Rennradfahrer auf Bundesstraße
Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.
Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.
Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????
Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.
4435 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Wird ein Radfahrer, der statt des vorhandenen Radwegs grundlos die Fahrbahn benutzt, von einem überholenden Pkw angefahren und verletzt, muß er wegen seines Mitverschuldens 25 % seines Schadens selbst tragen.
Hierbei geht es aber nicht nur um materielle Schäden, solch ein Vergehen ist nicht die Todesstrafe wert.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Tja, genau so wie du dich als Autofahrern von Rennradfahrern auf der Straße gestört fühlst, fühlen sich die Rennradfahrer von den Familienausflüglern auf dem Radweg gestört ... so und nu?
radfahrer HABEN auf dem RADWEG zu fahren wen einer da ist. da gibts kein wen und aber -> stvzo. oder fahr ich mit nem auto auf nem radweg weil mir die anderen autofahrer net passen?
@incoming
es geht (zuminderst mir) nicht um EINEN radfahrer der mich genau 0,1376 sekunden meiner zeit und 0,0006l sprit und 0,0000000000000000000000000000000000000000000000000001 cent fahrzeugabnützung kostet wen ich mein rechtes pedal mal eine stellung weiter trete.
mir zuminderst gehts um die hobby rennfahrer die meist in rudeln auftreten und mit 30 oder 40 sachen dahinschleichen wen rechts nebenan ein 7 millionen euro teurer radweg bis an den nordkapp ist. (achtung das posting kann ironie enthalten für die besserwisser).
und JEDER der jetzt sagt "macht doch niemand"...entweder solltet ihr schleunigst einen termin beim augenarzt machen oder sich mal bei schönem wetter samstags oder sonntags an eine strasse die vielleicht nichtgrad eine sackgasse ist hinsetzen und mal schauen.
und es gibt doch ein wenn und aber, es gibt Radwege die muss man nicht benutzen, wenn ihr Zustand nicht entsprechen ist
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
und es gibt doch ein wenn und aber, es gibt Radwege die muss man nicht benutzen, wenn ihr Zustand nicht entsprechen ist
und wo in irgendeinem gesetz steht das?
wen man eben ein "schönwetterrad" hat oder sich wegen der 8er gefahr nicht auf solche wege traut dann is das persönliches pech. wen ich mit meinem tiefergelegten wagen aufgrund der bodenfreiheit und der teuren felgen nicht auf den "schlaglochstrassen" fahren will dann darf ich den radweg oder sonstwas automatisch mitbenutzen? wer findet den fehler?
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Code:
Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:
straßenbegleitend,
benutzbar und
zumutbar.
Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muss er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.
HierZitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wo in irgendeinem gesetz steht das?Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
und es gibt doch ein wenn und aber, es gibt Radwege die muss man nicht benutzen, wenn ihr Zustand nicht entsprechen ist
ist es zum Beispiel nachzulesen. Es gibt noch mehr Möglichkeiten einen Radweg nicht benutzen zu müssen. Also Vorsicht beim Umfahren der Radler, immer vorher informieren.
Ich persönlich nutze den Radweg immer, ich will mich entspannen und nicht mit wilden Autofahrern rumärgern.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Ich persönlich nutze den Radweg immer, ich will mich entspannen und nicht mit wilden Autofahrern rumärgern.
Eben, die ziehen ja meist doch den kürzeren und ich will denen das ersparen 😁
Ich mein, kaum ein Radfahrer würde freiwillig neben den Auto´s fahren, es sei denn, es ist das kleinere Übel.
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wo in irgendeinem gesetz steht das?
Allgemeine Rechtsprechung auf Basis der Verwaltungsvorschriften zum Thema Radwege. Z.B. hier gut erklärt:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
Autofahrer HABEN auch ausreichenden Abstand zu halten und Radfahrern die Vorfahrt zu gewähren, nicht auf Radwegen zu parken, beim Abbiegen Radwege nicht zuzustellen usw.. Interessiert auch keine Sau, aber wehe der Radfahrer weicht dann auf die Straße aus, dann ist er der böse der sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Bei der Argumentation erstmal an die eigene Nase fassen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Allgemeine Rechtsprechung auf Basis der Verwaltungsvorschriften zum Thema Radwege. Z.B. hier gut erklärt:Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wo in irgendeinem gesetz steht das?http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
Autofahrer HABEN auch ausreichenden Abstand zu halten und Radfahrern die Vorfahrt zu gewähren, nicht auf Radwegen zu parken, beim Abbiegen Radwege nicht zuzustellen usw.. Interessiert auch keine Sau, aber wehe der Radfahrer weicht dann auf die Straße aus, dann ist er der böse der sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Bei der Argumentation erstmal an die eigene Nase fassen 😉
Mensch Meik, du bist der dritte mit der Seite, macht ja fast den Eindruck es wäre die einzigste, nein, es war die erste.😁
allein schon die diskusion ist ein witz....
der staat gibt im jahr zig millionen aus für solche spässle und es gibt wirklich leute die gründe suchen um sich davon zu drücken.
@meik
unrecht mit anderem unrecht zu vergleichen macht das ganze nicht "rechter"...
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
allein schon die diskusion ist ein witz....der staat gibt im jahr zig millionen aus für solche spässle und es gibt wirklich leute die gründe suchen um sich davon zu drücken.
@meik
unrecht mit anderem unrecht zu vergleichen macht das ganze nicht "rechter"...
Ich glaube
hierwill sich keiner davor drücken den Radweg zu benutzen. Oder doch ?
Hier geht es um Fakten, Recht und Unrecht.
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
Das Gebot zur Radwegbenutzung dient nicht nur dazu, den Radfahrer wegen seiner schlechteren Erkennbarkeit zu schützen, sondern soll allgemein den Rad- und Motorfahrverkehr trennen (OLG Hamm, Az. 6 U 91/93).
Radwege schützen den Radfahrer aber nicht. Der Radfahrer wird wohl auch eher eine Anspruchskürzung in Kauf nehmen als mehrere Unfälle mit Fußgängern etc., bei denen er "im Recht" war.
Viele Radwege sind darüberhinaus nicht fahrtauglich, somit entfällt auch die Radwegbenutzungspflicht in vielen Fällen.
Trennung von Motor- und Radverkehr ist das unsinnigste, was es überhaupt gibt. Mofas und Fahrräder gehören z.B. zusammen, sie haben vergleichbare Reisegeschwindigkeiten, auch wenn jedes brauchbare Fahrrad schneller kann als ein ungetunetes Mofa.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Allgemeine Rechtsprechung auf Basis der Verwaltungsvorschriften zum Thema Radwege. Z.B. hier gut erklärt:Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
und wo in irgendeinem gesetz steht das?http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
Autofahrer HABEN auch ausreichenden Abstand zu halten und Radfahrern die Vorfahrt zu gewähren, nicht auf Radwegen zu parken, beim Abbiegen Radwege nicht zuzustellen usw.. Interessiert auch keine Sau, aber wehe der Radfahrer weicht dann auf die Straße aus, dann ist er der böse der sich nicht an die Verkehrsregeln hält. Bei der Argumentation erstmal an die eigene Nase fassen 😉
Radfahrer haben genausowenig fahrende Fahrzeuge rechts zu überholen
nur stehende und mit gemässigter Geschwindigkeit
hält sich kein Radfahrer daran
kein einziger erzählt mir was ihr wollt
Rote Ampeln sind meistens auch nur zur zierde da
ausserdem kann man ja noch auf den Fussgängerweg ausweichen wenn die grad Grün haben
das ist die Regel nicht irgendeine Ausnahme