Restwert
Hallo,
Ich habe mal eine Frage es würde ein Gutachten an mein Auto gemacht. Ermittelte Schadenssumme: 1550 Restwert vom Auto 100€.
Jetzt hat mein Anwalt ein Schreiben an die Versicherung geschickt :
Zitat:
Sollten Sie gegenüber unserer Mandantschaft ein Restwerteangebot
abgeben wollen, so müssen wir an dieser Stelle darauf aufmerksam
machen, dass ein solches Restwerteangebot direkt an unsere Man-
dantschaft zu richten ist, da eine solche Vollmacht diesbezüglich nicht
besteht.
Kann die Versicherung jetzt sagen: Wir haben einen Interessenten der 500€ für das Auto bietet und mit mir es so abrechnen und sagen: Wenn Sie das Auto weiterhin fahren möchten müssten Sie uns 500€ geben? Obwohl ein Restwert von 100€ vorliegt?
Kann ich mein Auto schnell noch verkaufen?
Hoffe Ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
ich frage mich, wie ein Rechtsanwalt so ein Schreiben an die Versicherung sendet.
Wie kann man denn so bescheuert sein und der Versicherung die Möglichkeit geben hier ein höheres Gebot abzugeben......:rolleyes:
Wenn ich der Sachverständige wäre, würde ich diesem "Anwalt" aber mal was ins Stammbuch schreiben.
Wie kann man denn seinen Mandanten -völlig unnötig- so dessen Dispositionsfreiheit einschränken?
Unglaublich.......:eek:
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47 Antworten
Genau das ist ja das Problem des TE:
Wenn er fiktiv auf Totalschadenbasis abrechnet hängt vom Restwert die Höhe der Versicherungsleistung ab. Wenn die Versicherung ihrer Regulierung nun einen höheren Restwert zu Grunde legt, verliert der TE damit bares Geld.
Genau dafür braucht man ja in so einem Fall den RA, und wenn der sagt "das macht mal unter euch aus", dann ist das ein Problem!
(natürlich würde ich in der Situation ganz fix darauf drängen, das Mandat zu erweitern...)