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Reparatur Nachweis

Themenstarteram 22. März 2008 um 0:19

Guten Tag

Vor paar wochen habe ich auto unfall gehabt war nicht meine schuld.

Der gegner versicherung wollte zunächst kein schadenbetrags an mir auszahlen ohne erlaubni oder freigabe meines Bank wo ich der kredit vor 4jahren

genommen habe,dort ist auch mein fahrzeugbrief weil der kredit muss ich noch weiterhin bezahlen.

Also habe ich der Bank angerufen und um erlaubnis gebetet.

Und die freigabe an die versicherung habe ich bekommen unter der voraussetzung,daß das durch der Bank,

finanzierte Fahrzeug reperiert wird.

Daher bittet der Bank von mir nach erfolgter Reparatur,Nachweise über die instandsetzung zuzusenden,

z.B Reparaturrechnung und ersatzteilrechnung.

Frage 1. Kann ich mein fahrzeug reparierien wo mir gefehlt ?

Frage 2.Also der schadenbetrag ist erstelltvom der gutachter in höhe 2000€ und ich kenne werkstatt wo ich diese unfall schaden ungefähr für 1000€ reparieren kann.Muß ist der rest also 1000€ der Bank überweisen oder kann ich behalten ?.

Frage 3.Muß ich überhaupt eine reparatur nachweis einreichen an der Bank ?.

Weil ich glaube solange ich punktlich und ohne probleme meine raten an der Bank überweise gehört der wagen ohne welche wenn und aber Mir .

Frage 4 Wenn mein fahrzeug repariert wird und ich schicke zur der Bank keine reparaturnachweis,was kann der Bank gegen mich unternehmen oder tun, bekomme ich eine strafe oder so was ? Ader wurden die nichst tun ?

Danke voraus für ihr antworten .

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19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Opel Fan SGW

Guten Tag

 

Der gegner versicherung wollte zunächst kein schadenbetrags an mir auszahlen ohne erlaubni oder freigabe meines Bank wo ich der kredit vor 4jahren

genommen habe,....

Servus!

Woher weiß die Versicherung von der Finanzierung & was interessiert es die Versicherung überhaupt?

BTW: Bei welcher Bank hast Du finanziert?

Gruß

weflydus

am 23. März 2008 um 13:20

Wenn du nicht schuld bist an dem Unfall geh zum Rechtsanwalt und die gegnerische Versicherung muß diesen auch bezahlen. Das kann man auch noch Wochen nach dem Unfall machen.

Der ist der deutschen Sprache besser mächtig als du und reguliert den Schaden für dich mit der gegnerischen Versicherung.(Das ist nicht bösartig oder kritisierend gegen dich persönlich gemeint und sei mir verziehen wenn du Legastheniker bist)

Ich denke mal das du eine ganze Menge falsch verstanden hast und durcheinander bringst was die von dir wollen.

Denn die gegnerische Versicherung braucht weder eine Freigabe von der Bank und die Bank braucht keine Reparaturrechnung von Dir.

Ich kann dir wirklich nur raten selbst die Finger davon zu lassen und professionelle Hilfe zu nehmen, denn ich glaube hier dir das alles zu erklären würde dir auch nichts nützen, da du das von der Komplexität her auch nicht hier verstehen würdest.

Bitte nicht persönlich nehmen! Ich denke das ist der beste Rat den man dir hier geben kann!

 

Zu deinen Fragen:

1. Du kannst dein Fahrzeug reparieren lassen wo du möchtest. Die Versicherung braucht dann die Rechnung und rechnet mit der Wekstatt ab. (Abrechnung auf Rechnungsbasis) Auch wenn die Reparaturkosten höher sind als die vom Gutachter geschätzt, muß die Versicherung die begleichen.

Im Gutachten hat der Gutachter bestimmt was von einem "merkantilen Minderwert" geschrieben. Dieser Betrag steht dir auch zu.

Außerdem hast du noch recht auf Nutzungsausfall, welches pro Tag einen bestimmten Betrag je nach Fahrzeug gibt solange es in der Werkstatt steht. Hierzu hat der Gutachter besimmt auch was im Gutachten stehen zum Beispiel Reparaturzeit ca. 3-4 Arbeitstage.

2. Das nennt sich dann fiktiv nach Gutachten abrechnen und du bekommst von der Versicherung nicht den Bruttobetrag von 2000 Euro, sondern den Nettobetrag. Also den Reparaturbetrag ohne Mehrwertsteuter. Das heißt in deinem Fall etwas über 1600 Euro. Wenn du den Schaden fiktiv nach Gutachten abrechnen möchtest les dir das durch:

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-abrech.htm

Die Bank bekommt keinen Cent von dir für den Schaden. Die will nur das du deine Raten weiter pünktlich zahlst.

3. Die Bank braucht keinen Reparaturnachweis von dir, sondern die gegnerische Versicherung bei fiktiver Abrechnung wenn z.B auch noch die Mehrwertsteuer von der Versicherung verlangt wird. Steht auch alles hier:

http://www.auto-unfall-hilfe.de/stadt/index1.htm?unfall-abrech.htm

4. Die Bank wird nichts gegen dich unternehmen, da sie keinen Reparaturnachweis von dir braucht (genauso wenig hat die gegnerische Versicherung was mit deinem Fahrzeugbrief zu tun). Die wird nur was gegen dich unternehmen wenn du deinen Kreditverpflichtungen nicht nachkommst, ansonsten ist der das alles in deinem Fall Schnurz-piep-egal.

Wie du siehst, solltest du dir professionelle Hilfe nehmen um das alles ordentlich zu regeln und dir keine eventuellen Nachteile entstehen.

Themenstarteram 23. März 2008 um 19:50

Der gegner versicherung wollte zunächst kein schadenbetrags an mir auszahlen ohne erlaubni oder freigabe meines Bank wo ich der kredit vor 4jahren

genommen habe,....

Servus!

 

Woher weiß die Versicherung von der Finanzierung & was interessiert es die Versicherung überhaupt?

 

BTW: Bei welcher Bank hast Du finanziert?

 

Gruß

weflydus

Hallo.

Antwort : Weil in der fragebogen von der gegner Versicherung war diese frage ob mein fahrzeug finanziert ist und vom welchie Bank ,diese frage habe ich auch wahrheitsgemäß beantwortet mit ja. Diese bank heißt Santander Consumer Bank.

Themenstarteram 23. März 2008 um 20:04

Hallo.

Antwort : Weil in der fragebogen von der gegner Versicherung war diese frage ob mein fahrzeug finanziert ist und vom welchie Bank ,diese frage habe ich auch wahrheitsgemäß beantwortet mit ja. Diese bank heißt Santander Consumer Bank.

 

Zitat:

Original geschrieben von Opel Fan SGW

Hallo.

Antwort : Weil in der fragebogen von der gegner Versicherung war diese frage ob mein fahrzeug finanziert ist und vom welchie Bank ,diese frage habe ich auch wahrheitsgemäß beantwortet mit ja. Diese bank heißt Santander Consumer Bank.

Ist ein normaler Sachverhalt. Je nachdem, wie lange der Kredit noch läuft und welchen Gegenwert der Wagen im Verhältnis zur Ablösesumme noch hat, würde ich mich für die eine oder ander Variante entscheiden. Bei einer langen Laufzeit mache die Reparatue bei einer Fachwerkstatt, die die Kosten direkt mit der Versicherung abrechnen. So hast Du die Gewissheit der bestmöglichen Qualtät (auch bei Reparaturmängeln, wie z.B. Farbunterschiede bei Lackierung kann man auf Nachbesserung bestehen) und kein Wertverlußtrisiko durch Hinterhofpfusch. Ist der Kredit eh´ kurz vorm Ende und dasw Auto auch als Unfallwagen mehr Wert als die Ablösesumme, dann mach was Du für Richtig hältst.

Gruß, Wolf.

am 23. März 2008 um 21:28

Der gegnerischen Haftpflichersicherung hat es ein Sch....dreck zu intressieren ob ein Auto finanziert ist und hat nichts mit normalen Sachverhalt zu tun.

Auf solche Fragen muß man gar nicht Antworten. Die Versicherung hat den Schaden vom Geschädigten zu regulieren und sonst nichts.

Wie man überall lesen kann und vor gewarnt wird ist auf solche Fragebögen von Versicherungen zu Antworten und das einem Fachkundigen überlassen. Das stecken zuviele Fangfragen drin!

Hier mal die Regeln für Unfalgeschädigte, wie man sich gegenüber der gegnerischen Versicherung verhalten muss.

Siehe Regel 4 zu Fragebögen:

www.ra-hofer.de/pdf_formulare/regeln_unfallgesch.pdf

Themenstarteram 23. März 2008 um 21:44

Guten Tag .Mensch_Maier

Ich danke sehr Ihnen für Ihr antworten aber...

...Doch die Bank wo mein fahrzeug finanziert ist verlangen von mir die Reparatur nachweis oder Reparaturrechnung.

Aber alles nach der reihe...

Als die gegnerische Versicherung von mir erfahren hat, das mein fahrzeug bei der Bank finanziert ist.

Haben die verlangt eine entsprechende Erklärung oder Erlaubnis von der Bank an wen die Entschädigung

ausgezahlt sollen die überweisen.

Also habe ich die Bank angerufen und erzählt das ich die Freigabe oder Erlaubnis brauche für die gegnerische versicherung.

Nach zwei tage habe ich vom Consumer Bank ein brief bekommen in welche steht diese formulierung:

Vom Bank original geschrieben:

Wir teilen Ihnen mit ,daß wir mit der Auszahlung des Schadensbetrages an Sie einverstanden sind und die Versicherung entsprechend informiert haben.

Aber die freigabe an die Versicherung erfolgt unter der Voraussetzung,daß das durch uns finanzierte Fahrzeug repariert wird .

Daher bitten wir Sie uns nach erfolgter Reparatur,Nachweise über die Instandsetzung zuzusenden,z.B Reparaturrechnung,Ersatzleilerechnung.

(Die Versicherung nach diese erlaubnis, hat mir der Schadensbetrags an meine konto schon überwiesen.

Also das geld für die reparatur habe ich schon.)

Und die Bank hat mir für diese reparatur zeit von 2 wochen gegeben,nach zwei wochen muss ich die Reparaturrechnung zusenden.

--------------------------------------

Also ich finde das alles sehr komisch und das nervt mich gewaltig.Weil wird pasiert wenn ich mich mein fahrzeug selbst reparieren werde, woher bekomme ich die rechnung.Ich zahle meine raten jeden monat punktlich also glaube ich auch das mein fahrzeug mir gehört.Wen ich bei meinem fahrzeug was ändern will oder was umbauen möchte muß ich auch die Bank um erlaubnis bitten?

Bitte schreiben Sie mir was denken Sie darüber.Und soll ich die reparaturrechnung doch zusenden zu diesen Bank oder nicht ? Und was passieren kann wen ich das nicht mache was die Bank von mir verlangt?

Ich warte auf Ihre antwort.

Danke für ihr antworten und schöne Grüß.

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Du hast mit einem sehr seriösen Versicherer zu tun, da die meisten Versicherer diese Frage nach dem Eigentümer oft nicht stellen und damit ein grosses Risiko eingehen den Schaden 2x bezahlen zu müssen.

2. Hat die die gegnerische Versicherung erfahren, dass der Verkauf unter Eigentumsvorbehalt der finanzierenden Bank stattgefunden hat, d.h. die Bank ist Eigentümer bis zur vollständigen Bezahlung des PKW.

3. Der Eigentümer hat anrecht auf die Versicherungsleistung und niemand sonst.

4. Der Eigentümer (Santander) gibt der gegn. Versicherung eine Vollmacht dass diese an dich als Nutzer zahlen darf.

5. Im Gegenzug verlangt der Eigentümer vom Nutzer einen Nachweis, dass das FZG fachgerecht repariert wurde. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage einer Reparaturkostenrechnung durch einen Fachbetrieb.

Wenn das (5.) nicht in Frage kommt, kannst Du auch ein Gutachten einreichen, dass nachweist, dass das FZG fachgerecht repariert wurde wenn du das FZG ohne Rechnung hast reparieren lassen.

am 23. März 2008 um 22:20

Wenn ich ein Fahrzeug finanziere bin ich Besitzer und Eigentümer des Fahrzeugs und die Bank hat nur ein Eigentumsvorbehalt. Ansonsten sieht es nur anders aus wenn das Fahrzeug geleast ist und nicht finanziert!

Und solange ich meinen Kredit pünktlich bezahle, solange hat die Bank nicht einmal recht nur einen einzigen Finger auf mein Auto zu legen weder noch einen einzigen Eurocent von meinen Schadensersatzansprüchen zu bekommen !!!

Was die gegnerische Versicherung die da tätig ist unseriös, genauso wie diese Santander Bank worüber ich mich gar nicht auslassen will aber reichlich bekannt ist.

 

@ Opel FAN SGC

Mein lieber Freund, du hast Fehler gemacht und vielleicht daraus gelernt, daß man mit der gegnerischen Versicherung nie selber als Geschädigter seine Schadensansprüche geltend macht!

Du kannst dir aber immer noch rechtlichen Beistand nehmen, der von der Versicherung die deinen Schaden bezahlen muß auch bezahlt werden muß. Tue das bitte in deiner Lage jetzt! Das ist nur ein sehr gut gemeinter Rat, da du noch viel mehr Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend machen kannst!

Mehr kann ich dir nicht mehr hier helfen und noch mehr dazu hier sagen.

Themenstarteram 23. März 2008 um 22:36

Ich möchte mich bei euch allem bedanken für Ihr antworten .Und die werde mich nicht unterkriegen . ;-)

Wünsche alles Gute .

Danke.

am 23. März 2008 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von Opel Fan SGW

 

Ich möchte mich bei euch allem bedanken für Ihr antworten .Und die werde mich nicht unterkriegen . ;-)

Wünsche alles Gute .

Danke.

Doch sie haben dich schon untergekriegt und du begreifst es leider immer noch nicht!

Les dir das durch:

http://www.stern.de/.../608920.html

Themenstarteram 23. März 2008 um 22:48

Nein nein die sache liegt schon seid 3w bei meinem rechtsanwalt. Er wird sich darum kümmern das ich nich zu kürz komme. :-)

am 23. März 2008 um 23:02

Das hättest du aber auch schon vorher erwähnen können! Dann wären einige Posts hier nicht so aufwendig gewesen.

Und Fragebögen von der Versicherung mußt du dem auch geben und nie selber ausfüllen und zur Versicherung abschicken ;-)

Der wird der Bank und der Versicherung schon sagen was die kriegen und was nicht und überlass alles ihm!

Themenstarteram 23. März 2008 um 23:14

Ja das hast du recht ,aber mein rechtsanwalt hat mir selber empfohlen das ich diese fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen soll sogar muß !

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