Versicherung geschickt :

Zitat:

Sollten Sie gegenüber unserer Mandantschaft ein Restwerteangebot

abgeben wollen, so müssen wir an dieser Stelle darauf aufmerksam

machen, dass ein solches Restwerteangebot direkt an unsere Man-

dantschaft zu richten ist, da eine solche Vollmacht diesbezüglich nicht

besteht.

Kann die Versicherung jetzt sagen: Wir haben einen Interessenten der 500€ für das Auto bietet und mit mir es so abrechnen und sagen: Wenn Sie das Auto weiterhin fahren möchten müssten Sie uns 500€ geben? Obwohl ein Restwert von 100€ vorliegt?

Kann ich mein Auto schnell noch verkaufen?

Hoffe Ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank im voraus

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

ich frage mich, wie ein Rechtsanwalt so ein Schreiben an die Versicherung sendet.

Wie kann man denn so bescheuert sein und der Versicherung die Möglichkeit geben hier ein höheres Gebot abzugeben......:rolleyes:

Wenn ich der Sachverständige wäre, würde ich diesem "Anwalt" aber mal was ins Stammbuch schreiben.

 

Wie kann man denn seinen Mandanten -völlig unnötig- so dessen Dispositionsfreiheit einschränken?

Unglaublich.......:eek:

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Nein, das hat andere Gründe. Wie hoch ist denn der Wiederbeschaffungswert?

Themenstarteram 7. Mai 2019 um 21:06

Ich hänge mal die Tabelle vom Gutachter an.

Du kannst den im Rahmen der 130%-Grenze mit gebrauchten Teilen vollständig und fachgerecht reparieren und dabei für die Reparatur max. 2.016,30 € + Anwalts und Gutachterkosten aufwenden. Den Restwertabzug muss man nur hinnehmen, wenn man den Wagen binnen 6 Monaten verkaufen will.

Themenstarteram 7. Mai 2019 um 21:19

Achsoo, heisst also wenn ich mein Wagen weiter fahren möchte kann ich den "Restwertangebot" von der Versicherung ignorieren. Weil ich es nicht vorhabe zu verkaufen richtig?

Wenn es so ist wie ich es verstanden habe bin ich beruhigt ??

So ist es.

Themenstarteram 7. Mai 2019 um 21:22

Perfekt vielen Dank kann jetzt beruhigt schlafen.

Einen guten Nacht wünsche ich dir :)

:)

Aber, wenn die Versicherung jetzt noch einen Höchstbieter sucht (und findet) der z.B. 500,00 Euro für das verunfallte Fahrzeug zahlt, würde dieser Wert bei der Regulierung in Abzug gebracht werden.

Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Mai 2019 um 23:13:00 Uhr:

Du kannst den im Rahmen der 130%-Grenze mit gebrauchten Teilen vollständig und fachgerecht reparieren und dabei für die Reparatur max. 2.016,30 € + Anwalts und Gutachterkosten aufwenden. Den Restwertabzug muss man nur hinnehmen, wenn man den Wagen binnen 6 Monaten verkaufen will.

Bei fiktiver Abrechnung könnte es allerdings Probleme geben sofern die Versicherung ein höheres Restwertangebot nachschiesst, oder?

ich frage mich, wie ein Rechtsanwalt so ein Schreiben an die Versicherung sendet.

Wie kann man denn so bescheuert sein und der Versicherung die Möglichkeit geben hier ein höheres Gebot abzugeben......:rolleyes:

Wenn ich der Sachverständige wäre, würde ich diesem "Anwalt" aber mal was ins Stammbuch schreiben.

 

Wie kann man denn seinen Mandanten -völlig unnötig- so dessen Dispositionsfreiheit einschränken?

Unglaublich.......:eek:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 8. Mai 2019 um 09:27:37 Uhr:

ich frage mich, wie ein Rechtsanwalt so ein Schreiben an die Versicherung sendet.

Wie kann man denn so bescheuert sein und der Versicherung die Möglichkeit geben hier ein höheres Gebot abzugeben......:rolleyes:

Wenn ich der Sachverständige wäre, würde ich diesem "Anwalt" aber mal was ins Stammbuch schreiben.

 

Wie kann man denn seinen Mandanten -völlig unnötig- so dessen Dispositionsfreiheit einschränken?

Unglaublich.......:eek:

jo, ich dachte gerade, ich hätte getrunken.

Da du es aber gerade auch bestätigst, scheint mit mir alles in Ordnung zu sein :p

Zitat:

@gordi123 schrieb am 8. Mai 2019 um 09:13:05 Uhr:

Aber, wenn die Versicherung jetzt noch einen Höchstbieter sucht (und findet) der z.B. 500,00 Euro für das verunfallte Fahrzeug zahlt, würde dieser Wert bei der Regulierung in Abzug gebracht werden.

Wenn das Fahrzeug nicht repariert wird.

Auch wenn das Fahrzeug nicht repariert wird, ist der Restwert im Gutachten deines Sachverständigen für dich bindend, aus guten Gründen hat der BGH das so entschieden..........

Themenstarteram 8. Mai 2019 um 7:45

Hallo,

vielen dank für die zahlreichen Antworten.

Bin jetzt aber wirklich durcheinander gekommen.

Ich habe nicht vor mein Auto zu verkaufen, da ich mit dem Fahrzeug noch weiterfahren werde.

Den schaden zu reparieren habe ich auch nicht vor. Der Unfallverursacher hat mein Stoßstange rechte Seite bis Tür hinten rechts beschädigt.

Was kann die Versicherung jetzt sagen?

"Wir haben einen Interessenten der 500€ bietet " und mir die Option anbieten das ich es selbst kaufen darf?

Oder ist dieses nicht möglich, da ein Restwert von 100€ besteht?

Wenn du das auto weiterfährst, wird der restwert aus dem gutachten herangezogen und du bekommst wiederbeschaffungswert abzgl. 100€ ausgezahlt plus kostenpauschale.

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