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Reparatur Nachweis

Themenstarteram 22. März 2008 um 0:19

Guten Tag

Vor paar wochen habe ich auto unfall gehabt war nicht meine schuld.

Der gegner versicherung wollte zunächst kein schadenbetrags an mir auszahlen ohne erlaubni oder freigabe meines Bank wo ich der kredit vor 4jahren

genommen habe,dort ist auch mein fahrzeugbrief weil der kredit muss ich noch weiterhin bezahlen.

Also habe ich der Bank angerufen und um erlaubnis gebetet.

Und die freigabe an die versicherung habe ich bekommen unter der voraussetzung,daß das durch der Bank,

finanzierte Fahrzeug reperiert wird.

Daher bittet der Bank von mir nach erfolgter Reparatur,Nachweise über die instandsetzung zuzusenden,

z.B Reparaturrechnung und ersatzteilrechnung.

Frage 1. Kann ich mein fahrzeug reparierien wo mir gefehlt ?

Frage 2.Also der schadenbetrag ist erstelltvom der gutachter in höhe 2000€ und ich kenne werkstatt wo ich diese unfall schaden ungefähr für 1000€ reparieren kann.Muß ist der rest also 1000€ der Bank überweisen oder kann ich behalten ?.

Frage 3.Muß ich überhaupt eine reparatur nachweis einreichen an der Bank ?.

Weil ich glaube solange ich punktlich und ohne probleme meine raten an der Bank überweise gehört der wagen ohne welche wenn und aber Mir .

Frage 4 Wenn mein fahrzeug repariert wird und ich schicke zur der Bank keine reparaturnachweis,was kann der Bank gegen mich unternehmen oder tun, bekomme ich eine strafe oder so was ? Ader wurden die nichst tun ?

Danke voraus für ihr antworten .

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19 Antworten
am 23. März 2008 um 23:20

Dann such Dir mal ganz schnell einen anderen Anwalt, scheint ja eine schöne Pfeife zu sein nach deiner Aussage jetzt !!!

Was Du da schreibst das er dir gesagt hast das du das machen mußt glaube ich dir nicht.

Irgendwie denke ich das du mich hier auf den Arm nehmen willst :-(

Für mich ist das Thema jetzt beendet. Frohe Ostern!

Themenstarteram 23. März 2008 um 23:31

Ich bin ehrlich ! und glaube ich das, der rechtsanwalt mich falsch beraten hat.

Darum bin ich hier um rat zu fragen.

Danke und auch wunsche ich Dir Schöne Ostern

am 23. März 2008 um 23:36

Der Anwalt hat eine Vollmacht von Dir und somit muß er alles in deinem Sinne regeln, auch diesen Fragebogen!

Irgendwelche Unterlagen hat die Bank und die Versicherung nur bei ihm anzufordern und er schickt sie auch dort hin gegebenfalls wenn erforderlich.

Der Ansprechpartner für die Versicherung und Bank ist nur noch der Rechtsanwalt und nicht mehr du!

Der Rechtsanwalt informiert dich immer über den Schriftverkehr indem er dir Kopien zusendet von seiner Korrospondenz mit zum Beispiel " Nur zur Kenntnisname"

Normal brauchst du dich nur noch in den Sessel setzen und nichts mehr tun!

Hat dir eigentlich auch die gegnerische Versicherung den Gutachter bestellt und dir das Gutachten ausgestellt?

Du hast auch alle Fragen hier beantwortet bekommen und nun müsstest du eigentlich das wichtigste wissen!

Themenstarteram 24. März 2008 um 17:34

Der Anwalt hat eine Vollmacht von Dir und somit muß er alles in deinem Sinne regeln, auch diesen Fragebogen!

Irgendwelche Unterlagen hat die Bank und die Versicherung nur bei ihm anzufordern und er schickt sie auch dort hin gegebenfalls wenn erforderlich.

Der Ansprechpartner für die Versicherung und Bank ist nur noch der Rechtsanwalt und nicht mehr du!

Der Rechtsanwalt informiert dich immer über den Schriftverkehr indem er dir Kopien zusendet von seiner Korrospondenz mit zum Beispiel " Nur zur Kenntnisname"

Normal brauchst du dich nur noch in den Sessel setzen und nichts mehr tun!

 

Hat dir eigentlich auch die gegnerische Versicherung den Gutachter bestellt und dir das Gutachten ausgestellt?

Antwort : nein

 

Du hast auch alle Fragen hier beantwortet bekommen und nun müsstest du eigentlich das wichtigste wissen!

am 25. März 2008 um 23:36

Huch jetzt muß ich aber mal was korrigieren.

Der Rechtsanwalt muß der Bank eine Mitteilung über den Unfall des finanzierten Fahrzeugs machen und eine Prozeßstandschaftsvollmacht bei der Bank beantragen damit der Anwalt eine Aktivlegimitation hat.

Desweiteren muß er erfragen inwieweit Schadensansprüche an den zu erwartenden Schadensbetrag von der Bank gestellt werden. Dazu sendet der RA auch eine Kopie des Gutachtens zur Bank.

Nun kann die Bank auf Schadensanprüche verzichten oder den merkantilen Minderwert des Fahrzeugs für sich beanspruchen obwohl du Eigentümer des Autos bist aber die Bank den Eigentumsvorbehalt hat.

Solltest du das Auto komplett bezahlt haben, so denke ich kannst du den Betrag von der Bank zurückverlangen oder es wird mit den letzten Raten verrechnet oder dir bei frühzeitiger Ablösung gut geschrieben.

Ansonsten, wenn die Bank das Geld behalten würde und das Auto komplett abbezahlt ist, würdest du ja durch einen unverschuldeten Unfall einen Unfallwagen zum Neupreis kaufen, der wenn du ihn verkaufen willst nur als Unfallwagen verkaufen kannst. Dann würdest du unverschuldet einen wirtschaftlichen Nachteil erleiden und die Bank sich über das schöne geschenkte Geld freuen. Kann mir nicht vorstellen, das dieses gegenüber dem geschädigten der das Fahrzeug erworben hat rechtens ist!

Die Versicherung hingegen bekommt erst mal nichts davon mit, das daß Fahrzeug finanziert ist und wird aufgefordert die Schadensanprüche an Ihn in einer gesetzten Frist zu überweisen.

 

Das tut er indem er die Reparaturkosten nach Gutachten netto erst einmal verlangt, sowie den merkantilen Minderwert und die Unkostenpauschale. (Fiktive Abrechnung oder auch Abrechnung nach Gutachten genannt)

Wenn dein Auto repariert ist gibst du dem Rechtsanwalt die Rechnung. Die zeigt das dein Auto Fachgerecht repariert wurde und der Anwalt rechnet dann weiter ab mit der Versicherung. (Nutzungsausfall und fehlende Reparaturbeträge die die Werkstatt noch bekommt)

Da er ja mit der Rechnung den Reparaturnachweis bereits erbracht hat gegenüber der Versicherung kann er der Bank auch den Reperaturnachweis anhand der Rechnung schicken.

Hat das alles ohne Klage funktioniert, bekommt die Werkstatt und die Bank ihre Ansprüche und du deinen Anteil zum Beispiel den Nutzungsausfall und die Unkostenpauschale und wenn du Glück hast und die Bank auf Schadensanprüche verzichtet noch den merkantilen Minderwert.

Wie du siehst macht das alles der Rechtsanwalt für dich und das beste ist wirklich das Auto in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen!

 

 

 

 

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