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Reparaturkostenversicherung German Assistance

Themenstarteram 27. August 2010 um 14:33

Nach dem ich mit German Assistance, einer Reparaturkostenversicherung sehr großen Ärger hatte und die Vorgehensweisen nicht nur von mir sondern auch von Unbeteiiligten als wenig erfreulich angesehen werden, suche ich Versicherungsnehmer, die ähnlich schlechte Erfahrungen gemacht haben. (Es liegen auch unabhängige negative Testberichte bezüglich dieser Gesellschaft vor).

Insbesondere geht es dabei um die Vorgehensweise der Versicherungsgesellschaft beim Abwimmeln bzw. Ablehnen von Schäden.

Vielleicht kann der eine oder andere hier etwas schreiben oder mit mir Kontakt aufnehmen.

Dankeschön vorab.

Beste Antwort im Thema

Nein,

keine Kooperation, sondern eine Mehrheitsbeteiligung der DEVK,

abgeschlossen im Februar 2009.

Zur German Assistance selbst und den Fragen des Themenstarters kann ich nur sagen,

dass sich in diesem Forum doch schon einiges zum Unternehmen finden lässt.

Bei einem Test verschiedener Garantieanbieter

durch "markt intern" belegte die German Assistance sowohl 2006, wie auch 2009 den letzten Platz !

Der Test findet immer im 2-Jahres Rhythmus statt.

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46 Antworten
am 27. August 2010 um 16:22

handelt es sich dabei um die DEVK-Versicherung?

Themenstarteram 27. August 2010 um 17:31

Jein.

German Assistance ist vor kurzem mit der DEVK zusammengegangen im Sinne einer Kooperation.

Rechtlich sind es noch zwei verschiedene Gesellschaften.

Wobei sich GA wohl mehr Kunden und die DEVK ein größeres "Service-Angebot" verschaffen wollte.

Nein,

keine Kooperation, sondern eine Mehrheitsbeteiligung der DEVK,

abgeschlossen im Februar 2009.

Zur German Assistance selbst und den Fragen des Themenstarters kann ich nur sagen,

dass sich in diesem Forum doch schon einiges zum Unternehmen finden lässt.

Bei einem Test verschiedener Garantieanbieter

durch "markt intern" belegte die German Assistance sowohl 2006, wie auch 2009 den letzten Platz !

Der Test findet immer im 2-Jahres Rhythmus statt.

am 26. Oktober 2010 um 21:53

Guten Abend,

ich habe mit der German Assistance seit heute auch diverse Probleme !

Ich habe im März diesen Jahres bei meinem BMW Händler eine Gebrauchtwagenanschlussversicherung abgeschlossen ! Die Prämie hierfür belief sich auf ca. 350 Euro, welches von der German Assistance durch einen Versicherungsschein und die entsprechende Versicherungsnummer bestätigt worden ist.

Somit dachten alle Beteiligten, es würde ein Versicherungsschutz bestehen ! (Vermutlich inklusive der GermanAssistance solange es nicht zum Schadensfall kommt)

Dieser Gedanke hielt aber bei dieser nur solange, bis an meinem Fahrzeug eine Nockenwelle getauscht werden musste, hintergrund war die aufblendende Motorkontrollleuchte und das Einsetzen des Notlaufprogrammes !

Heute morgen erhielt ich nun einen Anruf von meinen Freundlichen, dass die Versicherung auf keine Rechnungen, Anschreiben usw. reagieren würde.

Vor diesem Anruf ist der Händler vor einigen Wochen und vor der Reperatur schon mit der Versicherung in Kontakt getreten und teilte mir mit, dass gar kein Versicherungsschutz bestehen würde...

Bitte ?????

Da ich damals, bei der ersten Aussage fassungslos war, rief ich selber bei denen an:

Die sagten mir dann: "Ja, der Sachbearbeiter der dafür zuständig ist, ist gerade im Urlaub... Auf dauerndes drängeln und bohren meinerseits teilte mir nun ein anderer Sachbearbeiter mit, dass der Kollege sich geirrt habe und "natürlich" Versicherungsschutz bestehen würde... Nun gut, man kann sich ja mal irren, dachte ich mir ! Es wurde hiernach zunächst noch nichts über die Versicherung von mir abgewickelt, da mein Freundlicher es erst mal mit einem Softwareabdate über BMW München (Kulanz) abwickelte.

Als das Problem aber erneut auftrat, dachte ich mir, der Händler wird sich schon die Vorbestätigung der Versicherung holen und dann kann lustig repariert werden ! Das war die Bedingung !

4 Wochen nach der Reperatur kam dann heute der o.b. Anruf mit der Aussage, dass die Versicherung mal wieder nicht reagieren würde !

Auf meinen heutigen erneuten Anruf war der zuständige Sachbearbeiter auch anwesend und teilte mir mit: "Da besteht kein Versicherungsschutz"... Auf meine Argumentation, ich habe das Geld überwiesen, ich habe den Versicherungsschein, ich habe die telefonische Bestätigung erhalten usw... teilte mit der SB lediglich mit: "Das Fahrzeug verlor im 03/2010 seine Werksgarantie und die Anschlussversicherung inklusive des erforderlichen "Fahrzeugchecks" wurde im 12/2009 von mir abgeschlossen, 3 Monate vor Ablauf abgeschlossen... "laut unseren kleingedruckten Versicherungsbedingungen muss der Fahrzeugcheck jedoch im Monat des Ablaufes der Werksgarantie erfolgen !!!! Also, im 03/2010 ansonsten besteht kein Versicherungsschutz !!!

Auf diese Frechheit viel mir nun wirklich nicht mehr viel ein und ich habe morgen einen Termin bei meinem Anwalt !!!

Es kann doch nicht sein, dass man Geld bezahlt, alle Unterlagen erhält und seit einem halben glaubt einen Versicherungsschutz zu besitzen und wenn es zum Schadensfall kommt, werden von der GermanAssistance solche linken Nummern abgezogen...

Klar, wenn es eine Versicherungsbestimmung ist, hat der BMW - Händler zwar gepennt, aber das Geld kassieren, stillschweigen bewahren und hoffen das kein Schadensfall eintritt, ist von der Versicherung echt kriminell !!!

Weiterhin hat der BMW - Händler sich vor der Reperatur auch nicht die erforderliche Bestätigung des Versicherung eingeholt und jetzt soll ich am besten auf den Kosten sitzen bleiben !

Geile Nummer...

Habt ihr ähnliche Erfahrungen oder Ideen, wie hier die rechtliche Situation zu bewerten ist ?

Gruß Xenos

Ich habe eine ähnliche Erfahrung, jedoch mit der We** - Car Versicherung.

Schnell war man nur bei Abschluss derselben (immerhin 350€).

Im Schadensfall wurde der gefaxte Antrag zunächst mal ignoriert, telefonisch war ohnehin keiner zu erreichen. Als doch wurden Rückrufe versprochen, die nicht erfolgten so daß die Werkstatt irgendwann die Geduld (mit mir) verlor.

Alleine die vorgeschriebene Abwicklung war so gestaltet, daß der Versicherte möglichst gar nicht erst auf die Idee kommt, die Vers. in Anspruch zu nerhmen.

Die Diagnose musste in einer Fachwerkstatt erfolgen, danach Anfrage und Antrag auf Kostenübernahme, was (laut Versicherung natürlich nur in absoluten Ausnahmefällen) schon mal eine Woche dauern kann (schliesslich muss ja alles erst mal genau (etwa auf Formfehler:confused:) geprüft werden).

Die Reperatur selbst musste dann jedoch in einer freien Werkstatt erfolgen bzw. wären eben nicht mehr als diese Kosten erstattet worden (als Kunde habe ich ja schliesslich eine Kostenminimierungspflicht und die Werksgarantie sei ja ohnehin um).

Ist ein eigentlich ausdrücklich versichertes Teil dann in Folge eines anderen defekt gegangen geht der ganze Zirkus erst richtig los, und die Zahlung wird erst mal abgelehnt da das den Schaden eigentlich verursachende Teil (Dichtung, Riemen...) eben nicht versichert ist.

Man durchschaut schnell, daß es von vorne bis hinten darum geht auf Zeit zu spielen.

Lässt man dann irgendwann entnervt auf eigene Faust reparieren (das Auto steht zu diesem Zeitpunkt ja bereits 1-2 Wochen herum) schaut man ohnehin in die Röhre, da DAS ausdrücklich nicht gestattet ist und die Versicherung vollständig von Ihrer Zahlungspflicht entbindet. (Genau DAS passierte in meinem Fall)

Alles in allem scheint es mir, man sollte die Prämie lieber behalten und für etwaige Reperaturen sparen.

Eine Reperaturkostenversicherung wiegt einen möglicherweise in einer Sicherheit, die zukeiner Zeit gegeben ist.

Wenn eine GW Versicherung, dann direkt vom Hersteller (Stichwort: "Garantieverlängerung").

Zur Rep. dann ab in die Markenwerkstatt und es gibt keine Probleme.

Dort erfolgt eine Anfrage direkt in der EDV ob i.O. oder n.i.O. und nach einer halben Stunde kann es losgehen.

Auch diese Erfahrung habe ich gemacht (im Falle Peugeot).

Themenstarteram 27. Oktober 2010 um 12:35

Zu Xenos110:

Meine Erfahrungen habe ich hier bereits geschildert.

Lt. vielen Aussagen und neutralen Tests bin ich mit den Erfahrungen und dieser Gesellschaft nicht der Einzige.

Mein Ziel der Veröffentlichung hier war es, einige Mitstreiter zu finden, um in einem strafrechtlichen Verfahren gegen die Gesellschaft (Stichwort: Bereicherung / Betrug) Siegeschancen zu haben.

Leider sind die Deutschen aber noch nicht mal dazu in der Lage und mutieren zum s******, dem Ungerechten huldigenden 'Musterbürger' und unterstüzten so die Machenschaften der GA massivst.

Auch vor 70 Jahren hat diese Reatkionslosigkeit und das Dauernicken zu einer Entwicklung geführt, durch die vieles schlechter wurde, aber das haben zu viele vergessen.

Auch soll die Verarschung der Bürger durch dieselben, die sich alles gefallen lassen, durch die Bürger selbst wohl noch forciert werden, wenn ich von dem Verhalten des Stillhaltens von vielen darauf schließen kann.

Falls dir ein Anwalt zur Klage rät und ich meine Erlebnisse schildern soll, gib mir per PN Bescheid, ich bin dabei.

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

Ich habe eine ähnliche Erfahrung, jedoch mit der We** - Car Versicherung.

die sind schon seit 8.4.2009 insolvent

https://www.unternehmensregister.de/.../result.html?...

Würde mich kaum wundern bei deren Geschäftsgebaren.

'Ihre Homepage scheint sich allerdings bester Gesundheit zu erfreuen.

am 27. Oktober 2010 um 18:29

Ich war heute beim Anwalt und der sagte mir, dass die Versicherung mit der o.g. Bedingung in dem Antrag (es muss am letzten Monat der Werksgarantie das Fahrzeug gecheckt werden) leider durchkommen wird... und ich keinen Versicherungschutz erhalten werde.

Weiterhin werde ich wohl auch meinen Beitrag nicht zurückerhalten, !trotz! es nicht zur Leistung seitens der Versicherung gekommen ist !!!! Da können die sich aufgrund der Wartefristen und Bearbeitungsgebühren wohl so viel abziehen, dass ich mit nicht viel mehr rechnen dürfte...

Aber er sagte auch, in einem Rechtsstreit wird die Versicherung da nicht zu 100 % raus kommen...

Er sagte mir weiterhin, dass sowohl meine Person, als auch insbesondere der Händler, diesen Termin hätte drauf haben müssen !!! Ok, aber selbst wenn ich die Bedingungen auswendig gelernt hätte, über diese Falle wäre ich höchstwahrscheinlich trotzdem nicht gefallen, oder hätte sie zumindest nicht als absolutes Ausschlusskriterium angesehen ! Der Händler übrigens auch nicht...

Bei dem Händler war ich im Anschluss gewesen ! Aber alles gut, wir wurden uns einig (auch wenn ich drauf zahlen muss)

Rechnung: 1200,00 Euro

zum Glück hatte der Meister pro forma noch unabhängig nen Kulanzantrag bei BMW gestellt...

die übernehmen ca. 600,00 Euro !

Ich teilte ihm dann mit, das ich 200 Euro dazuzahlen werde.... Ansonsten hätte ich es drauf ankommen lassen !

Die restlichen 400 Euro wären dann Lehrgeld für BMW !

Er war einverstanden, alles problemlos.... Immerhin !!!

Jedoch ist meine Gebrauchtwagenversicherung nur noch nen sch... wert und denen den Versicherungsbetrag schenken, nein danke !!

Bei der Versicherung lasse ich es drauf ankommen ! Erst nen netter Brief und dann Klage ich.... auch wenn es nur nen paar hundert Euro Streitwert sind und meine Selbstbeteiligung im Rechtsschutz diese wieder auffressen wird !! Es geht mir jetzt ums Prinzip... ;):cool:

Zum TE:

Ich wäre bei einer Sammelklage natürlich auch dabei ! Es ist ne linke Nummer von der Versicherung, doch in meinem Fall nen Betrug nachzuweisen ist nach Angaben des Juristen, eher schwer... Hast Du dich mal juristisch beraten lassen ?

Gruß Xenos

Ich bin kein Rechtsexperte, aber Sammelklagen gibts in Deutschland nicht.

Themenstarteram 28. Oktober 2010 um 14:27

@Xenos110

Glück gehabt, dass Dein BMW - Händler so reagiert hat.

Die Einschätzung des Anwalts in Bezug auf eine evtl. Teilschuld sehe ich auch so. Die Lösung die hier gefunden wurde, kann dich aber dennoch Milde stimmen und zeigt, dass der BMW - Händler ganz vernünftig zu sein scheint.

Tipp Nr. 1 in Bezug auf German Assistance:

Nutze dein SOFORTIGES KÜNDIGUNGSRECHT nach dem Schadensfall.

Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen (oder 1 Monat, müsste ich nachlesen) gegenüber GA ausgesprochen werden. Sofern du mtl. die Beiträge gezahlt hast, bist du m. W. sofort raus, auch aus der Zahlungspflicht.

Sofern du jährlich im voraus gezahlt hast, frag deinen Anwalt, ob du von dem Beitrag was zurückerhältst (ich hab die Regelungen des neuen VVG´s nicht im Kopf).

Juristisch beraten lassen habe ich mich nicht; wenn sich allerdings bei vielen Menschen (Kunden) die Fälle ähneln und die Formulierung der Bedingungen extremst gesellschaftsorientiert sind sollte man aber schon davon ausgehen können, dass die Gesellschaft sich nicht als Solidargemeinschaft und Risikoträger sondern eher als radikal RECHTS- und Kapitalorientierte AG sieht.

Damit ist sie aus meiner Sicht per se keine VERSICHERUNG mehr sondern ein ausgeklügeltes, hochoffizielles Abzockunternehmen.

Und das das rechtliche Know-How sehr viel stärker im Vordergrund steht und der AG offensichtlich auch viel wichtiger ist, sieht man daran, dass im Vorstand und in der Führungsspitze Anwälte und keine Ingenieure sind.....

@ matches

Klar gibt es in Deutschland keine Sammelklagen.

Aber es gibt

1. gesammelte (Einzel-) Klagen und

2. verbesserte Erfolgsaussichten die Wahrheit aufzuzeigen wenn mehr als einer aktiv wird. Je mehr Zeugen desto besser.

Und GA ist nicht so groß wie die Bahn, sodass nicht davon ausgegangen werden muss, dass gegen Leute, die die Wahrheit sagen hier Pfeffersprays, Schlagstöcke und Wasserwerfer eingesetzt werden.

Meine Prognose: GA wird auch niemals so groß werden.

 

Zitat:

Original geschrieben von Fortschritt

Auch vor 70 Jahren hat diese Reatkionslosigkeit und das Dauernicken zu einer Entwicklung geführt, durch die vieles schlechter wurde, aber das haben zu viele vergessen.

Auch soll die Verarschung der Bürger durch dieselben, die sich alles gefallen lassen, durch die Bürger selbst wohl noch forciert werden, wenn ich von dem Verhalten des Stillhaltens von vielen darauf schließen kann.

Dir geht's aber grundsätzlich noch gut, oder? Selten so einen Sch.... gelesen.

Ansonsten fällt mir da höchstens noch folgendes zu ein:

BGB § 305c

Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

Zitat:

Original geschrieben von Fortschritt

.....

Tipp Nr. 1 in Bezug auf German Assistance:

Nutze dein SOFORTIGES KÜNDIGUNGSRECHT nach dem Schadensfall.

Die Kündigung muss innerhalb von 4 Wochen (oder 1 Monat, müsste ich nachlesen) gegenüber GA ausgesprochen werden. Sofern du mtl. die Beiträge gezahlt hast, bist du m. W. sofort raus, auch aus der Zahlungspflicht.

Sofern du jährlich im voraus gezahlt hast, frag deinen Anwalt, ob du von dem Beitrag was zurückerhältst (ich hab die Regelungen des neuen VVG´s nicht im Kopf).

.....

Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nur nach einem von der Versicherung regulierten Schadensfall, der ja hier nicht vorliegt. Oder sollte sich da etwa was geändert haben ?

Themenstarteram 30. Oktober 2010 um 7:21

Zitat:

Original geschrieben von Neo_Bobby

 

Ein Sonderkündigungsrecht besteht aber nur nach einem von der Versicherung regulierten Schadensfall, der ja hier nicht vorliegt. Oder sollte sich da etwa was geändert haben ?

Meines Wissens gilt das Sonderkündigungsrecht nach jedem Schadensfall, auch nach einem von der Versicherung nicht regulierten.

Sinn und Zweck dieser Regelung ist es, dass ein Vertragspartner nicht mehr per Vertrag an den anderen gebunden ist, wenn dieser mit der er Regulierung oder Nichtregulierung nicht einverstanden war, es evtl. Schwierigkeiten gab und die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist bzw. das Vertrauensverhältnis dadurch zerstört wurde und die nächste Vertragsstörung daher höher wahrscheinlich ist.

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