Reparatur und Leihwagen nach Verkehrunfall

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem, bei dem ich eure Hilfe brauche:

Ich hatte vor 15 Tagen einen Verkehrsunfall, der sich auf einem Freitag ereignete. Der Fahrer des anderen Fahrzeugs hat seine Schuld eingestanden. Da mein Fahrzeug an Reifen und Felge beschädigt ist, kann es derzeit nicht mehr verkehrssicher bewegt werden.

Noch am selben Tag habe ich den Schaden meiner Versichrung gemeldet. Am folgenden Dienstag teilte mit die Versicherung mündlich eine Haftungszusage der gegnerischen Versicherung mit. Bis heute habe ich noch keine schriftliche Bestätigung der Haftung erhalten.

Dennoch beauftragte ich am Mittwoch einen unabhägiggen Sachverständigen, der den Schaden am vergangenen Montag begutachtete und ein Gutachten erstellte, das er am Freitag an die Versicherung schickte.

Noch immer habe ich keine schriftliche Haftungszusage der Versicherung.

Was soll ich nun tun? Den Schaden reparieren lassen, auch ohne schriftliche Haftungszusage der Versicherung? Oder ist das zu risikoreich?

Wie lange hätte ich Anspruch auf einen Leihwagen oder eine Enschädigung für einen solchen? Die Versicherung meint, nur für die Zeit der Reparatur. Aber der Wagen ist ja schon seit 15 Tagen nicht mehr fahrbar und ich musste andere Verkehrsmittel nutzen.

Vielen Dank für alle Antworten schon im Voraus.

Beste Antwort im Thema

@Touareg5.0V10TDI

Tu dir den Gefallen und befolge den Rat mit dem Anwalt aus den obigen Beiträgen unverzüglich, d.h. am Montag.

Das schließt natürlich zwingend ein, dass man ab sofort selbst in der Sache gar nichts mehr ohne Absprache mit diesem unternimmt und vor allem nicht in irgendeiner Form mit der gegnerischen Versicherung kommuniziert.

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Und wenn du ein total armer Hund bist, keinen Kredit, keinen Dispo erhältst, musst du das der Versicherung auch mitteilen. Sollen entweder sofort eine Kostenzusage für die Rep. zusenden oder der Nutzungsausfall erhöht sich täglich.

Und wenn das Gutachten keine Beschädigung an der Radaufhängung oder Achse festgestellt hat, kannst du Reifen und Felge doch durchaus schon erneuern lassen.

Zitat:

@wolfgangpauss schrieb am 17. November 2018 um 17:08:01 Uhr:


Gleiche Versicherung, oh je, das ist beschissen. Denn dann werden die versuchen beiden eine Schuld aufzuladen um zweimal den SFR verringern zu können.

Existiert für diese Theorie irgendeine Quelle?
Oder ist es nur der Stammtisch?

Die Reparatur vorzustrecken, ist im Moment leider etwas schwierig 🙁

Der Gutachter konnte Schäden an der Achse nicht ausschließen. Eine Achsvermessung muss durchgeführt werden.

Die Kosten, um den Wagen wieder fahrbereit zu machen, sind locker bei ein paar Hunderten. Das kann ich derzeit leider nicht vorstrecken.

Ich werde mich zum Anwalt begeben.

Diesen muss doch die Versicherung des Verursachers zahlen, korrekt?

ja

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Dass ich momentan etwas klamm bin, habe ich der Versicherung telefonisch auch gesagt. Ist aber, da nur mündlich, vielleicht nicht so viel wert?

Die Anwaltskosten, ebenso wie die Reparaturkosten, trägt die Gegenseite, wenn keine Mitschuld vorliegt.
Normalerweise unterschreibt man Abtretungserklärungen, sowohl für den Sachverständigen als auch für die Werkstatt, die dann direkt mit der Versicherung abrechnen.
Gleichwohl bist du Auftraggeber, sollte die Versicherung also nicht zahlen, bist du in der Pflicht.

Hast du bei der Versicherung denn eine schriftliche Kostenzusage angefordert? Und wenn du hier schreiben kannst, warum kannst du mit der Versicherung nur telefonieren? Haben die keine Mailanschrift?

Teil denen deine Wünsche unter kurzer Fristsetzung schriftlich mit und weise darauf hin, dass du die Rep.-Kosten nicht verauslagen kannst.

@Touareg5.0V10TDI

Tu dir den Gefallen und befolge den Rat mit dem Anwalt aus den obigen Beiträgen unverzüglich, d.h. am Montag.

Das schließt natürlich zwingend ein, dass man ab sofort selbst in der Sache gar nichts mehr ohne Absprache mit diesem unternimmt und vor allem nicht in irgendeiner Form mit der gegnerischen Versicherung kommuniziert.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 17. November 2018 um 20:39:43 Uhr:


Teil denen deine Wünsche unter kurzer Fristsetzung schriftlich mit

Ich weiß es ist bald Weihnachten und man kann Wünsche äußern.

Dass das auch für Versicherungen gilt ist mir neu.

Belegbare und exakte Forderungen hätte ich dahin nachweisbar adressiert aber vielleicht klappts ja auch mit den Wünschen.

Ersetzte "Wünsche" durch "Forderung", im Prinzip besteht doch Einigkeit. Kannst es halt höflich oder bestimmt formulieren, je nach persönlichem Geschmack.

Hier stellt sich ein ganz einfaches Problem: Die Versicherung hat mündlich eine Zusage erteilt, das ist wohl unstreitig. Wenn der TE jetzt die Reparatur nicht durchführen lässt, weil er auf eine schriftliche Zusage wartet, aber nicht nachweisen kann, dass er dies auch der Versicherung mitgeteilt hat, kann er ein Problem bekommen.

Deshalb hier nochmals , bitte morgen bzw. umgehend zum Anwalt gehen je früher desto besser , kann doch nicht angehen das du Reparaturkosten vorstrecken musst welche du nicht verursacht hast , zudem ev. dann noch einen Kredit oder sonstige Mittel dir zumuten sollst nur um wieder ein fahrbares FHZ zu haben , du bist der Geschädigte und hier soll umgehend geholfen werden auch in Sachen einer Reparatur aber nicht auf deine Kosten .

Also wie schon von all den Vorrednern hier auch schon geschrieben , ab zum Anwalt mehr geht es einfach nicht zu sagen .

"kann doch nicht angehen das du Reparaturkosten vorstrecken musst welche du nicht verursacht hast , zudem ev. dann noch einen Kredit oder sonstige Mittel dir zumuten sollst nur um wieder ein fahrbares FHZ zu haben"

Sehen unsere Gerichte anders.

Genau, normalerweise rechnet ja die Werkstatt direkt mit der Versicherung ab, wenn die Schuldfrage klar ist.
Hast Du eine Schadensfallnummer (Aktenzeichen) von der Versicherung ist es noch einfacher für die Werkstatt.
Da du nicht fiktiv abrechnen willst, versteh ich auch nicht warum Du nicht làngst zur Werkstatt bist und die hättest auch fragen können. Oder deinen Gutachter.
Anwalt tu ich voll befürworten.
Scheinbar dein 1.Unfall und da gibt es einiges zu beachten um nicht benachteiligt zu werden.

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