Rennradfahrer auf Bundesstraße
Ich wohne an einer vielbefahrenen, schmalen Bundesstraße mit viel Schwerlastverkehr. Fährt nun ein Radfahrer auf der Bundesstraße kommt es zum Rückstau, da bei Gegenverkehr keine Überholmöglichkeit gegeben ist. Kommt kurz kein Gegenverkehr versuchen nun möglichst viele PKW/LKW den Radfahrer zu überholen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, letztens sogar zu einem tödlichen. Direkt neben der Bundesstraße verläuft ein Radweg dessen Fahrbahndecke besser als die der Bundesstraße ist. Trotzdem fahren praktisch alle Rennradfahrer auf der Fahrbahn. Die meisten 45 km/h Roller dagegen (verbotenerweise) aus Selbstschutz auf dem Radweg.
Mein Frage: Warum machen die Rennradler das? Gibts denen das einen besonderen Adrenalin-Kick oder stecken da andere (mir vielleicht unbekannte Gründe) dahinter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Proedigy86
habe eine Freundin, welche Rennrad fährt und sie meint sie könne den Ärger der Autofahrer verstehen, muss aber um ernsthaft trainieren zu können auf die Bundesstraße ausweichen. Auf dem Radweg würde sie besonders abends und am wochenende auf Fussgänger, Kinder, Skater, normale Radfahrer stoßen, was bedeuten würde, dass sie nicht ihr volle geschwindigkeit fahren könnte und ständig aus dem rhytmus käme.wenn sie nicht zu zweit nebeneinander fahren oder in der mitte, soll es mir egal sein.
Mit einem beladenen 40t Lkw bedeutet dieses abbremsen und erst mal hinterfahren bis eine geeignete Stelle zum überholen gefunden wurde.Was meinst du würde passieren wenn ich auch nicht aus dem Rhythmus kommen möchte und keine Rücksicht auf Radrennfahrer oder normale Fahrradfahrer nehmen kann, weil ich noch trainiere????
Mich ärgert dieses asoziale verhalten von Radfahrern dann wenn ein Radweg vorhanden ist, welcher aus Steuergeldern von PKW-Fahrern zur Sicherheit der Radfahrer extra gebaut wurde.
4435 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Zweiradfahren erfordert gewisse - mehr oder weniger auffällige - Schlangenlinien.
Wo ist das Problem? Die Gegenspur muss ohnehin frei sein. Also kann ich auch komplett rüberziehen.
... Eben!
Wer korrekt überholt, der sollte kein Problem kriegen, wenn ein Radler +/- 20 oder 30 cm pendelt.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
zum glück hat der gemeine autofahrer nicht zu entscheiden, wann und ob eine nötigung vorliegt. den überholwunsch darf man so ganz legal anzeigen.
Diesen zeigt man aber nicht wie viele Autofahrer auf Höhe des Radlers an 😉
Zitat:
Original geschrieben von KKolja
http://www.faz.net/.../...hrl-warum-schindest-du-dich-so-11109202.htmlZitat:
Wenn Sie als Radfahrer unterwegs sind, wie ist Ihr Verhältnis zu Autofahrern?
Sobald sie auf dem Rad sitzen, vergessen viele Radfahrer, dass es noch anderen Verkehr gibt. Die fahren auf Mallorca in großen Gruppen manchmal über die Mitte der Fahrbahn. Ich sage dann, ihr habt alle einen Schalter am Hintern, der das Hirn ausknipst. Ich bin immer bemüht, am äußersten Straßenrand zu fahren. Ich will Autofahrer nicht behindern, weil ich weiß, wie ärgerlich es ist, wenn man von 100 auf 25 runterbremsen muss, weil da drei Radfahrer nebeneinander fahren. Natürlich gibt es dann immer wieder die bittere Enttäuschung, dass du ganz am Rand fährst und dir trotzdem einer ein paar Zentimeter am Lenker vorbeifährt.
Der trifft es eigentlich sehr gut auf den Punkt.
Naja, für einen Autofahrer ist es "ärgerlich" wenn er von 100 auf 25 Runter bremsen muss, für einen Radfahrer ist es lebensgefährlich, wenn er von einem Auto mit 100km/h mit wenigen cm Abstand überholt wird.
Daher fahren einige Radfahrer bewusst etwas mittiger oder nebeneinander, damit sie eben NICHT knapp überholt werden können.
Denn oft passieren solche knappen Überholmanöver, wenn es Gegenverkehr gibt und das Auto keinen entsprechenden Abstand halten kann. Fährt der Radfahrer entsprechend mittiger oder mehrere Nebeneinander, MUSS das Auto warten, bis die Gegenspur frei ist.
Warum ist das nötig? Weil viele Autofahrer meinen, Sie könnten Überholöen, trotz gegenverkehr, was aber in der Situation eindeutig nicht erlaubt wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Daher fahren einige Radfahrer bewusst etwas mittiger oder nebeneinander, damit sie eben NICHT knapp überholt werden können.
Das ist übrigens astreine Nötigung.
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Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Das ist übrigens astreine Nötigung.Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Daher fahren einige Radfahrer bewusst etwas mittiger oder nebeneinander, damit sie eben NICHT knapp überholt werden können.
Und zu dichtest Überholen, ist astrein fahrlässige/vorsätzliche Körperverletzung.
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Das ist übrigens astreine Nötigung.Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Daher fahren einige Radfahrer bewusst etwas mittiger oder nebeneinander, damit sie eben NICHT knapp überholt werden können.
Oder Selbstschutz.
Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Und zu dichtest Überholen, ist astrein fahrlässige/vorsätzliche Körperverletzung.Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Das ist übrigens astreine Nötigung.
..naja, eher fahrlässige/vorsätzliche Gefährdung.
Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Das ist übrigens astreine Nötigung.Zitat:
Original geschrieben von Pirke
Daher fahren einige Radfahrer bewusst etwas mittiger oder nebeneinander, damit sie eben NICHT knapp überholt werden können.
Wikipedia zur Nötigung:
Zitat:
Die Nötigung ist ein „offener“ Tatbestand, bei dem die Rechtswidrigkeit nicht durch die Erfüllung des Tatbestands indiziert wird, sondern gesondert durch Überprüfung der Relation zwischen Nötigungsmittel und Nötigungsziel festgestellt werden muss. Die Drohung mit einem empfindlichen Übel kann sozialadäquat sein (Beispiel: Der Gläubiger droht damit, Klage zu erheben, wenn nicht gezahlt wird). Da nach den Tathandlungen "Drohen/mit Gewalt nötigen" viele Verhaltensweisen, die auf einen anderen Zwang ausüben, tatbestandsmäßig sind, muss die Verwerflichkeit nach § 240 Abs. 2 StGB festgestellt werden. Die Verwerflichkeit ist aber in der Regel gegeben, wenn körperlicher Zwang ausgeübt wird oder aber das Nötigungsziel für sich genommen rechtswidrig ist.
Ich kann da weder körperlichen Zwang (im Sinne von Gewaltandrohung der Radfahrer gegenüber dem Autofahrer) noch Rechtswidrigkeit des Ziels, hier die Einhaltung von ausreichend Sicherheitsabstand zur eigenen Sicherheit, feststellen.
Zitat:
Original geschrieben von stef9580
Diesen zeigt man aber nicht wie viele Autofahrer auf Höhe des Radlers an 😉Zitat:
Original geschrieben von infuso
zum glück hat der gemeine autofahrer nicht zu entscheiden, wann und ob eine nötigung vorliegt. den überholwunsch darf man so ganz legal anzeigen.
die stelle sollte man jedem autofahrer selbst überlassen.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Oder Selbstschutz.Zitat:
Original geschrieben von RH SH
Das ist übrigens astreine Nötigung.
der selbstschutz kann ja nicht so wicntig sein, wenn man radwege nicht benutzt.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
die stelle sollte man jedem autofahrer selbst überlassen.Zitat:
Original geschrieben von stef9580
Diesen zeigt man aber nicht wie viele Autofahrer auf Höhe des Radlers an 😉
Du glaubst doch nicht, dass die STVO irgendwas jemandem überlässt ;-)
Zitat:
§5 StVO (5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden.
Wenn man sich bereits neben dem zu überholenden befindet, überholt man bereits und kann den Überholvorgang entsprechend nicht mehr ankündigen.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
die stelle sollte man jedem autofahrer selbst überlassen.Zitat:
Original geschrieben von stef9580
Diesen zeigt man aber nicht wie viele Autofahrer auf Höhe des Radlers an 😉
Dem Autofahrer sollte auch überlassen sein, wann er über die rote Ampel fahren will...
Die Aussage ist genauso blöd.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
der selbstschutz kann ja nicht so wicntig sein, wenn man radwege nicht benutzt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Oder Selbstschutz.
Hier wuren doch bereits x Gründe dargelegt, die die nicht Benutzung von Radwegen begründen (Unerreichbar, falsche Richtung, nicht befahrbar)
Außerde gab es in der konkreten Situation, nämlich der tragische Unfall wo ein LKW mehrere Radfahrer übersehen hat, gar keinen Radweg.
Zitat:
Original geschrieben von infuso
der selbstschutz kann ja nicht so wicntig sein, wenn man radwege nicht benutzt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Oder Selbstschutz.
Wie willst du wissen, dass er ihn überhaupt benutzen kann?
Zitat:
Original geschrieben von infuso
der selbstschutz kann ja nicht so wicntig sein, wenn man radwege nicht benutzt.Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Oder Selbstschutz.
Manchmal gibt es keine Radwege, und selbst wenn er nicht benutzt wird, was ich auch nicht verstehen kann, ist das keine Berechtigung einen Menschen zu gefährden.