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Rennradfahrer auf Bundesstraße

Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.

Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.

wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.

Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal  hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????

Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.

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Der Traktor wäre auf dem Radweg gefahren.
Das ist doch der Grund, warum Radfahrer diesen nicht benutzen.

Ich hab heute mal explizit drauf geachtet und drei vorbildliche Radfahrer überholt.
Abstand Straßenrand zu Fahrbahnmarkierung vielleicht 5cm, Abstand Fahrradreifen zur Markierung vielleicht 20cm, so muss das sein. Da ist man glattweg geneigt, anzuhalten und ihnen zu danken.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ich hab heute mal explizit drauf geachtet und drei vorbildliche Radfahrer überholt.
Abstand Straßenrand zu Fahrbahnmarkierung vielleicht 5cm, Abstand Fahrradreifen zur Markierung vielleicht 20cm, so muss das sein. Da ist man glattweg geneigt, anzuhalten und ihnen zu danken.

Und die hast Du trotz Gegenverkehr gefahrlos und legal überholt?

Zitat:

Original geschrieben von Linus66



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ich hab heute mal explizit drauf geachtet und drei vorbildliche Radfahrer überholt.
Abstand Straßenrand zu Fahrbahnmarkierung vielleicht 5cm, Abstand Fahrradreifen zur Markierung vielleicht 20cm, so muss das sein. Da ist man glattweg geneigt, anzuhalten und ihnen zu danken.
Und die hast Du trotz Gegenverkehr gefahrlos und legal überholt?

Ist mit einem Motorrad doch kein Problem.

Zitat:

Original geschrieben von Linus66



Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ich hab heute mal explizit drauf geachtet und drei vorbildliche Radfahrer überholt.
Abstand Straßenrand zu Fahrbahnmarkierung vielleicht 5cm, Abstand Fahrradreifen zur Markierung vielleicht 20cm, so muss das sein. Da ist man glattweg geneigt, anzuhalten und ihnen zu danken.
Und die hast Du trotz Gegenverkehr gefahrlos und legal überholt?

Hätte ich gekonnt, wenn da Gegenverkehr gewesen wär.

Zitat:

Original geschrieben von SRAM


Gestern wieder zwei Rennradfahrer auf der Verbindungsstrasse zwischen zwei Ortschaften. Fast ganz gerade Strasse, die PKW fahren da zwischen 80 und 120. Diese Strasse hat eine Kuppe, die nicht einsehbar ist und parallel ein Radautobahn von Fahrbahnbreite, durch Randstreifen abgetrennt, welche auch normalerweise von Rennradlern genutzt wird.

Nicht so von den zwei Deppen, auf die ich nach der Kuppe aufgelaufen bin und die ich vorher nicht sehen konnte. Wäre in diesem Augenblick einer entgegengekommen und ich etwas schneller gewesen, hätte es gekracht ....... nicht mit dem entgegenkommenden PKW, soviel Kontrolle habe ich, daß ich mir das weichere Ziel aussuche.

Gruß SRAM

Das zeugt von nicht vorrausschauendem Fahren, du muss immerhalb deines Sichtfeld stehen bleiben können.

Zitat:

Original geschrieben von timovic


Die beiden hätten auch ein Traktor sein können. Da kamen also insgesamt drei "Deppen" zusammen.

Nein - es gäbe nur einen Deppen, nämlich den Autofahrer, der wegen nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht.

Viele Grüße
Verdinand.

Zitat:

Original geschrieben von Verdinand



Zitat:

Original geschrieben von timovic


Die beiden hätten auch ein Traktor sein können. Da kamen also insgesamt drei "Deppen" zusammen.
Nein - es gäbe nur einen Deppen, nämlich den Autofahrer, der wegen nicht angepasster Geschwindigkeit einen Unfall verursacht.

Viele Grüße
Verdinand.

Nö, zwo Deppen die sich mal wieder als mobile Verkehrsbehinderung befleißigt haben und ein Autofahrer der - zumindest nach eigener Angabe - noch grade eben langsam genug war, damit er im Notfall noch hätte bremsen können.

Ein Traktor ist übrigens nen Tick höher als ein Radfahrer und somit auch eher sichtbar.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


Ein Traktor ist übrigens nen Tick höher als ein Radfahrer und somit auch eher sichtbar.

Auch vor einem verlorenem Ersatzreifen oder einem gestürztem Motorradfahrer hat man rechtzeitig anhalten zu können. Und solche sind sogar noch viel flacher als ein Radfahrer.

Wir rutschen dann doch eh in den Straßengraben. :-P
(Und verlorene Ersatzreifen spüren keinen Schmerz.)

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider


(Und verlorene Ersatzreifen spüren keinen Schmerz.)

Mein Auto spürt auch keinen Schmerz. Nur wenn du den Reifen mit dem Moped erwischst, oder durch das Ausweichmanöver stürzt, wirst du Schmerzen spüren.

Ich hüpf einfach drüber, hab ich das noch nicht erwähnt?

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


@ Pepperduster, meinst du Radfahrer und Fußgänger zahlen keine Steuern?

sehr nett ist diese Liste von 45 Gründen nicht den Radweg zu nutzen
http://www.ulrichdevries.de/radweg.html

Ich hab mir die Liste angesehen, was da steht stimmt fast alles. Ich fordere daher alle Radfahrer auf, sich gegen die bestehenden Missstände bei ihren Kommunen, Gemeinden, Regierungspräsidien und Straßenbaubehörden oder wo auch immer zu beschweren und eine Änderung der bestehenden Zustände zu fordern.

Trotz allen genannten Punkten haben Rennräder auf Straßen nichts zu suchen, wieso sollen die Kraftfahrer für die schlechte Qualität der Radwege büßen? Die STVO sagt das eindeutig, da gibts keinen Verhandlungsspielraum.

/S.

Nicht jeder Radweg muss aber benutzt werden:

1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).
Hintergrund dieser Regelung ist die Erkenntnis, dass baulich abgesetzte Radwege in vielen Fällen ein höheres Unfallrisiko für Radfahrer bedeuten als die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Auf baulich abgesetzten Radwegen kommt es vermehrt zu Konflikten mit Fußgängern. Insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen besteht überdies ein hohes Konfliktpotenzial mit einfahrenden und abbiegenden Kraftfahrern, da diese durch die oft fehlende Sichtbeziehung nicht mit kreuzenden Radfahrern rechnen, und da sich auch Radfahrer wegen des subjektiven Sicherheitsgefühls, das ihnen der Radweg vermittelt, oft zu sorglos verhalten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Benutzungspflicht für Radwege seit der StVO-Novelle an bestimmte Mindestandards geknüpft.

2) Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp; eine besondere Verbandsregel für Radrennfahrer gibt es nicht.

3) Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist. Auch wenn der Radweg nicht erreichbar ist (Beispiel: Liegedreirad oder Fahrradanhänger passt nicht durch eine vor dem Radweg angebrachte Umlaufsperre hindurch) muss er nicht benutzt werden. In solchen Fällen darf man auf die Fahrbahn (nicht aber auf den Fußweg!) ausweichen. Das Kriterium der Unbenutzbarkeit wird zwar im Einzelfall unterschiedlich eng zu fassen sein (bei einem MTB beispielsweise anders als bei einem Rennrad); allein die Tatsache aber, dass man sein Rennrad nicht voll ausfahren kann, wird in der Regel nicht als Grund zum Ausweichen auf die Fahrbahn anerkannt. Man ist aber auch nicht verpflichtet, sofort nach einem Hindernis wieder auf den Radweg zu wechseln, sondern man darf auf der Fahrbahn weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg (Bordsteinabsenkung, Einmündung) möglich ist.

4) Theoretisch sieht § 46, Abs. 1, Satz 1 StVO die Möglichkeit vor, dass die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung genehmigen können.

Mit dem Gewicht des Fahrrades hat die Frage der Radwegbenutzung übrigens nichts zu tun: Die manchmal in diesem Zusammenhang erwähnte 11 kg-Grenze hat keine Relevanz für die Radwegbenutzung, sondern für die Ausstattungsvorschriften zur Beleuchtung: Für Rennräder bis 11 kg gibt es die Sonderregelung, dass anstelle des sonst vorgeschriebenen Dynamos auch batterie- bzw. akkubetriebene Leuchten verwendet werden dürfen (§ 67, Abs. 11 StVZO). Diese müssen nicht fest am Rad angebracht sein, sind aber ständig mitzuführen.

@Linus66

Beileibe nicht!!!!!! Ich hatte gleich zu Beginn dieses Threads dafür plädiert, dass die Störung durch Radler ja nicht jeden Tag auftritt und man als Autofahrer den kurzen Moment der Geduld aufbringen sollte, den Radler sein Hobby ausführen zu lassen.
Es gibt leider Irre in beiden Lagern, aber was sich manche Radler herausnehmen, ist in meinen Augen schon Provokation. Allein das Fahrradfahren in den Fußgängerzonen scheint einigen besonders viel Spaß zu bereiten.
Wenn ein Autofahrer auf der Bundesstraße aus der Rolle fallen sollte,
hätte man zumindest ein Autokennzeichen, das man evtl. mit einem Zeugen festmachen könnte, aber der Übel-Radler verduftet unerkannt.

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