Rennradfahrer auf Bundesstraße

Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.

Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Proedigy86


habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.

wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.

Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal  hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????

Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.

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Wie ich hab keine Argumente/Fakten? 😁

Meinen großen Beitrag auf der (vor)letzten Seite übersehen? 🙄

Alles mit Fakten.

Und da bis jetzt keiner es gefunden hat, noch nen Fakt...

Zu den §§ 39 bis 43

Zitat:

2. Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor. Der Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Wenn man keine Argumente hat, kann man ja immer noch versuchen, den konkreten Fall des Gegners auseinanderzunehmen......

😠

Komischerweise kann man gerade bei dir keine stichhaltigen Argumente für deine Position erkennen.

Außerdem, wenn man mit einem "konkreten" Fall kommt und Zahlen wirft, dabei aber "A Dorf und B Dorf" nennt könnte man dochmal nachfragen ob das so ein Argument überhaupt ist... 😉

Nun wie sieht es aus mit den Namen?
Oder existiert das Argument überhaupt?

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Wenn man keine Argumente hat, kann man ja immer noch versuchen, den konkreten Fall des Gegners auseinanderzunehmen......

naja, die Regeln haben schon ihren Sinn.

Wie gesagt:

Der Radweg an sich muss ja wenigstens mal sicherer sein als eine

besonders

gefährliche Straße (

nicht

als

irgendeine

Straße!), die daneben verläuft.

und - zum "straßenbegleitenden Verlauf":
Komm du mal auf ner 100km Tour an einen (benutzungspflichtigen) Radweg, der plötzlich in die Pampa abbiegt und garnicht dorthin führt, wo du hin wolltest.
Das kann ja nett sein und beim Radeln ist eh auch der Weg manchmal das Ziel. Aber nach 20 Minuten umdrehen und den kompletten Weg zurückfahren, das nervt. Tut man sich nunmal nicht beliebig oft an.

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Zitat:

Original geschrieben von Brunolp12


Sondern die Begründung ist:
"Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht"
(BVerwG, Urteil vom 18. November 2010 - Az. 3 C 42.09)

Daraus folgt:
Der Radweg (wenn man ihn denn dem Radler schon aufzwingt) muß sicherer benutzbar sein als die Fahrbahn. Ist dies wegen seines Zustandes nicht der Fall, so erfüllt er folglich seinen Zweck nicht.

...und der geneigte Fahrradfahrer hat immer eine Ausrede. Hier wird jeder Stohhalm genutzt um so zu tun, als wäre ein beschilderter Radweg in der Regel nicht benutzungspflichtig.

Das ist BULLSHIT, BULLSHIT, BULLSHIT! ... und Du weisst es!!! Wie soll man so eine vernünftige Diskussion führen?
🙂😕😕😕

Werter Brunolp,

schon wieder irgend ein abstruses Beispiel. Wie lange willste noch verleugnen, dass sich Radfahrer nun mal eben nicht sonderlich um die Regeln scheren?

Es ist nun einmal bekannt und allgemein unbestritten, dass Radfahrer weitaus "intensiver" die Verkehrsregeln missachten als Autofahrer und dass sie ständig Radwege nicht benutzen, die sie benutzen müssten ist eine Tatsache.

Diskutabel wäre allenfalls, ob es sich hierbei ein Stück weit um "Notwehr" der Radler handelt. Es gibt Stellen, da sehe ich absolut ein, dass man die Fahrbahn benutzt und es gibt aber auch viele Stellen, da sehe ichs überhaupt nicht ein und wer behauptet, unter den Radlern gäbe es keine Problemverlagerer (ich habs jetzt bequemer, ist mir doch egal, dass das die Autofahrer stört), der darf sich gerne überlegen, ob ich ihn nun für naiv, verlogen oder beides halte.

Solange Du dich im Straßenverkehr selbst korrekt verhältst, gibts keinen Grund, dich von mir angegriffen zu fühlen und ich glaube auch kaum, dass es irgend einen guten Grund gibt, notorische Radwegverweigerer zu verteidigen.

Gruß

Jürgen

lies dir doch bitte mal die Fakten durch. Sind lang, ich weiß, du kannst dir auch selbst die VwV StVO durchlesen (die ist noch länger)
http://...svorschriften-im-internet.de/...und_26012001_S3236420014.htm

Aber auch neben den Fahrradthemen durchaus interessant!

Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht von der letzten Seite bitte auch.

Zitat:

BULLSHIT, BULLSHIT, BULLSHIT! ... und Du weisst es!!!

Wie soll man so mit DIR eine vernünftige Diskussion führen?

Kannst du dir nicht vorstellen, daß es tatsächlich so sein könnte, daß die meisten Radwege gar nicht benutzungspflichtig beschildert sein dürften?
Könnte das wirklich nicht sein?

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Werter Brunolp,

schon wieder irgend ein abstruses Beispiel. Wie lange willste noch verleugnen, dass sich Radfahrer nun mal eben nicht sonderlich um die Regeln scheren?

Es ist nun einmal bekannt und allgemein unbestritten, dass Radfahrer weitaus "intensiver" die Verkehrsregeln missachten als Autofahrer und dass sie ständig Radwege nicht benutzen, die sie benutzen müssten ist eine Tatsache.

Nur weil du der Meinung bist es wäre so, ist es noch lange nicht so.

Wir sind hier nicht bei Pipi Langstrumpf "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"

Hier sind mehrere User, die bestreiten, das Radfahrer "intensiver" die Verkehrsregeln missachten als Autofahrer und wie hier schon x Fach erklärt wurde, sind eben nicht alle Radwege, nur weil irgendjemand mal ein blaues Schild dran gepappt hat benutzungspflichtig.

Und das ist nach VwV STVO sogar mal unstrittig.

Das hättest du zwar gerne, ist aber nicht so.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Außerdem, wenn man mit einem "konkreten" Fall kommt und Zahlen wirft, dabei aber "A Dorf und B Dorf" nennt könnte man dochmal nachfragen ob das so ein Argument überhaupt ist... 😉

Nun wie sieht es aus mit den Namen?
Oder existiert das Argument überhaupt?

Es ist völlig unerheblich, wo Dorf A und B liegen. Deine Taktik besteht darin, mir dann nachzuweisen, dass der Radweg irgenwo statt 5,00 m in Wirklichkeit 5,01m von der Fahrbahn entfernt und es somit ein rechtlicher Skandal ist, dass dieser unzumutbare Umweg überhaupt als verpflichtend zu benutzender Radweg gekennzeichnet wird.

Nachdem Du mir das nachgewiesen hast, bin ich natürlich der böse, intolerante Autofahrer, der sich nur in seinem faulen Komfortempfinden gestört fühlt und zu dumm ist um zu verstehen, dass die armen, armen Radfahrer nur aus purer Notwehr und natürlich zudem im Sinne der eigenen Sicherheit besser die Straße benutzen. 🙂😉😁😁😁

Hallo Pirke,

"Hier sind mehrere User, die bestreiten, das Radfahrer "intensiver" die Verkehrsregeln missachten als Autofahrer ..."

Es soll auch noch vereinzelt Menschen geben, die die Erde für eine Scheibe halten....

Und noch etwas: Man muss schon verdammt naiv sein, um zu behaupten, nicht alle gekennzeichneten Radwege wären benutzungspflichtig.

Theoretisch schon.

Praktisch kriegst Du, wenn Du erwischt wirst wie Du den Radweg nicht benutzt, erstmal einen Strafzettel. Den kannste natürlich nicht zahlen und Einspruch erheben.
Jetzt bist Du dann aber der Dumme, der im Zweifel beweisen muss, dass der Radweg tatsächlich zu Unrecht so ausgeschildert ist und das wird Dir in 98 von 100 Fällen nicht gelingen.

Fazit: Du zahltst statt 10 Euro ein paar tausend Anwalts- und Gerichtskosten und bist fürs erste von der klugscheißerischen Radlerhybris gründlich kuriert.(Und wenn jetzt ein Klugscheisser kommt und meint, das kostet 15 statt 10 Euro oder so ein Scheiß, dann erschlag ich ihn mit einem Wattebausch.)

Gruß

J.

Ich verstehe, beim überholen kommt man dem Rand gefährlich nahe

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Es ist völlig unerheblich, wo Dorf A und B liegen. Deine Taktik besteht darin, mir dann nachzuweisen, dass der Radweg irgenwo statt 5,00 m in Wirklichkeit 5,01m von der Fahrbahn entfernt und es somit ein rechtlicher Skandal ist, dass dieser unzumutbare Umweg überhaupt als verpflichtend zu benutzender Radweg gekennzeichnet wird.

Nachdem Du mir das nachgewiesen hast, bin ich natürlich der böse, intolerante Autofahrer, der sich nur in seinem faulen Komfortempfinden gestört fühlt und zu dumm ist um zu verstehen, dass die armen, armen Radfahrer nur aus purer Notwehr und natürlich zudem im Sinne der eigenen Sicherheit besser die Straße benutzen. 🙂😉😁😁😁

Es geht nicht darum, ob es 5,01m sind oder 4,99m, es geht darum, dass du dich hinstellst und behauptest, der Radweg wäre absolut perfekt und würde nie benutzt.

Nur ohne belegbares Beispiel glaubt dir das hier - zu Recht - niemand.

Ich kann behaupten, dass alle Autofahrer mich auf Radwegen immer schneiden und mir die Vorfahrt nehmen.
Das ist dann genau so polemisch wie sinnlos wie die von dir aufgeführte Argumentation.

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67


Hallo Pirke,
"Hier sind mehrere User, die bestreiten, das Radfahrer "intensiver" die Verkehrsregeln missachten als Autofahrer ..."

Es soll auch noch vereinzelt Menschen geben, die die Erde für eine Scheibe halten....

Gruß

J.

Du scheinst solch ein Mensch zu sein...

Zitat:

Original geschrieben von Smartie67



Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Außerdem, wenn man mit einem "konkreten" Fall kommt und Zahlen wirft, dabei aber "A Dorf und B Dorf" nennt könnte man dochmal nachfragen ob das so ein Argument überhaupt ist... 😉

Nun wie sieht es aus mit den Namen?
Oder existiert das Argument überhaupt?

Es ist völlig unerheblich, wo Dorf A und B liegen. Deine Taktik besteht darin, mir dann nachzuweisen, dass der Radweg irgenwo statt 5,00 m in Wirklichkeit 5,01m von der Fahrbahn entfernt und es somit ein rechtlicher Skandal ist, dass dieser unzumutbare Umweg überhaupt als verpflichtend zu benutzender Radweg gekennzeichnet wird.

Nö, ich will deinen top Radweg sehen.

Und dann sehen wir weiter ob schon das Luftbild reicht deine subjektive Meinung mit Fakten zu widerlegen.

Zitat:

bin ich natürlich der böse, intolerante Autofahrer, der sich nur in seinem faulen Komfortempfinden gestört fühlt und zu dumm ist um zu verstehen,

Selbsterkenntniss ist der 1. Schritt.

Zitat:

Original geschrieben von Pirke


Es geht nicht darum, ob es 5,01m sind oder 4,99m, es geht darum, dass du dich hinstellst und behauptest, der Radweg wäre absolut perfekt und würde nie benutzt.

Hab ich nie behauptet. Ich schrieb von Radwegen, die alle nur auf einer Straßenseite und trotzdem für beide Fahrtrichtungen verpflichtend sind. Es ist auch völlig unerheblich, wie perfekt oder nicht die Radwege sind - wenn sie so beschildert sind, sind sie im Zweifel zu benutzen und es kotzt mich langsam sowas von an, dass genau das hier wegdiskutiert werden soll.

Wie im vorigen Beitrag erwähnt freuen sich die Staatskasse und die Anwaltskammer über jeden Deppen, der den Radweg nicht benutzt und gerne vor Gericht diesbezüglich recht bekäme, nachdem er zuvor seinen Strafzettel hierfür meinte, nicht bezahlen zu müssen.

Werft mir ruhig vor, ich sei selbst der Dumme, der die Erde für eine Scheibe hält.... 😉

Zitat:

Es ist auch völlig unerheblich, wie perfekt oder nicht die Radwege sind - wenn sie so beschildert sind, sind sie im Zweifel zu benutzen und es kotzt mich langsam sowas von an, dass genau das hier wegdiskutiert werden soll.

Eben nicht im Zweifel, im Gegenteil, im Zweifel nicht...

http://www.adfc.de/.../rennrad-und-radwegebenutzungspflicht

hier nochmal ne Quelle, vorallem Punkt 3

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