Rennradfahrer auf Bundesstraße
Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.
Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.
Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????
Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.
4435 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
...und der geneigte Fahrradfahrer hat immer eine Ausrede. Hier wird jeder Stohhalm genutzt um so zu tun, als wäre ein beschilderter Radweg in der Regel nicht benutzungspflichtig.
Das ist BULLSHIT, BULLSHIT, BULLSHIT! ... und Du weisst es!!! Wie soll man so eine vernünftige Diskussion führen?
Was heisst "Ausrede"?
Ich weise darauf hin, wann zum Beispiel ein Fall eintreten kann, in dem ich ein blaues Schild ignoriere.
Ein beschilderter Radweg IST in der Regel benutzungspflichtig. Ja.
Aber es gibt 2 Arten von Ausnahmen:
- Ausnahmen, die dazu führen, daß man verwaltungsrechtlich dagegen vorgehen kann (wenns die Verwaltung nicht irgendwann selbst schnallt), so daß das blaue Schild entfernt wird - da hast du Recht, dann muss ichs zunächst trotzdem beachten.
- Ausnahmen, die sofort zum Erlöschen der Benutzungspflicht führen - zum Beispiel wenn der Weg nicht dorthin führt, wo ich hin will, oder wenn der unbenutzbar ist.
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
schon wieder irgend ein abstruses Beispiel. Wie lange willste noch verleugnen, dass sich Radfahrer nun mal eben nicht sonderlich um die Regeln scheren?
Leider wird nicht klar, wovon du sprichst...
Falls es sich um das Beispiel zum "straßenbegleitenden Verlauf" handelt:
Ist mir genau so schon passiert und ich musste umdrehen und auf der Straße weiterfahren.
Es geht mir hier nicht um 5 Meter +/- ein paar Zentimeter - aber zum Beispiel um den Weg aus dem Beispiel (Foto von twindance) weiter vorne:
Im Luftbild sieht man, daß der sich stellenweise rechtwinklig komplett von der Fahrbahn entfernt. Wenn ich nicht ortskundig bin, ist das für mich keine Kleinigkeit, sondern ein Problem (zumal entsprechende Praxiserfahrung dazu kommt, die hier zu Skepsis rät).
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Diskutabel wäre allenfalls, ob es sich hierbei ein Stück weit um "Notwehr" der Radler handelt. Es gibt Stellen, da sehe ich absolut ein, dass man die Fahrbahn benutzt
Ja. "Notwehr".
Viele sagen:
"Wenn mich einer anhupt, dann weiss ich wenigstens, daß er mich gesehen hat."
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
und es gibt aber auch viele Stellen, da sehe ichs überhaupt nicht ein und wer behauptet, unter den Radlern gäbe es keine Problemverlagerer (ich habs jetzt bequemer, ist mir doch egal, dass das die Autofahrer stört), der darf sich gerne überlegen, ob ich ihn nun für naiv, verlogen oder beides halte.
Mein Problem mit diesem Argument in der Debatte ist, daß es mich zweifeln lässt, ob der Sinn und Zweck einer Fahrbahn und die Rolle aller Verkehrsteilnehmer überhaupt verstanden wurde. Ein Vorrang für PKW ist in aller Regel so nicht gegeben, wie ihn sich manche wünschen (Ausnahme: Autobahn vielleicht).
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Solange Du dich im Straßenverkehr selbst korrekt verhältst, gibts keinen Grund, dich von mir angegriffen zu fühlen und ich glaube auch kaum, dass es irgend einen guten Grund gibt, notorische Radwegverweigerer zu verteidigen.
Ich denke, du solltest dich weniger um die Ordnungswidrigkeiten anderer sorgen.
und:
Meine Einschätzung von Benutzbarkeit eines Radwegs hast du nicht perSe zu hinterfragen. Es sei denn du bist vielleicht Polizist oder Verkehrsrichter....
....hier scheint für ca.50% der Diskussionsteilnehmer das blaue Schild mit dem Radler drauf mehrheitlich völlig zu recht ignorierbar sein.
Täte ich Autofahrer das selbe mit irgend einem beliebigen anderen Staßenschild, ich würde zurecht für völlig wahnsinnig gehalten.
Denkt mal drüber nach - DANKE!😎
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
....hier scheint für ca.50% der Diskussionsteilnehmer das blaue Schild mit dem Radler drauf mehrheitlich völlig zu recht ignorierbar sein.Täte ich Autofahrer das selbe mit irgend einem beliebigen anderen Staßenschild, ich würde zurecht für völlig wahnsinnig gehalten.
Denkt mal drüber nach - DANKE!😎
Ja, es ist ignorierbar. Das ist ja der Witz, das darf man tatsächlich. Alle anderen Schilder sind aber für alle wirklich Weisungsbindend.
Du scheinst die Quellen dazu aber leider nicht zu lesen... warum eigentlich nicht? Angst dir den Fehler eingestehen zu müssen, Angst nicht mehr über viele (nicht alle) Radler schimpfen zu dürfen....
Zitat:
Original geschrieben von Brunolp12
Aber es gibt 2 Arten von Ausnahmen:
- Ausnahmen, die dazu führen, daß man verwaltungsrechtlich dagegen vorgehen kann (wenns die Verwaltung nicht irgendwann selbst schnallt), so daß es entfernt wird - da hast du Recht, dann muss ichs zunächst trotzdem beachten.
Theoretisch muß man es beachten, aber wer noch nie einen Verstoß begangen hat werfe den 1. Stein.
Wieviel Temposchilder - DIE im Gegensatz dazu LEGAL angeordnet sind - oder Durchfahrt verboten oder... ignoriert denn ein normaler Autofahrer?
Und nochmal, meiner Meinung nach darf sich nur ein Autofahrer der selbst mal ein Schild weggeklagt hat beschweren über Radfahrer die keins wegklagen...
Fakten:
was so ein Wegklagen erstmal selbst kostet: 363 €...
http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...
Könnte aber dank der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen leichter sein.
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Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Es ist auch völlig unerheblich, wie perfekt oder nicht die Radwege sind - wenn sie so beschildert sind, sind sie im Zweifel zu benutzen und es kotzt mich langsam sowas von an, dass genau das hier wegdiskutiert werden soll.
Eben nicht. Wie hier schon Millonenfach beschrieben reicht die Beschilderung nicht aus, um aus einem Acker/Fußweg/Feldweg/Fahrbahnstreifen einen Benutzungspflichtigen Radweg zu machen.
Die Gründe haben Diabolomk und Brunolp12 gerade eben ja nochmal hinlänglich und, im Gegensatz zu dir, mit Quellen belegt ausgeführt.
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
....hier scheint für ca.50% der Diskussionsteilnehmer das blaue Schild mit dem Radler drauf mehrheitlich völlig zu recht ignorierbar sein.Täte ich Autofahrer das selbe mit irgend einem beliebigen anderen Staßenschild, ich würde zurecht für völlig wahnsinnig gehalten.
Denkt mal drüber nach - DANKE!😎
Es gibt kein blaues Schild mit einem Radler drauf.
Lediglich eines mit einem Fahrrad.
🙂
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
....hier scheint für ca.50% der Diskussionsteilnehmer das blaue Schild mit dem Radler drauf mehrheitlich völlig zu recht ignorierbar sein.Täte ich Autofahrer das selbe mit irgend einem beliebigen anderen Staßenschild, ich würde zurecht für völlig wahnsinnig gehalten.
Denkt mal drüber nach - DANKE!😎
Och, die ganzen "Ende der <was auch immer Zone/Begrenzung" Schilder kannst du ignorieren. Es steht dir ja frei, weiterhin langsamer zu fahren als Erlaubt...
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
und es gibt aber auch viele Stellen, da sehe ichs überhaupt nicht ein und wer behauptet, unter den Radlern gäbe es keine Problemverlagerer (ich habs jetzt bequemer, ist mir doch egal, dass das die Autofahrer stört), der darf sich gerne überlegen, ob ich ihn nun für naiv, verlogen oder beides halte.
Mein Problem mit diesem Argument in der Debatte ist, daß es mich zweifeln lässt, ob der Sinn und Zweck einer Fahrbahn und die Rolle aller Verkehrsteilnehmer überhaupt verstanden wurde. Ein Vorrang für PKW ist in aller Regel so nicht gegeben, wie ihn sich manche wünschen (Ausnahme: Autobahn vielleicht).ZITAT ENDE
Sinn und Zweck des Radwegs ist es jedenfalls, auf der Straße für einen besseren Verkehrsfluss zu sorgen und dem Radfahrer mehr Sicherheit zu verschaffen.
Wo ist, rein vom Verhaltens-Prinzip her denn bitte der Unterschied zwischen dem Autofahrer, der auf dem Radweg parkt und dem Radler, der lieber die Straße nutzt?
Nirgends, genau. Der Autofahrer würde mit viel Mühe sicher irgenwo einen Parkplatz finden und dem Radler würde kein Ei aus der Hose rollen, überließe er die Straße den Autos. Beide missbrauchen gleichermaßen den im jeweiligen Falle exclusiv dem anderen zugewiesenen Verkehrsraum.
Krass blödes Beispiel gell. Dumm nur, dass die Argumentation stringent ist.
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Theoretisch muß man es beachten, aber wer noch nie einen Verstoß begangen hat werfe den 1. Stein.
Wieviel Temposchilder - DIE im Gegensatz dazu LEGAL angeordnet sind - oder Durchfahrt verboten oder... ignoriert denn ein normaler Autofahrer
Bei mir vorm Haus wird sogar die Einbahnstraße ständig ignoriert, weil dort vor nem halben Jahr noch keine war. Das reicht vielen Autofahrern offenbar, die mannshohen Schilder zu ignorieren. In dem Wissen, daß sie falsch rum fahren, geben sie gleich auch noch richtig Gas -in der Spielstraße- wohl damit es schneller vorbei ist 🙄
Ich bin aber auch nicht sicher, ob man die Ordnungswidrigkeiten wirklich so aufrechnen sollte:
Natürlich begehen bspw. Fußgänger mehr Rotlichtverstöße als Autofahrer - aber ist das Vergehen wirklich 1:1 dasselbe?
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Sinn und Zweck des Radwegs ist es jedenfalls, auf der Straße für einen besseren Verkehrsfluss zu sorgen
Nein! Irrtum!
Das eben gerade NICHT!
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
und dem Radfahrer mehr Sicherheit zu verschaffen.
Meinetwegen. Aber wie oben zitiert (mit Aktenzeichen usw) ist nicht jede Stelle durch einen Radweg automatisch sicherer zu machen. Das geht nicht. Diese Annahme wurde Verwaltungsrechtlich längst als Irrtum erkannt. Das gibts nur an Stellen mit "besonderer" Gefährdung.
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Wo ist, rein vom Verhaltens-Prinzip her denn bitte der Unterschied zwischen dem Autofahrer, der auf dem Radweg parkt und dem Radler, der lieber die Straße nutzt?
Der eine begeht in jedem Falle eine Ordnungswidrigkeit, der andere nur vielleicht.
Der eine macht den Radweg unbenutzbar (und regt sich hinterher vielleicht selbst drüber auf, wenn Radler auf "seine" Fahrbahn ausweichen müssen), der andere nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Krass blödes Beispiel gell. Dumm nur, dass die Argumentation stringent ist.
Nein. Sie zeugt von tiefster Ignoranz und Arroganz und basiert auf dem Irrtum, daß der PKW perSe gegenüber anderen Verkehrsträgern zu bevorzugen sei.
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Och, die ganzen "Ende der <was auch immer Zone/Begrenzung" Schilder kannst du ignorieren. Es steht dir ja frei, weiterhin langsamer zu fahren als Erlaubt...Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
....hier scheint für ca.50% der Diskussionsteilnehmer das blaue Schild mit dem Radler drauf mehrheitlich völlig zu recht ignorierbar sein.Täte ich Autofahrer das selbe mit irgend einem beliebigen anderen Staßenschild, ich würde zurecht für völlig wahnsinnig gehalten.
Denkt mal drüber nach - DANKE!😎
...merk ich mir, wenn ich im Schritttempo aus der FuZo komme und sich hinter mir die Radfahrer stauen.... Dödel 😛
NEINZitat:
Original geschrieben von Smartie67
Sinn und Zweck des Radwegs ist es jedenfalls, auf der Straße für einen besseren Verkehrsfluss zu sorgen
Edith fügt hinzu:
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
...merk ich mir, wenn ich im Schritttempo aus der FuZo komme und sich hinter mir die Radfahrer stauen.... Dödel 😛
Kannst du gerne machen, nur immer an StVo §5 Absatz 6 denken
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
...merk ich mir, wenn ich im Schritttempo aus der FuZo komme und sich hinter mir die Radfahrer stauen.... Dödel 😛Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Och, die ganzen "Ende der <was auch immer Zone/Begrenzung" Schilder kannst du ignorieren. Es steht dir ja frei, weiterhin langsamer zu fahren als Erlaubt...
Geh doch mal bitte auf die genannten Quellen ein, mit irgendwelchen zusammenkonstruierten Beispielen kommst du nicht weiter
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Eben nicht. Wie hier schon Millonenfach beschrieben reicht die Beschilderung nicht aus, um aus einem Acker/Fußweg/Feldweg/Fahrbahnstreifen einen Benutzungspflichtigen Radweg zu machen.Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Es ist auch völlig unerheblich, wie perfekt oder nicht die Radwege sind - wenn sie so beschildert sind, sind sie im Zweifel zu benutzen und es kotzt mich langsam sowas von an, dass genau das hier wegdiskutiert werden soll.
Die Gründe haben Diabolomk und Brunolp12 gerade eben ja nochmal hinlänglich und, im Gegensatz zu dir, mit Quellen belegt ausgeführt.
...und ich habe in den letzten Beiträgen hinlänglich erklärt, wie die Praxis aussieht: Nicht beachten --> Strafe --> Besserwisserei --> fette Anwalts- und Gerichtskosten.
Leute, findet Euch einfach damit ab: Straßen sind nicht nur für Autos da. Und seid Euch sicher - wenn ihr hier einen auf Besitzstandswahrung macht, kann das nur nach hinten los gehen. Nicht nur das Rennradfahren ist beliebt, das Fahrradfahren an sich wird immer beliebter und verbreiteter. 'Ihr' werdet Euch also darauf einstellen müssen, dass sich auch die informellen Spielregeln (bisher für einige: alles hat meinem Auto/mir zu weichen) ändern werden.
[/prollmodus]
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Sinn und Zweck des Radwegs ist es jedenfalls, auf der Straße für einen besseren Verkehrsfluss zu sorgen und dem Radfahrer mehr Sicherheit zu verschaffen.Wo ist, rein vom Verhaltens-Prinzip her denn bitte der Unterschied zwischen dem Autofahrer, der auf dem Radweg parkt und dem Radler, der lieber die Straße nutzt?
Falsch, Sinn und Zweck eines Radweges ist für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu sorgen.
Zeig mir den Punkt in der STVO und der zugehörigen VwV wo drin steht, ein Radweg hat das zügige Vorankommen des motorisierten Verkehrs als Hauptaufgabe.